Bundesgeschäftsführung zur Coronakrise

Stellungnahme von Christoph Stiba

Hinweis: Wegen der rasanten Entwicklung der Coronakrise ist dieser Text nicht mehr aktuell. Bitte beachten Sie für die neuesten Hinweise unsere Seite befg.de/corona.

Die Corona-Krise spitzt sich weiter zu. Das öffentliche und soziale Leben wird weiter eingeschränkt. Und wahrscheinlich stehen wir erst am Anfang. Niemand kann heute exakt prognostizieren, was in den nächsten Wochen passiert. Ob aus der Krise eine Katastrophe wird oder ob es eine schwere, aber vorübergehende Situation bleibt, das hängt vor allem am Faktor Zeit und damit auch am Verhalten jeder Einzelnen und jedes Einzelnen. Wir alle können durch unser besonnenes Verhalten dazu beitragen, dass wir diese „Probe bestehen“, wie unsere Bundeskanzlerin am Mittwoch sagte. In Zeiten von Corona gilt: Bleib ruhig, aber mach vieles anders. Das betrifft nicht nur Händewaschen und Husten-Etikette. Wir müssen auch überlegen, wie wir mit unseren Veranstaltungen umgehen. Zahlreiche Großveranstaltungen sind bereits abgesagt worden, und es ist zu erwarten, dass sich das ausweiten wird. Was bedeutet das in der nächsten Zeit für die Veranstaltungen der Gemeinden, für die Landesverbandsräte und auch für die Bundesratstagung? Darüber hat die Bundesgeschäftsführung beraten und fasst zusammen:

a)   Jeder Veranstalter muss derzeit eine Risikoabwägung vornehmen, ob wegen der Ausbreitung des Coronavirus die Durchführung einer Veranstaltung noch angezeigt ist oder besser abgesagt werden sollte. Großveranstaltungen in Hessen, also auch in Kassel, sind seit heute bis zum 10. April 2020 nicht zulässig. Ob diese Regelung über den 10. April hinaus verlängert werden wird, müssen wir abwarten. Falls dieser Erlass nicht verlängert wird, werden wir uns bei unserer Entscheidung am Kriterienkatalog des Robert Koch Institutes (RKI) für Großveranstaltungen orientieren und uns mit dem Gesundheitsamt Kassel abstimmen. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen bereiten wir die Bundesratstagung weiterhin intensiv vor und laden alle Delegierten und Gäste herzlich ein, sich anzumelden. Sollte die Bundesratstagung 2020 zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt werden müssen, wird es die Möglichkeit geben, bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet zu bekommen.

b)   Die Verantwortung, ob eine Landesverbandsratstagung stattfindet oder abgesagt wird, liegt bei der Landesverbandsleitung. Ebenso verhält es sich mit Veranstaltungen in den Gemeinden. Hierfür trägt die jeweilige Gemeindeleitung die Verantwortung. In Bezug auf die kommenden Landesverbandsräte sind die Anweisungen der Gesundheitsbehörden vor Ort zu beachten. Natürlich auch im Blick auf alle Gemeindeveranstaltungen (zurzeit ist uns nur aus einer Stadt bekannt, dass Kirchen und Vereine gebeten wurden, auf ihre Veranstaltungen wie zum Beispiel Gottesdienste zu verzichten). Bitte informiert Euch im Vorfeld, ob die geplanten Veranstaltungen jeweils stattfinden (z.B. im Internet). Hier findet Ihr eine „Checkliste für Veranstaltungen“ der Stadt und Städteregion Aachen, die als Kriterienkatalog hilft, eine Risikobewertung für einzelne Veranstaltungen vorzunehmen, um eine gut begründete Entscheidung treffen zu können. Im Zweifel rät die Bundesgeschäftsführung dazu, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, nicht stattfinden zu lassen. In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein, den Teilnehmerkreis auf die Delegierten zu begrenzen und eine Sitzung oder Tagung auf die notwendigen Punkte zu beschränken.

c)    Im Übrigen sollte bei Veranstaltungen im Vorfeld generell aktiv darauf hingewiesen werden, dass folgende Personen ein erhöhtes oder hohes Infektionsrisiko aufweisen. Menschen sollten für sich eine Teilnahme an Veranstaltungen prüfen und gegebenenfalls nicht teilnehmen, wenn sie

  • in den vom RKI definierten Risikogebieten wohnen (RKI-Risikogebiete),
  • mit Personen aus den vorgenannten Risikogebieten Kontakt hatten,
  • Kontakt mit infizierten Personen hatten oder selbst infiziert sind,
  • Kontakt mit Verdachtsfälle hatten,
  • Symptome einer Infektion aufweisen (Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber und Durchfall).

d) Hier findet Ihr Hinweise und Maßnahmen zum Verhalten in der Gemeinde, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Allgemein wird geraten, selbst einzuschätzen, ob die Teilnahme an einer Veranstaltung, zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung, angebracht ist.

Es ist und bleibt wahr, dass wir auch in Krisenzeiten in Gottes Hand sind. Darum handeln wir nicht aus Angst oder in Panik, sondern aus Verantwortung und Solidarität mit den Mitmenschen, deren Gesundheit in Gefahr sein könnte. Vielleicht sind Besonnenheit und Gelassenheit in diesen Tagen die anmutigsten Formen des Gottvertrauens. Hoffen und beten wir, dass wir bald wieder andere Themen haben. Und tun wir unser Bestes dafür.

Christoph Stiba
Generalsekretär