Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im BEFG

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsen

Sexualisierte Gewalt kann auch Personen in unseren Gemeinden und Einrichtungen widerfahren. Bei Fragen und Unsicherheiten kann sich jede und jeder anonym an das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ wenden: 0800 22 55 530.

Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, darüber Kenntnis erlangt hat oder aktuell davon betroffen ist, der Person machen wir Mut, sich beim „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ Unterstützung zu suchen oder direkt eine E-Mail an anlaufstelle(at)befg.de zu schreiben.

Auf diesen zwei Wegen werden die sogenannten Verfahrensbegleiterinnen und -begleiter der Anlaufstelle erreicht. Sie leiten die Meldung – mit Einverständnis der betroffenen Person – an die entsprechende Gemeinde oder Einrichtung weiter und unterstützen diese dabei, das Gemeldete zu überprüfen und aufzuarbeiten. Die Anlaufstelle arbeitet unabhängig. Mehr über Aufgabe und Arbeit der Anlaufstelle gibt es hier.

Über die Kontaktwege gibt es außerdem die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren gegen Täter und Täterinnen, die hauptamtlich im Bereich des BEFG tätig sind, einzuleiten.

Ziel ist in erster Linie, dass Betroffene und ihre Belange Gehör und Hilfe finden. Die Arbeit der Anlaufstelle soll außerdem dazu beitragen, dass Verfahren gegen Täterinnen und Täter eingeleitet werden und weiterer Missbrauch verhindert wird. Denn Ziel ist es auch, dass sexualisierte Gewalt im BEFG strukturell besser verhindert werden kann.

Der BEFG ist schon seit dem Jahr 2009 auf dem Weg der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in den Gemeinden. Unter dem Titel „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ hat das Gemeindejugendwerk (GJW) hilfreiche Materialien und Schulungen entwickelt.

Zweck, Ziel und Aufgaben dieser Anlaufstelle erläutert Generalsekretär Christoph Stiba in einem Interview.

Gemeindebriefvorlage

Stichwörter: Missbrauch, Mißbrauch, metoo, Übergriff