
Foto: David Vogt
Hinsehen – hinhören – aufarbeiten
Bericht der Aufarbeitungskommission an den Bundesrat
Die Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) hat ihren Auftrag geklärt und wird nach dem Bundesrat beginnen, erste Interviews zu führen. Der Bundesrat hatte 2024 die Gründung der Kommission beschlossen.
„Sexualisierte Gewalt verletzt die Würde und Integrität von Menschen. Sie zerstört Vertrauen, verletzt Beziehungen und kann Betroffene ein Leben lang belasten.“ Mit diesen Worten begann Anna Eberbach den Bericht der Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BEFG (KAsG) an den Bundesrat. Gerade im Raum von Kirche und Gemeinde seien wir deshalb gefragt: hinzusehen, hinzuhören und aufzuarbeiten, wo Gewalt geschehen ist.
Der Kommission gehören an: Prof. Andreas Bochmann, Anna Eberbach, Thorsten Graff, Alexandra Hensel, Martina Jänicke, Olaf Kormannshaus, Tilo Kuhlmann, Jens Mankel, Miriam Schaufelberger und Claudia Sokolis-Bochmann. Die Aufarbeitungskommission richtet sich vor allem an Betroffene. Darüber hinaus richtet sie sich an Angehörige, ehemalige und aktuelle Mitarbeitende, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, Gemeindemitglieder sowie Personen, die Hinweise auf Strukturen, Verantwortlichkeiten, Umgangsweisen oder Versäumnisse geben können. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Daten werden anonymisiert und unter Beachtung des Datenschutzes ausgewertet.
Andreas Bochmann, BEFG-externes Mitglied der KAsG, führte aus, dass ein zentraler Bestandteil der bisherigen Arbeit in der Auftragsklärung bestanden habe. Dabei stünden die Fragen im Fokus, was der Auftrag konkret umfasst und welche Aspekte ausdrücklich davon ausgenommen sind: „Wir verstehen unseren Auftrag darin, Erfahrungen, Strukturen, Dynamiken, Entscheidungswege und institutionelle Bedingungen in den Blick zu nehmen.“ Dazu gehörten zum Beispiel die Fragen: Welche Strukturen haben Übergriffe ermöglicht oder begünstigt? Wurden Betroffene gehört? Konnten Personen trotz Hinweisen weiter in Funktionen tätig bleiben?
„Wir sind keine Ermittlungsbehörde. Wir führen keine juristischen Untersuchungen durch. Wir ersetzen keine Strafverfolgung, keine anwaltliche Beratung und keine therapeutische Begleitung“, betonte Bochmann. Wenn es um aktuelle Gefährdung, konkrete Verdachtsfälle oder notwendige Schutzmaßnahmen gehe, seien andere Stellen zuständig, insbesondere die Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im BEFG. Aufgabe der Kommission sei die Aufarbeitung: „Wir hören, dokumentieren, anonymisieren, werten aus und suchen nach Mustern und Lernaufgaben für den BEFG.“
„Wir haben beraten, wie Gespräche mit Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sicher, sensibel und verantwortlich gestaltet werden können. Und wir haben uns mit Datenschutz, Anonymisierung, Dokumentation und Auswertung beschäftigt“, beschrieb Anna Eberbach, Sprecherin der Kommission, die bisherige Arbeit. „Wir haben außerdem daran gearbeitet, welche Standards für Interviews gelten sollen.“
Die ersten Interviews sollen nach dem Bundesrat geführt werden. Der Prozess beginnt mit einer Meldung. Meldungen sind ab sofort möglich, per E-Mail an aufarbeitungskommission(at)befg.de. Es reiche zunächst, Kontakt aufzunehmen und mitzuteilen, dass jemand etwas erlebt hat, etwas beobachtet hat oder Informationen weitergeben möchte. „Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir dabei jede Form von Grenzverletzung, Übergriff oder Gewalt, bei der Sexualität eingesetzt wird, um Macht auszuüben, Menschen zu beschämen, zu kontrollieren, zu verletzen oder auszunutzen“, erläuterte Andreas Bochmann.
Damit Aufarbeitung möglich wird, braucht die Aufarbeitungskommission Informationen, Erfahrungsberichte und Hinweise. Darum richtete Anna Eberbach einen ausdrücklichen Appell an Betroffene: „Wenn Sie sexualisierte Gewalt im Kontext des BEFG erlebt haben oder wenn Sie Hinweise geben möchten, melden Sie sich bei uns. Sie müssen nicht sofort alles erzählen. Sie entscheiden, was Sie mitteilen möchten und in welchem Tempo.“
Und sie ergänzte an Gemeinden, Einrichtungen, Verantwortliche, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gerichtet: „Machen Sie auf diese Möglichkeit aufmerksam. Geben Sie die Kontaktadresse weiter und weisen Sie darauf hin, dass Meldungen möglich sind.“ Dazu gibt es auf befg.de/aufarbeitung Instagram-Tafeln, einen Flyer und eine Gemeindebriefvorlage.
Der Bundesrat hat zudem mit 99,5 Prozent Zustimmung beschlossen, den Paragrafen „Seelsorgegeheimnis und Amtsverschwiegenheit“ der Datenschutzordnung (DSO-BUND) dahingehend zu ändern, dass Aufzeichnungen mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung betroffener Personen der Kommission offengelegt werden dürfen.
Ein Artikel von Jasmin Jäger


