Versöhnt leben – Versöhnung stiften
Versöhnung muss immer neu gelebt werden
Im Lied „Wie ein Fest nach langer Trauer“ von Jürgen Werth wird in poetischer Sprache die Versöhnung gefeiert. Wenn Gott und Mensch sich in den Armen liegen, wie der Verlorene Sohn bei der Heimkehr, dann freut sich die ganze Welt.
Im Refrain heißt es: „So ist Versöhnung, so muss der wahre Friede sein. So ist Versöhnung, so ist vergeben und verzeih'n.“ Was in der Rechenschaft vom Glauben in theologischen Sätzen gesagt wird, muss im Alltag gelebt werden.
Dass die Versöhnung mit Gott zum Versöhnungshandeln befähigt, ist sicherlich ein herausragender Gedanke der Rechenschaft vom Glauben (RvG). Sie unterstreicht die soziale Dimension des Glaubens und geht über die auf den Einzelnen bezogenen evangelikalen und pietistischen Ansätze hinaus. Die Aufzählung der zu versöhnenden Gruppen – „Verständigung zwischen den Generationen, sozialen und politischen Gruppen, Parteien, Klassen, Rassen und Völkern“ – erscheint aber doch zeitgebunden. So würden wir heute zum Beispiel nicht mehr von Rassen sprechen. Der Begriff soll sogar aus dem Grundgesetz getilgt werden, da er die Trennung der Menschheit erst konstruiert, die es dann zu überwinden gilt. Die Versöhnung der Rassen ist etwas anderes als die immer noch nötige Bekämpfung des Rassismus. Die Unterteilung der Menschheit entstammt nicht der Bibel, sondern ist Erbe der Kolonialgeschichte. Mit der Unterwerfung Amerikas und Afrikas war die Konstruktion von Rassen und deren unterschiedliche Qualitäten ein Mittel, um die Ausbeutung von Menschen zu begründen.
Ob es auch innerhalb baptistischer Gemeinden in Deutschland Rassismus gibt? Danach sollte man die Mitglieder fragen, die am ehesten rassistischem Verhalten ausgesetzt sind. In meiner Gemeinde, die eigentlich für ihre interkulturelle Vielfalt bekannt war, waren wir der Bitte einer Initiative Schwarzer Menschen in Nordhessen gefolgt. Wir haben eine Ausstellung zum Thema Rassismus in der Kirche gezeigt und schwarze Gemeindemitglieder wurden in einem Film ausführlich interviewt. Zwei der Interviewten bedankten sich bei mir mit Tränen in den Augen, dass sie endlich einmal danach gefragt wurden, wie sie sich fühlen.
Vom Klassengegensatz ist seit dem Ende des Sozialismus in Europa auch nicht mehr die Rede. Die Welt ist aber immer noch eingeteilt in Arme und Wohlhabende. Dass die Menschen am unteren Rand der ökonomischen Möglichkeiten schweigsam sind, heißt nicht, dass es nicht einen tiefen Graben gibt, der auch in der Gemeinde zu spüren ist, es sei denn, die Gemeinde hat sich auf eine einzige gesellschaftliche Schicht konzentriert und besteht nur noch aus Gleichen. Aber dann stellt sich die Frage, ob diese Gemeinde wirklich die Kirche Jesu ist, in der er mit Armen und Reichen zu Tisch sitzt. (Hier ist zum Beispiel an das Gleichnis vom Großen Abendmahl in Lukas 14,15-24 zu denken.)
Ein Lebensbereich, in dem zur Zeit heftige Gegensätze ausgetragen werden, ist die Respektierung unterschiedlicher geschlechtlicher Orientierungen. Die gab es natürlich auch schon bei der Formulierung der RvG, aber Fragen der Rechte von Homosexuellen waren – gerade in der Kirche – noch weitgehend mit einem Tabu belegt. Erst mit der gesellschaftlichen Emanzipation von Menschen mit individueller sexueller Orientierung, die weitgehend ohne Rückendeckung durch Christen erfolgte, stehen die Gemeinden vor der Frage, ob sie wirklich eine Kirche für alle sein wollen, wie es ihrer Berufung entspricht. Oder begnügt sich eine Gemeinde damit, nur für die Mehrheit der Gesellschaft offen zu sein.
Dass die RvG von Grundfreiheiten und nicht von Grundrechten spricht, klingt auf den ersten Blick charmant. Die Formulierung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Freiheit sich auch in Rechten wiederfinden muss. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit wird ein Wunsch formuliert, der in der Wirklichkeit bis heute mit Füßen getreten wird. 40,2 Millionen Menschen leben in Sklaverei, darunter 71 Prozent Frauen und Mädchen und 10 Millionen Kinder. Eine Sklavin kann man für 80 Euro kaufen. Die Organisation International Justice Mission berichtet, wie viele Produkte in unseren Supermarktregalen und Online-Shops unter Umständen von Sklaven produziert werden und wie man verhindern kann, Sklavenarbeit zu unterstützen.
Dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit ausdrücklich erwähnt werden, ist Teil des baptistischen Erbes. Die individuelle Freiheit, seinen Glauben zu wählen, einer Religion anzugehören und sie auch wechseln zu können, ist ein wesentliches Grundrecht. Niemand darf über das persönliche Gewissen eines Menschen Macht ausüben. Ein Volkslied weiß das schon seit langem: „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten? Sie rauschen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger sie schießen. Es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei.“ Aber was ist, wenn sich diese Gedanken in konkreten Taten äußern wollen, wenn man sie weitergeben will oder auch bestimmte Handlungen unterlassen möchte? Dann kommen auch die anderen Menschenrechte ins Spiel, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Meinungsfreiheit. Die Menschenrechte verstehen sich nicht von selbst. So hat die Islamische Liga in ihrer Kairoer Erklärung der Menschenrechte, gerade die individuellen Rechte eingeschränkt und die kollektiven betont. Hier ist politische Wachsamkeit nötig, um das Recht jedes Menschen, seinen Glauben wählen und leben zu können, zu wahren. Dazu gehört auch die Freiheit, überhaupt nicht zu glauben.
Die RvG fordert uns mit diesem Absatz heraus, in unbekanntem Terrain Wege der Versöhnung zu suchen. Es wird Streit geben, welche Wege die richtigen sind, weil es keine vorgefertigten Antworten gibt. Aber der Streit ist notwendig, um Gottes und der Menschen willen.
Einladung zum Weiterdenken
1. Die Debatte um das neue Selbstbestimmungsgesetz, durch das Menschen leichter ihre Geschlechtszugehörigkeit ändern können, macht manche besorgt. Die eindeutige Zuordnung zu einem Geschlecht sei doch schon von Anfang an vorgegeben. Was bedeutet es dann aber, wenn ein – wenn auch geringer – Teil der Menschen nicht so eindeutig als Mann oder Frau identifiziert werden können. Sollen andere über deren Geschlecht entscheiden oder sie selbst?
2. Einige schlagen vor, in der Gemeinde für einen Gebetstag für die verfolgten Christen zu veranstalten. Jemand möchte, dass statt dessen für alle gebetet werden soll, die um ihres Glaubens (oder Unglaubens) willen verfolgt werden. Wie stehst Du zu dem Vorschlag?
Erschienen in: Die Gemeinde 19/2022, S.14-15.
Ein Artikel von Frank Fornaçon, Pastor i.R., Kassel und Schmiedeberg
Kommentare (1)
Volker Warmbt
am 28.09.2022