Coronakrise: Mögliche schrittweise Lockerung des Gottesdienstverbots

Religionsgemeinschaften und Regierung verhandeln über Maßnahmen

Am 15. April entschieden Bund und Ländern, dass wegen der Corona-Lage das Verbot von Gottesdiensten – zusammen mit dem allgemeinen Kontaktverbot – mindestens bis 3. Mai verlängert wird. Davon gibt es mittlerweile in einigen Bundesländern Ausnahmen. In die Gespräche zwischen Regierung und Religionsvertretern zu einer schrittweisen Lockerung des Gottesdienstverbots, die dennoch weitergehen, wird auch der BEFG über die ACK freikirchliche Anliegen einbringen können.

Aktualisierung am 27. Mai: Beschlüsse der Länder zu Gottesdiensten

Aktualisierung am 30. April: neuer Bund-Länder-Beschlus

Die erste Runde der Gespräche zwischen Regierung und Religionsvertretern fand am 17. April statt. Dort wurde deutlich, dass es ab 10. Mai wieder erste Sonntagsgottesdienste geben könnte, sofern Bund, Länder und Religionsgemeinschaften sich hierfür auf Auflagen einigen, die für die gegenwärtige Situation angemessen sind. Ein Ergebnis des Gesprächs war, dass die Kirchen konkrete Vorschläge zu Gottesdienstkonzepten unterbreiten können, durch die sie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sicherstellen wollen. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) steht den Kirchen als „Sammelstelle“ der Vorschläge zur Verfügung, wie BEFG-Generalsekretär und VEF-Präsident Christoph Stiba erläutert: „Diesen Weg wird auch der BEFG nutzen, um freikirchliche Aspekte in die Gespräche einzubringen.“ Es sei wichtig, dass die besondere Situation der Freikirchen berücksichtigt werde: „Die meisten freikirchlichen Gottesdienste finden nicht in großen Kirchenschiffen, sondern in verhältnismäßig kleineren Gemeindehäusern mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Gottesdienstbesuchern statt.“ Es sei, so Stiba, „ein großer Schmerz, wenn wir keine Gottesdienste feiern können. Zusammen mit der ACK, den großen Kirchen und den anderen Religionsgemeinschaften wollen wir uns für eine gute Lösung einsetzen, mit der wir auch unserer Verantwortung in dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation nachkommen.“

Die Rückmeldungen der Kirchen und der anderen Religionsgemeinschaften werden dann am 30. April in der Evaluation der Beschlüsse zur Coronakrise behandelt. „Wenn die ersten sonntäglichen Gottesdienste wieder stattfinden, werden wir uns darauf einstellen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen auch in unseren Gemeindehäusern eingehalten werden müssen“, so Christoph Stiba. Hinweise für gottesdienstliche Schutzkonzepte folgen Anfang Mai, wenn die Rahmenbedingungen klar sind.

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber