Qualitätsstandards für Gemeindediakonie

im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R.

Der Leitungskreis Diakonie des BEFG hat 16 Qualitätsstandards für die diakonische Arbeit in den Gemeinden des BEFG erarbeitet. Diese formulieren, wie gute diakonische Praxis im gemeindlichen Kontext aussehen sollte. Der Begriff Gemeindediakonie umfasst dabei sowohl die diakonischen Aktivitäten innerhalb einer Gemeinde als auch Projekte und Arbeiten im Kontext einer Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde, wie z.B. Kindertagesstätten, die zwar durch einen eigenen Verein getragen werden, jedoch in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde arbeiten.

Das Präsidium hat sich diese Standards inhaltlich zu Eigen gemacht und empfiehlt den Gemeinden, sich bei der Entwicklung und Umsetzung diakonischer Projekte an diesen Qualitätsstandards zu orientieren. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn sich nicht immer alle Aspekte bei jedem diakonischen Projekt verwirklichen lassen. Die Qualitätsstandards sollen dazu beitragen, dass die Gemeinden des BEFG mit ihrer diakonischen Arbeit ein glaubwürdiges Zeugnis von der Liebe Gottes zu den Menschen geben.

1. Diakonie in der Nachfolge Jesu: Gemeindediakonie basiert auf der Erkenntnis, dass zum Zeugnis von der Liebe Gottes sowohl die Predigt des Evangeliums als auch das diakonische Handeln gehören.

2. Diakonie als uneigennützige Hilfe: Gemeindediakonie verfolgt das Ziel, Menschen zu helfen, nicht neue Mitglieder für eine Gemeinde zu gewinnen. Gemeindediakonie verzichtet daher auf eine enge Verknüpfung von diakonischer Hilfe und evangelistischen Bemühungen und stellt sicher, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen stets freiwillig bleibt.

3. Diakonie und Verschwiegenheit: Gemeindediakonie sichert Betroffenen Verschwiegenheit zu und beachtet die Regeln des Datenschutzes.

4. Diakonie als Erbarmen: Gemeindediakonie nimmt die Not von Menschen bewusst wahr und wendet sich den Betroffenen zu. Sie vermeidet die Herabsetzung der Bedürftigen zu bloßen Hilfeempfängern und sucht gemeinsam mit ihnen nachhaltige Lösungen für die bestehenden Probleme.

5. Diakonie als Lerngemeinschaft: Gemeindediakonie lernt aus der kontinuierlichen Auswertung ihrer bisherigen Bemühungen und passt Konzepte und Strukturen an neue Herausforderungen und veränderte Rahmenbedingungen an.

6.Diakonie in Kooperation: Gemeindediakonie bemüht sich darum, mit anderen Trägern sozialer Dienstleistungen zu kooperieren. Sie arbeitet mit den politischen Verantwortungsträgern vor Ort vertrauensvoll zusammen und ist offen für Anregungen und Kritik von außen.

7. Diakonie und Ökumene: Gemeindediakonie ist sich ihrer konfessionellen Prägung bewusst und arbeitet in ökumenischer Offenheit mit Christen aller Konfessionen zusammen. Sie pflegt eine diakonische Spiritualität, die Menschen dazu befähigt ihr Leben als Antwort auf Gottes Liebe zu gestalten.

8. Diakonie und andere Religionen: Gemeindediakonie ist in ihrem Tätigkeitsfeld kultursensibel, da in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft eine Dialogbereitschaft unentbehrlich ist. In der Gemeindediakonie werden Menschen daher zum Dialog zwischen den Religionen und zum Gespräch mit Vertretern säkularer Weltanschauungen befähigt.

9. Diakonie und Anwaltschaft: Gemeindediakonie erhebt in der Öffentlichkeit ihre Stimme für diejenigen, die ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können. Sie positioniert sich auch politisch für die Anliegen derer, die ihrer Hilfe bedürfen.

10.Diakonie und politische Verantwortung: Gemeindediakonie will mit ihren Aktivitäten zur Gestaltung eines gerechten und sozialen Miteinanders in der Gesellschaft beitragen. Sie leistet benötigte Hilfe für in Not Geratene nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten und Beauftragungen. Sie setzt sich aktiv politisch dafür ein, dass Hilfeleistungen nicht zur Verfestigung ungerechter Strukturen missbraucht werden.

11.Diakonie als Dienstgemeinschaft: Gemeindediakonie zeichnet sich dadurch aus, dass sie Mitarbeitende auf ihre Aufgaben vorbereitet und hauptamtliche Arbeit angemessen entlohnt. Sie räumt Mitarbeitenden Entscheidungskompetenzen und Mitverantwortung für den eigenen Dienstbereich ein und fördert aktiv die Gesundheit ihrer Mitarbeiterschaft.

12. Diakonie und Ehrenamt: Gemeindediakonie sucht, schult und integriert ehrenamtlich Mitarbeitende. Sie erstattet Auslagen, die durch ehrenamtliche Mitarbeit entstehen und würdigt regelmäßig die geleistete Arbeit.

13. Diakonie und Fortbildung: Gemeindediakonie orientiert sich in ihrer Arbeit an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und fachspezifischen Qualitätsstandards. Um dies zu ermöglichen, finanziert sie ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesbezügliche Fort- und Weiterbildungen.

14.Diakonie und Öffentlichkeitsarbeit: Gemeindediakonie schafft hinsichtlich ihrer Ziele und Werte Transparenz nach außen und achtet bei der Darstellung ihrer Aktivitäten auf Wahrhaftigkeit. Hierzu nutzt sie die vielfältigen Möglichkeiten der Medien.

15. Diakonie und Finanzierung: Gemeindediakonie kontrolliert und sichert die Finanzierung laufender Projekte, wagt aber im Vertrauen auf Gott auch Projekte, deren Finanzierung noch nicht vollständig gesichert ist, wenn eine notwendige Arbeit sonst nicht getan würde.

16. Diakonie und Spenden: Gemeindediakonie verwendet Spendengelder ausschließlich für die Zwecke, die bei der Spendenwerbung angegeben wurden. Sie beachtet hinsichtlich Mittelverwendung und Haushaltsführung die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Erarbeitet durch den Leitungskreis Diakonie des BEFG, angenommen und den Gemeinden zum Gebrauch empfohlen durch das Präsidium am 09.02.2013.