Neue Köpfe, wichtige Zahlen, Einsatz für Andere
Bundesratstagung am 26. Mai in Berlin
463 Abgeordnete und 189 Gäste trafen sich am 26. Mai zur eintägigen Ratstagung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG). „Als Christen haben wir in dieser Welt eine Verantwortung als Friedensstifter, die wir wahrnehmen müssen.“ Das hat Pastor Michael Noss nach seiner Wiederwahl als Präsident BEFG gesagt. Er wurde mit 89 Prozent der Delegiertenstimmen in dem Amt bestätigt, das er bereits seit zwei Jahren bekleidet. Corinna Zeschky wurde durch den Bundesrat als Präsidiumsmitglied sowie durch das Präsidium als Stellvertreterin des Präsidenten bestätigt. Turnusgemäß endete mit dem Bundesrat die Wahlperiode von sechs Präsidiumsmitgliedern. Neu in das Gremium gewählt wurden Eckart Müller-Zitzke, bisher einer der drei Verhandlungsleiter des Bundesrats, sowie Holger Huhn. Wiedergewählt wurden neben Michael Noss und Corinna Zeschky auch Frank Fornaçon und Andrea Kallweit-Bensel. Nicht zur Wiederwahl stellten sich Veit Praetorius und Dr. Ulf Beiderbeck.
Neu als Verhandlungsleiter des Bundesrats gewählt wurden Wilma Lükenga-Kruse und Matthias Lotz. Mit 91 Prozent der Stimmen bestätigt wurde Birte McCloy. Eckart Müller-Zitzke und Harald Kufner konnten nicht erneut gewählt werden, weil sie bereits zwei Mal wiedergewählt wurden.
Aus demselben Grund konnte Günter Kassühlke als Finanzsachverständiger nicht wiedergewählt werden. Neu in das Gremium wählte der Bundesrat Claudia Edler. Als Finanzsachverständige bestätigt wurden Jan Schönknecht, Joachim Noß, Gerald Klatt und Torsten Sandersfeld.
Vier Gemeinden wurden in den Bund aufgenommen: „eXper!ence Dresden“, EFG Haßfurt, EFG Mont-Sinai Stolberg und die IBC Stuttgart.
Mit nahezu 90 Prozent der Stimmen wurde auf der Bundesratstagung Artikel 17 der Verfassung des Bundes geändert. Er lautet nun: „Die Bundesgeschäftsführung besteht aus dem Generalsekretär, dem Kaufmännischen Geschäftsführer sowie einem oder mehreren Bereichsleitern. Darüber, welche Bereichsleiter der Bundesgeschäftsführung angehören, entscheidet das Präsidium des Bundes.“
Den Antrag auf Verfassungsänderung hatte das Präsidium des Bundes nach einer Neustrukturierung der Arbeitsbereiche des BEFG eingebracht. Die Leiter der Dienstbereiche „Kinder und Jugend“ und „Mission“ bilden nun zusammen mit dem Rektor der Theologischen Hochschule Elstal, den Leitern der Evangelisch-Freikirchlichen Akademie und des Referats für Kommunikation sowie der Bundesgeschäftsführung (BGF) die Bereichsleiterkonferenz (BLK). Die BLK dient der inhaltlichen Weiterentwicklung der vom Bund wahrzunehmenden Aufgaben sowie der bereichsübergreifenden Vernetzung und Kommunikation. Die verkleinerte BGF – zu der neben dem Generalsekretär und dem Kaufmännischen Geschäftsführer der Leiter des Dienstbereichs „Mitarbeiter und Gemeinde“ gehört – könne nun effizienter arbeiten, hieß es in der Begründung des Präsidiums zum Antrag an den Bundesrat: Die Bereichsleiter „können sich so intensiver der inhaltlichen Arbeit widmen. Das schafft mehr Zeit für die Begleitung der Mitarbeitenden und für Kontakte zu den Gemeinden.“
Der kaufmännische Geschäftsführer des Bundes, Volker Springer, hob die Bedeutung der Bundesbeiträge hervor. Jede Gemeinde, die nicht in vollem Umfang zahle, sei ein Stein, der dem Fundament fehle: „Wir dürfen die Stabilität des Bundes nicht gefährden.“ Der Bundesrat beschloss, die Bundesbeiträge für das Jahr 2018 auf 66 Euro in den alten Bundesländern pro Jahr und Mitglied beziehungsweise auf 63 Euro in den neuen Bundesländern zu erhöhen.
Der Bund schloss das Haushaltsjahr 2016 mit einem Defizit in Höhe von knapp 72.000 Euro ab. Das Defizit wäre noch deutlich höher ausgefallen, hätte man nicht den Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie einfließen lassen, sagte Springer.
Ein großes Problem sei auch die Schuldenlast des BEFG. Den Vorschlag eines Delegierten, die Schuldentilgung durch eine Sonderaktion voranzutreiben, nehme er gerne auf, so Volker Springer. Er betonte außerdem, wie wichtig es sei, dass sich jede Gemeinde am Bundesopfer, den freien Spenden für die Arbeit des Bundes, beteiligt.
Mit all diesen Maßnahmen könne man dem „strukturellen Problem“ des Haushalts begegnen. Allen Unterstützern dankte er herzlich.
Das Diakoniewerk Bethel bleibt eine Einrichtung im Status der Bekenntnisgemeinschaft mit dem BEFG. Die Delegierten hoben den Beschluss des BEFG-Präsidiums vom 12. März 2016 über das Ruhen des Status auf, weil das Diakoniewerk in der Zwischenzeit einigen zentralen Forderungen des Bundes nachgekommen ist. Gleichzeitig stellte der Bundesrat fest, dass der Beschluss des Präsidiums aus dem Vorjahr auf der Grundlage der damals gegebenen Sachlage „geboten und rechtlich nicht zu beanstanden“ war. Darüber hinaus formulierte der Bundesrat die Erwartung, dass die zwischenzeitlich in formaler Hinsicht erfüllten Anforderungen der Ordnung für Einrichtungen im Status der Bekenntnisgemeinschaft „nun auch in der Praxis tatsächlich gelebt werden.“ Der Bundesrat folgte mit seinen Entscheidungen einmütig den Empfehlungen der im Vorjahr berufenen unabhängigen Kommission, deren Bericht die Delegierten einstimmig und mit Dank entgegennahmen.
Dr. Michael Gruber und Julia Grundmann