Zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar

Erinnerung an die Ermordung von Baptisten jüdischer Herkunft

Vor 76 Jahren wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz befreit. Seit 1996 ist deshalb der 27. Januar in Deutschland bundesweiter Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Auch die Baptistinnen und Baptisten jüdischer Herkunft, die Opfer des Nationalsozialismus wurden, sollen nicht vergessen werden.

„Die Ermordung von mehr als sechs Millionen Juden, an deren Folgen auch die Nachgeborenen zu tragen haben, verpflichtet uns, die Erinnerung an die Opfer des Holocausts wachzuhalten. Deshalb begrüßen wir die Einrichtung des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar in Deutschland, dem Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz“, so heißt es in der Handreichung „Zum Verhältnis von Juden und Christen“, die 1997 im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) verabschiedet wurde.
Auch den Gemeinden des Bundes gehörten zur Zeit des Nationalsozialismus Menschen jüdischer Abstammung an, die während des zweiten Weltkriegs getötet wurden. Der Historische Beirat des BEFG hat eine Übersicht derjenigen erstellt, deren Namen heute bekannt sind und die im Holocaust ermordet wurden. „Die unvorstellbare Grausamkeit der staatlich angeordneten und systematischen Ausrottung von Menschen jüdischer Abstammung erschüttert noch viel mehr, wenn Namen, Geburtsjahre und Orte dahinterstehen, man die Nachkommen dieser Personen kennt und ihre Lebensgeschichte“, so BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba. „Zugleich ist dieser Gedenktag die Mahnung an uns, heute jedem Rassismus und der Judenfeindschaft entgegenzutreten.“

Ein Artikel von Julia Grundmann