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Haushaltsabschluss: „Gutes Jahr, hart erarbeitet!“

Erfreuliche Entwicklung bei der Schuldentilgung

„Es war ein gutes Jahr, dessen Haushaltsergebnis hart erarbeitet werden musste.“ Dieses Fazit zog Volker Springer, kaufmännischer Geschäftsführer des BEFG, bei der Vorstellung des Haushalts 2017. Mit einem Überschuss von 36.600 Euro konnte der Haushalt abgeschlossen werden. Das liege an der hohen Kostendisziplin, die alle Dienstbereiche und Arbeitsgebiete im letzten Jahr gezeigt hätten. Auch seien gezielt Gelder eingespart worden: „In nahezu allen Ausgabepositionen blieben wir unter den Haushaltsansätzen“, sagte Springer. Ein besonderes „Dankeschön“ gelte den Gemeinden, die den jährlichen Mitgliedsbeitrag, den Bundesbeitrag, in voller Höhe bezahlt und darüber hinaus noch weitere Spenden, das Bundesopfer, für die Arbeit des Bundes gegeben hätten. „Bitte bleibt dran und lasst nicht nach“, bat Volker Springer die Gemeinden, denn Bundesbeitrag und Bundesopfer seien die Grundlage für solides Arbeiten: „Wir brauchen hier dringend ein stabiles Fundament, um die vielfältigen missionarischen und diakonischen Projekte, die wir bundes- und weltweit haben, unterstützten und begleiten zu können.“

Besonders erfreut zeigte sich der kaufmännische Geschäftsführer über viele Spenden für die Schuldentilgung des Bundes. Auf Anregung einiger Abgeordneter des Bundesrates im vergangenen Jahr war ein Zukunftsfonds Schuldentilgung eingerichtet worden. Die Idee dahinter: 10.000 Mitglieder spenden einmalig 1.000 Euro. Innerhalb kurzer Zeit seien dort so viele Spenden eingegangen, „dass wir jetzt zusammen mit unseren Regeltilgungen rund 400.000 Euro von den elf Millionen Euro Schulden tilgen konnten“, freute sich Springer.

Der Haushaltplan 2018 wurde mit nur zwei Enthaltungen vom Bundesrat angenommen. In diesem Zusammenhang appellierte der Vorsitzende des Finanzausschusses Martin Grapentin noch einmal eindringlich an die Gemeinden, das Bundesopfer fest als Spende in ihren Haushalt einzuplanen: „Spendet uns keinen Trost, sondern tröstet uns mit einer Spende“, sagte er.

Der Bundesbeitrag pro Mitglied und Jahr wurde von den Abgeordneten für das Jahr 2019 um 2,50 Euro auf 65,50 Euro für die neuen Bundesländer bzw. um 1,50 Euro auf 67,50 Euro für die alten Bundesländer erhöht. Die für das Jahr 2018 festgelegte Zweckbindung von einem Euro für den Schuldenabbau entfällt ab dem Jahr 2019. Dafür solle, so lautet der Beschluss, „für die Dauer von fünf Jahren jeweils 1,50 Euro für die anteilige Übernahme der für die Stabilisierung der RGO erforderlichen Sanierungsbeiträge zweckbestimmt“ sein. Dies war notwendig geworden, weil die BEFG-eigene Versorgungskasse (Ruhegeldordnung, RGO) neu aufgestellt werden muss: „Wie andere Versorgungswerke auch sind wir betroffen vom demographischen Wandel, der ein verschlechtertes Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verursacht“, erklärte Volker Springer, hinzu käme die negative Zinsentwicklung, sodass umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich seien. Das Ziel müsse nun sein, die „Leistungsfähigkeit der RGO für die kommenden Jahrzehnte abzusichern.“ Über Diskussion und Beschlüsse zu dieser Thematik wird im BEFG-Newsletter BUND kompakt am 24. Mai etwas ausführlicher berichtet. 

Ein Artikel von Julia Grundmann