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Bundesfinanzen 2025 und 2026: Umsetzung von UB25 beginnt
Ausgeglichener Haushalt 2025
Der kaufmännische Geschäftsführer des BEFG, Volker Springer, legte am 15. Mai den Delegierten der Bundesratstagung in Kassel einen ausgeglichenen Haushalt für 2025 vor. Außerdem erläuterte er, dass aufgrund der durch UB25 getriebenen starken Personalveränderungen und Investitionen in EDV der Haushalt für das laufende Jahr nicht vergleichbar zu den Vorjahren sei. Zudem wird ein neues Bundesbeitragsmodell erarbeitet, das regionale und gemeindliche Unterschiede berücksichtigt.
Jahresrechnung 2025
Das Bundesopfer und die Bundesbeiträge haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut leicht verbessert. Letzteres liege in erster Linie daran, dass mehr Gemeinden als bisher ihren Bundesbeitrag voll bezahlen, erklärte Springer. Erlöse aus Objektverkäufen von aufgelösten Bundesgemeinden von rund einer Million hätten die Unterdeckung vor Rücklagenauflösung aufgefangen und die Liquidität um rund 300.000 Euro verbessert. Insgesamt seien nur etwa 60% der geplanten Rücklagenauflösung benötigt worden, erläuterte Springer weiter. Die vorhandene Liquidität sowie ausreichende Rücklagen seien eine „gute Ausgangsbasis für die Umsetzung der Strukturreform ‚Unser Bund 25‘ (UB25) in den Jahren 2026 und 2027“. Allerdings bleibe unverändert das Ziel, das strukturelle finanzielle Defizit in den kommenden Jahren abzubauen. Dem Präsidium, den Finanzsachverständigen und der Bundesgeschäftsführung wurde vom Bundesrat mit 99% der Stimmen Entlastung erteilt.
Haushaltsplanung 2026
2026 stehe im Zeichen des Übergangs zur neuen UB25-Struktur, leitete Springer seine Haushaltsplanung ein. Dies bedinge eine Neuordnung der Dienstbereiche und Verwaltungseinheiten und führe ab Herbst zu einem deutlichen Personalabbau, dem ein leichter Personalzuwachs im Bereich Finanzen sowie im neuen Aufgabenbereich der Koordinatoren für die künftigen Regionen gegenübersteht. Alles in allem würden die Personalkosten in 2026 noch einmal geringfügig steigen und in 2027 dann merklich sinken.
Einmalkosten entstünden durch hohe Investitionen im Rahmen von UB25, insbesondere im EDV-Bereich. So bedürfe es etwa neuer Software-Lösungen für die zentrale Adressverwaltung sowie einer Neugestaltung des Webauftritts des Bundes und der neuen Regionen. Hardware-Anschaffungen sowie EDV-Schulungen ergänzen die umfangreichen Investitionsvorhaben. Den größten Einzelposten bei den Ausgaben mit rund 300.000 Euro mache jedoch die Förderung von Missionsprojekten aus.
Der Bundesrat beschloss mit 93 Prozent der Delegiertenstimmen die Annahme des Haushaltsplans für das Jahr 2026. Weiterhin folgte der Bundesrat einem Antrag des Präsidiums, ab 2027 den Bundesbeitrag sowie die bisherigen Landesverbandsbeiträge zu einem einheitlichen Beitrag von 108,00 Euro zusammenzuführen, wobei für die Gemeinden im bisherigen Landesverband Norddeutschland eine einmalige Reduzierung auf 105,00 Euro beschlossen wurde.
Schließlich folgte der Bundesrat mit großer Mehrheit der Empfehlung des in 2025 beauftragten Arbeitskreises, der einen Verkauf von Immobilien in Elstal prüfen sollte. Der Arbeitskreis fand passende Käufer, so dass im Laufe des Jahres drei Gebäude und eine Grundstücksfläche in Elstal veräußert werden. Gerade in Hinblick auf das bisherige strukturelle Finanzdefizit wird mit den Verkäufen eine deutliche Entschuldung und damit ein größerer finanzieller Spielraum erreicht.
Finanzplanung 2027
Abweichend von den Vorjahren gab der kaufmännische Geschäftsführer außerdem einen Ausblick auf das Jahr 2027 und erläutere „worauf es ankommt, damit der Erneuerungsprozess auch finanziell gelingt“. Die Bundesbeiträge bleiben dabei mit rund Zweidrittel der Gesamteinnahmen „auch weiterhin von entscheidender Bedeutung“ und werden im Zuge des Transformationsprozesses der Landesverbände hin zu Regionen um deren Beitragsanteil erweitert. Springer ermutigte zudem die Verantwortlichen in den zukünftigen Regionen zur bewussten Stärkung des Fundraisings.
Für das kommende Jahr ist die Vorstellung eines neue Bundesbeitragsmodell vorgesehen. Einen ersten Eindruck konnten sich Interessierte in einem Forum am Donnerstagnachmittag verschaffen. Die bislang rein auf Mitgliederzahlen basierenden Beitragsberechnung soll um eine finanzkraftbasierte Variante ergänzt werden. Ziel ist es, mehr Fairness bei der Aufbringung der Mittel für die übergemeindlichen Aufgaben der Regionen und des Bundes zu erreichen. Denn die Kaufkraft fällt in Deutschland regional sehr unterschiedlich aus. Gemeinden unterscheiden sich zum Teil stark in ihrer Mitgliederstruktur und in ihrem Mitgliedverständnis. Dennoch zahlen bisher alle Gemeinden den gleichen Mitgliedsbeitrag. Die besonderen Faktoren sollen künftig stärker Berücksichtigung finden. Ziel ist es, dem Bundesrat nächstes Jahr einen entsprechenden Antrag vorzulegen, um das neue Beitragsmodell ab 2028 anwenden zu können.
Ein Artikel von Tom Goeller