Jana Bednarz vom GJW-Bundesvorstand

Foto: David Vogt

Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

BEFG-Bundesrat unterstützt Vorhaben der Bundesregierung

Der Bundesrat des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) unterstützt das Vorhaben, Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Das Kirchenparlament fordert die Bundesregierung auf, das Thema voranzutreiben. Damit sind die Delegierten der Tagung in Kassel einem Antrag des Gemeindejugendwerks (GJW) der Freikirche gefolgt. Im Plenum war dem Antrag am Himmelfahrtstag eine ganze Stunde gewidmet, in der unterschiedliche Positionen vorgestellt und diskutiert wurden.

Jana Bednarz aus dem GJW-Bundesvorstand erläuterte, dass durch eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz – über die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen hinaus – die besondere Position der Kinder gestärkt werde und man diesen mehr Gehör gebe. Besonders könne auf diese Weise die Situation von Kindern verbessert werden, die Gewalt ausgesetzt sind oder die unter Beeinträchtigungen oder Benachteiligung leiden. Dem GJW sei es ein Anliegen, dass sich nicht nur der Jugendverband, sondern die ganze Freikirche dafür einsetze.

Der im Koalitionsvertrag von 2018 enthaltene Abschnitt zur Aufnahme der Kinderrechte, dessen Umsetzung schließlich scheiterte, sei nicht weitgehend genug gewesen, betonte Bednarz. So solle das Kindeswohl im staatlichen Handeln nicht nur „angemessen“, sondern „vorrangig“ oder „wesentlich“ berücksichtigt werden. Zudem reiche es nicht, Kinder „einen Anspruch auf rechtliches Gehör“ zu geben, weil in einer solchen Formulierung das Recht des Kindes auf Beteiligung als Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention nicht deutlich genug zum Ausdruck komme. Das GJW sei dankbar, dass die neue Bundesregierung das Anliegen nun wieder auf die Agenda genommen habe.

In einem Videoclip vom „Aktionsbündnis Kinderrechte“, der in der Sitzung gezeigt wurde, wurden Pro-Argumente vorgestellt. So seien etwa auch staatliche Stellen gefordert, Kinderrechte konsequenter umzusetzen, wenn diese im Grundgesetz verankert seien. Ein anderer Videoclip stellte Kontra-Argumente vor. So befürchten Gegner des Vorhabens, die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz schränke das Sorgerecht der Eltern ein, indem es dem Staat zu viele Eingriffsrechte einräume.

Auch die gegensätzlichen Argumente zweier Politiker wurden den Delegierten vorgestellt. So spricht sich Marcus Weinberg von der CDU gegen das Vorhaben aus, da eine Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz aus seiner Sicht rein symbolisch wäre und die Kinder in rechtliche Distanz zu ihren Eltern brächte. Sönke Rix von der SPD hingegen ist der Ansicht, eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde klarstellen, dass bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu betrachten ist.

Volkmar Hamp vom GJW beschrieb die Sorge eines Eingriffs des Staats in das elterliche Sorgerecht als „Schreckgespenst“ und betonte, wie wichtig eine ausgewogene Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz sei. Auch GJW-Referent Jason Querner hob hervor, dass es in der Gesetzesformulierung um eine wohlaustarierte Balance zwischen Kindeswohl und Elternrechten gehe. In der folgenden ausführlichen Debatte sprach sich ein Gemeindevertreter mit dem Argument gegen den GJW-Antrag aus, dass die Väter des Grundgesetzes bei Artikel 6 auf genau diese Balance geachtet hätten. Auch die Sorge vor einem zu großen Eingriff des Staates kam zur Sprache. In vielen Redebeiträgen wurde hingegen betont, wie wichtig es sei, sich für den Schutz der Kinder und deren Wohlergehen einzusetzen. Und die Stärkung der Kinderrechte durch deren Aufnahme in das Grundgesetz könne hier einen wichtigen Beitrag leisten. Nach der Debatte stimmte der Bundesrat für den GJW-Antrag und lehnte damit auch den Gegenantrag einer Gemeinde ab.

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber