Foto: David Vogt

Bundesfinanzen 2023 und 2024: Investitionen in Strukturveränderung

Ausgeglichener Haushalt 2023 / 2024 Investitionen in UB25

Der kaufmännische Geschäftsführer des BEFG, Volker Springer, legte am 10. Mai den Delegierten der Bundesratstagung in Kassel einen ausgeglichenen Haushalt für 2023 vor. Außerdem unterstrich er in seinem Bericht zu den Finanzen des Bundes die Notwendigkeit, in die Zukunft zu investieren. Dazu zählen das Projekt „Unser Bund 2025 – Zukunft gestalten (UB25)“, die Revitalisierung von Gemeinden, Gemeindegründungsprojekte und Ausbildung. Dies wird auch das Jahr 2024 betreffen. Mit dem Projekt UB25 sollen regionale Gemeindeentwicklungsregionen (GER) eingeführt und die Entwicklung von Gemeinden gefördert werden.  

Im zurückliegende Haushaltsjahr 2023 konnte ein kleiner Überschuss von 3.621 Euro erwirtschaftet werden, trotz sinkender Bundesbeiträge aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen sowie geringerer Beteiligung am Bundesopfer, also Spenden für die Bundesarbeit. Das Bundesopfer sei laut Springer erneut unter den Erwartungen geblieben und sank um 129.000 Euro, der Bundesbeitrag um 77.000 Euro.  

Verschuldung sinkt stetig

Zufrieden zeigte sich Springer über die Entwicklung bei der Verschuldung. Diese resultiert aus Kauf, Sanierung und Ausbau des Bildungszentrums in Elstal kurz vor der Jahrtausendwende. Von den ursprünglich mehr als 26 Millionen Euro Schulden seien zurzeit Verbindlichkeiten in Höhe von 8,7 Millionen Euro geblieben. Die Tilgungen in 2023 beliefen sich auf rund 250.000 Euro. 

Oncken-Pensionen abgeschlossen

Der Oncken Verlag war ursprünglich eine Tochtergesellschaft des Bundes in der Rechtsform einer GmbH. Im Jahr 2006 beschloss der Bundesrat des BEFG die Trennung von der Gesellschaft. Daraus resultierte seither eine Mithaftung des BEFG für die Pensionsansprüche der dortigen Mitarbeiter. „Dieses Kapitel konnte im Jahr 2023 abgeschlossen werden“, teilte Springer mit. Nach der Insolvenz der GmbH in 2019 übernahm der Pensions-Sicherungsverein (PSVaG) die Verpflichtungen aus den Pensionen. Der BEFG leistete im vergangenen Jahr einen Ausgleich für seine Mithaftung in Höhe von 311.000 Euro an den PSVaG. Hierfür waren in den Vorjahren bereits ausreichende Rückstellungen gebildet worden. 

Rücklagenverwendung

Aus den Rücklagen wurden 2023 insgesamt 397.200 Euro ertragswirksam aufgelöst. Der Löwenanteil entfiel auf Investitionen für den Strukturprozess UB25 und auf die Personalentwicklung. Die Rücklagenentnahme sei deutlich niedriger als geplant ausgefallen, sei aber immer noch recht hoch, berichtete Springer. 

Fazit

Mit Blick auf die schwierigen Rahmenbedingungen zeigte sich Springer „erleichtert und dankbar“, zumal infolge von nennenswerten Erlösen aus einem Objektverkauf eine deutliche Stärkung von Rücklagen und Liquidität erreicht werden konnte. Ohne Aussprachebedarf erteilte der Bundesrat dem Präsidium, der Geschäftsführung sowie den Finanzsachverständigen die Entlastung. 

Haushaltsplanung 2024 

Des Weiteren stellte Springer dem Bundesrat die Haushaltsplanung 2024 vor. Alleine 770.000 Euro seien für Zukunftsprojekte vorgesehen. Davon sollen als größter Posten 450.000 Euro in die Mission, in die Revitalisierung von Gemeinden und in Gemeindegründungsprojekte fließen. Weitere 150.000 Euro dienten der Finanzierung des Zukunftsprozesses UB25. 

Ausgaben, Einnahmen, Rücklagen

Bei den Einnahmen durch den Bundesbeitrag geht Springer wieder von einer leichten Erhöhung von circa 30.000 Euro auf 4,8 Millionen Euro aus. Zuschüsse, Erbschaften, Zinsen und Rücklagenauflösung trügen zum ausgeglichenen Haushalt bei. An Rücklagenauflösung seien 2024 insgesamt 782.000 Euro geplant. Davon soll der größte Teil in Höhe von 218.000 Euro in Gemeindegründungsprojekte und regionale Projekte investiert werden. 104.800 Euro sind für Revitalisierungsprogramme von Gemeinden vorgesehen. 

Andreas Raschke, Mitglied der Finanzsachverständigen, bedankte sich bei Volker Springer. Bei ihm „erleben wir eine große Transparenz und das Aussprechen und Anhören auch schmerzhafter Wahrheiten“, sagte er. 

Aussprache

Es folgte eine kurze Aussprache, in deren Mittelpunkt die Sorge über Gemeindeauflösungen stand. Springer sagte dazu, dass Gemeindeauflösungen neben Sorge und Trauer einen weiteren Aspekt hätten: „Ich empfinde die Übertragung der Vermögen aus Gemeindeauflösungen stets auch als eine hohe Wertschätzung gegenüber dem Bund, als ein segensreiches Vermächtnis an die Bundesgemeinschaft.“ 

Haushaltsplan beschlossen

Der Haushaltsplan des BEFG – inklusive ChristusForum Deutschland (CFD) –  für das Jahr 2024 wurde vom Bundesrat bei vier Gegenstimmen und 14 Enthaltungen beschlossen. 

Bundesbeitrag um zwei Euro erhöht

Für das kommende Jahr trug Dorothee Oesemann, Mitglied des Präsidiums und des Finanzausschusses, den Delegierten den Antrag des Präsidiums und der Bundesgeschäftsführung vor, eine Erhöhung der Bundesbeiträge um zwei Euro auf 79 Euro pro Jahr und Mitglied zu beschließen. Dies könne zwar die aktuellen Kostensteigerungen im Bundeshaushalt nicht auffangen, stelle aber einen Kompromiss dar.

Andreas Raschke ergänzte, dass die Erhöhung um zwei Euro der Inflationsrate entspräche. Deshalb befürworteten die Finanzsachverständigen den Antrag. Der Bundesrat stimmte der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags für 2025 um zwei Euro mit 67 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen zu. 

Fazit

„Wir finanzieren uns in Teilen weiterhin bewusst aus Rücklagen, um zukunftssichernde Investitionen zu tätigen“, betonte Springer. Zudem würden Rücklagen und Liquidität durch zunehmende Sondererlöse aus Immobilienverkäufe und Erbschaften gestärkt. Dennoch bleibe das Erfordernis, „die Kostenseite zu reduzieren. Die notwendigen Anpassungen sollen jedoch im Rahmen des Zukunftsprozesses ‚Unser Bund 2025 – Zukunft gestalten‘ gezielt gesteuert werden.“ Der Haushalt 2024 stehe für den im Vorjahr eingeschlagenen Weg: die „Fortführung der investiven, zukunftsorientierten Planung“.

Ein Artikel von Tom Goeller