Protokollführung

Mehr Zeit für Mitarbeitende und Gemeinden

Bundesrat stimmt für Verfassungsänderung

Mit nahezu 90 Prozent der Stimmen wurde auf der Bundesratstagung am 26. Mai in Berlin-Schöneberg Artikel 17 der Verfassung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) geändert. Er lautet nun: „Die Bundesgeschäftsführung besteht aus dem Generalsekretär, dem Kaufmännischen Geschäftsführer sowie einem oder mehreren Bereichsleitern. Darüber, welche Bereichsleiter der Bundesgeschäftsführung angehören, entscheidet das Präsidium des Bundes.“

Den Antrag auf Verfassungsänderung hatte das Präsidium des Bundes nach einer Neustrukturierung der Arbeitsbereiche des BEFG eingebracht. Die Leiter der Dienstbereiche „Kinder und Jugend“ und „Mission“ bilden nun zusammen mit dem Rektor der Theologischen Hochschule Elstal, den Leitern der Evangelisch-Freikirchlichen Akademie und des Referats für Kommunikation sowie der Bundesgeschäftsführung (BGF) die Bereichsleiterkonferenz (BLK). Die BLK dient der inhaltlichen Weiterentwicklung der vom Bund wahrzunehmenden Aufgaben sowie der bereichsübergreifenden Vernetzung und Kommunikation. Die verkleinerte BGF – zu der neben dem Generalsekretär und dem Kaufmännischen Geschäftsführer der Leiter des Dienstbereichs „Mitarbeiter und Gemeinde“ gehört – könne nun effizienter arbeiten, „verantwortet einen großen Teil der Routineaufgaben der Geschäftsstelle und entscheidet über alle Fragen, die nicht die Mitsprache der Bereichsleiter erfordern“, hieß es in der Begründung des Präsidiums zum Antrag an den Bundesrat: „Die Bereichsleiter werden dadurch von vielen Themen entlastet, die nicht ihren eigentlichen Bereich betreffen. Sie können sich so intensiver der inhaltlichen Arbeit widmen. Das schafft mehr Zeit für die Begleitung der Mitarbeitenden und für Kontakte zu den Gemeinden.“

Ein ähnlicher Änderungsantrag wurde bereits beim Bundesrat 2016 eingebracht, erhielt aber nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten. Der Antrag zweier Gemeinden im selben Jahr, die Verfassung unverändert beizubehalten, wurde allerdings ebenfalls abgelehnt. Deshalb entschied sich das Präsidium dazu, seinen Antrag in leicht überarbeiteter Form erneut einzubringen. Im Vorfeld habe das Präsidium sich eingehend mit den im vergangenen Jahr geäußerten Bedenken befasst und ausführliche Gespräche mit den Kritikern dieser Neufassung geführt, hieß es aus dem Präsidium. Joachim Gnep, Leiter des Dienstbereichs Mission, sagte während der Diskussion auf dem Bundesrat: „Ich arbeite gerne in der neuen Struktur. Als Bereichsleiter habe ich weiterhin Einfluss auf die Inhalte und die Haushaltsentscheidungen. Die monatlichen Bereichsleitertreffen sind sehr sinnvoll zur Vernetzung mit den anderen Bereichen wie zum Beispiel der Theologischen Hochschule, die sonst nicht mit am Tisch sitzen würde. Die Zeit, die ich nicht für Aufgaben der BGF wahrnehmen muss, wird frei für originäre Aufgaben im Dienstbereich Mission.“

Das Präsidium versicherte in der Aussprache, es sei eine Selbstverständlichkeit stets darüber zu informieren, wer von den Bereichsleitern zur BGF gehöre und warum.

Ein Artikel von Julia Grundmann