Der Weg zur Beratung

Jeder Ort, jede Gemeinde, jede Situation ist einzigartig. Das ist eine grundlegende Erkenntnis, die uns wichtig ist.

Darum gehört für uns die „Beratung vor der Beratung“ zum Konzept, denn es kommt darauf an, für die jeweilige Situation die passenden Ideen und Personen zu finden. Es gibt eine große Bandbreite von möglichen Hilfestellungen - von der Zukunftswerkstatt bis zum Mediationsprozess, von der Gemeindeleitungsklausur bis zur Supervision, von der seelsorgerlichen Begleitung in einer speziellen Situation bis hin zu einem langfristig angelegten Veränderungsprozess.

Damit Gemeindeberatung gelingt, kommt es auf die Passung an.
Wir suchen und finden gemeinsam mit Ihnen passgenaue Empfehlungen für die konkrete Situation Ihrer Gemeinde.

„Beratung vor der Beratung“ – passgenaue Empfehlungen

Die Orte, die Gemeinden und die konkreten Anliegen sind so verschieden, wie Menschen eben verschieden sind. Jede Gemeinde ist ein lebendiger Organismus mit einer speziellen Gestalt und Lebenssituation.

Jede Gemeinde ist einmalig mit ihrer Konstellation von Menschen, mit ihren Ressourcen, mit ihren Möglichkeiten und Grenzen. Sie hat also ein einzigartiges Potenzial – aber möglicherweise auch ganz bestimmte Belastungen oder Brüche, die zu ihrer Geschichte und ihrer Gestalt dazugehören.

Auch die Orte, an denen Gemeinde lebt, sind durchaus verschieden. Und somit ist auch die konkrete Berufung einer jeden Gemeinde ortsgebunden. Der eigene Auftrag dieser Gemeinde an diesem Ort muss immer wieder von denjenigen, die jetzt dazugehören, erkannt, angenommen und gelebt werden.

Gemeindeberatung ermöglicht Lernprozesse, Entwicklungsschritte, Zielfindungen, Problemlösungen, die ganz zu dieser speziellen Situation vor Ort passen.

Das ist übrigens der Vorteil von Gemeindeberatung gegenüber Seminaren, Konferenzen und festen Curricula: Sie geschieht passgenau zur Situation vor Ort und mit einem bestimmten Auftrag, der gemeinsam formuliert wird.

Deshalb ist es uns wichtig, die Gemeinde beim Suchen und Finden des passenden Beraters, der passenden Beraterin zu unterstützen.

Qualität

Inmitten einer verwirrenden Vielfalt von Beratungsangeboten bietet der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden mit seinem Netzwerk "Beratung von Gemeinden" einen Pool von Beraterinnen und Beratern an, die von uns überprüfte Voraussetzungen erfüllen.
Nach Abschluss eines Beratungsprozesses erbitten wir zur Sicherung der Beratungsqualität eine Rückmeldung sowohl von der Gemeinde als auch vom Berater.
Diese ist freiwillig.

Der Auswertungsbogen bezieht sich nicht inhaltlich auf den Beratungsfall, sondern lediglich auf die Durchführung der Beratung.

Beraterinnen und Berater

Beraterinnen und Berater im Netzwerk „Beratung von Gemeinden" sind Pastoren mit Coachingausbildung, Lehrer mit Mediationserfahrung, Manager und Unternehmensberater mit Gemeindeleitungserfahrung, Organisationsentwickler und Personalentwickler, MediatorInnen und SupervisorInnen, FamilientherapeutInnen und SozialpädagogInnen oder einfach Menschen mit persönlichem Charisma und einer großen Erfahrungskompetenz in Sachen Gemeindeleitung und Gemeindeberatung.

Bundesweit konnten über 80 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden. 

Was ihnen gemeinsam ist:

  • Alle Beraterinnen und Berater sind Mitglieder einer Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde und bringen mehrjährige Erfahrungen in der verantwortlichen Mitarbeit mit.
  • Sie sind uns von ihren Gemeinden und Landesverbänden empfohlen worden und ihre Fachkompetenz wurde durch den vom Präsidium berufenen Fachbeirat „Beratung von Gemeinden" überprüft.
  • Alle Beraterinnen und Berater orientieren sich am „Leitbild für Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden"

Eine Beraterin oder einen Berater finden

  • Rufen Sie im Netzwerk „Beratung von Gemeinden" in Elstal oder bei Ihrem Landesverband an
    Im Netzwerk „Beratung von Gemeinden" sind Beraterinnen und Berater akkreditiert, die wir vom Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden empfehlen können. Für jede Person gibt es ein Beraterprofil entsprechend der Qualifikationen und Aufgaben, die sie abdecken kann.
  • Schildern Sie kurz Ihr Anliegen
    Das kann im Erstkontakt zunächst auch anonym geschehen. Es ist selbstverständlich, dass wir mit jeder Beratungsanfrage vertraulich umgehen.
  • Es werden Ihnen Beraterinnen oder Berater empfohlen
    Aufgrund dieses ersten Kontaktgesprächs nennt das Netzwerk „Beratung von Gemeinden“ einen oder mehrere Beraterinnen und Berater, die wir für diese Aufgabe empfehlen können.
  • Sie wählen als Gemeinde selbst eine Person aus und nehmen Kontakt auf
    Die Gemeinde wählt aus den Vorschlägen eine Person aus und setzt sich mit ihr in Verbindung. In einem ersten Kontaktgespräch mit der Beraterin oder dem Berater wird gemeinsam sondiert, ob man zueinander passt.
  • Treffen Sie konkrete Vereinbarungen über die Beratung
    Die Vereinbarung über die Beratung kommt zwischen der Gemeinde und der Beraterin oder dem Berater zustande. Ziele, Wege, Zeiten und Finanzen werden zwischen diesen beiden Partnern besprochen und ausgemacht. Die Verantwortung für das Gelingen des Beratungsprozesses liegt damit bei der Gemeinde und der beratenden Person.
    Alle Beteiligten achten darauf, dass immer nur eine einzige Beraterin oder ein eniziger Berater in einer Gemeinde tätig ist, es sei denn, es handelt sich um ein Beraterteam.
  • Klären Sie, ob Gremien des Bundes hinzugezogen werden müssen
    Bei Problemen, die dienst- oder kirchenrechtliche Aspekte berühren, müssen nach den Ordnungen des Bundes die entsprechenden Gremien (z.B. Vertrauensrat, Bundesgeschäftsführung, Landesverband) einbezogen werden. Hierzu gibt das Netzwerk „Beratung von Gemeinden“ bei Bedarf gerne Hilfestellung.
  • Geben Sie eine Rückmeldung an das Netzwerk „Beratung von Gemeinden"
    Über jede von Bund oder Landesverband vermittelte Beratung erbitten wir eine Information von der betreffenden Gemeinde an das Netzwerk „Beratung von Gemeinden" in Elstal; dies dient einer guten Koordinierung der Beratungsarbeit.

Finanzielles

Es ist selbstverständlich, dass jede Beratung auch etwas kostet.
Das Netzwerk „Beratung von Gemeinden" gibt keinen einheitlichen Tarif vor.

Die Honorarerwartungen der Beraterinnen und Berater sind je nach beruflicher Situation sehr verschieden und müssen im Einzelfall abgesprochen werden.

Zusätzlich zum Honorar sind noch anfallende Fahrt- und Sachkosten zu zahlen.

Spenden erbitten wir für solche Gemeinden, die sich die Gemeindeberatung aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Sie können eine Zuschuss beantragen.

Das Netzwerk "Beratung von Gemeinden" erhält für die Vermittlung von Gemeindeberatung kein Geld. Dennoch fallen Kosten an. Wir freuen uns daher über Spenden, um dieses Angebot nachhaltig sicher zu stellen.

Spendenkonto BEFG
Spar- und Kreditbank Bad Homburg (SKB)
IBAN: DE14 5009 2100 0000 033308
Projekt Nummer 70010 Netzwerk Gemeindeberatung