
Bundesbeitrag
Zur Realisierung der gemeinsamen Arbeit zahlen die Gemeinden einen Beitrag an den Gemeindebund. Die Höhe dieses Beitrags wird von der höchsten Instanz des Bundes beschlossen: dem Bundesrat. Auf der jährlichen Bundesratstagung entscheiden die Delegierten der Gemeinden zusammen über die Höhe des Bundesbeitrags.
Für das Jahr 2026 liegt die Höhe der Bundesbeiträge bei 81,00 Euro pro Mitglied und Jahr.
Im Jahr 2027 ist die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse im Rahmen des Strukturprozesses „Unser Bund – Segen bewegt“ zu berücksichtigen. So werden die jeweiligen Landesverbandsbeiträge und der Bundesbeitrag zu einem gemeinsamen Beitrag zusammengeführt, der ab Januar 2027 von allen Gemeinden an den Bund zu zahlen ist.
Die Höhe des zusammengeführten Beitrags wurde vom Bundesrat für 2027 auf 108,00 Euro pro Mitglied und Jahr festgelegt. Eine Sonderregelung mit 105,00 Euro pro Mitglied und Jahrwurde für Gemeinden des bisherigen Landesverbandes Norddeutschland beschlossen.
Die Gemeinden des ChristusForum Deutschland (CFD) und der International Baptist Convention (IBC) zahlen aufgrund der eigenen Struktur 83,00 Euro pro Mitglied und Jahr.
Von diesen Beträgen sind jeweils 1,50 Euro für die anteilige Übernahme der für die Stabilisierung der RGO erforderlichen Sanierungsbeiträge zweckbestimmt. Berechnungsgrundlage des Bundesbeitrags ist für jede Gemeinde deren Mitgliederzahl zum 31. Dezember des Vorjahres, die dem Bund über den Online-Fragebogen gemeldet wird.
Der tatsächliche Bedarf für die Arbeit ist jedoch höher als die Summe, die durch die Bundesbeiträge zusammenkommt. Der Beitrag wird unter anderem deswegen gering gehalten, damit sich alle Mitgliedsgemeinden beteiligen können - auch neu startende Gemeinden und jene, die momentan finanzielle Engpässe überwinden müssen.
In der Gemeinschaft der Gemeinden werden die Schwächeren von den Stärkeren getragen. Manche Gemeinden zahlen zur Unterstützung der Gemeinschaft höhere Beiträge, gehen Patenschaften mit anderen Mitgliedsgemeinden ein oder sammeln Bundesopfer für die Bundesgemeinschaft. Und auch Einzelpersonen spenden der Bundesgemeinschaft Bundesopfer.
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden i.D. K.d.ö.R.
IBAN: DE14 5009 2100 0000 0333 08
BIC: GENODE51BH2
Spar- und Kreditbank Bad Homburg v.d.H.
Verwendungszweck: Bundesbeitrag EFG XY (Gemeindenummer – falls zur Hand)
Bei Fragen rufen Sie uns gern an:
SEPA-Mandat für Bundesbeiträge
Viele Gemeinden zahlen ihre Beiträge zum Jahresende. Da die Ausgaben für die Arbeit des BEFG jedoch das ganze Jahr über anfallen, sind regelmäßige Zahlungen der Beiträge eine große Hilfe. Dazu können Gemeindeverantwortliche das SEPA-Mandat ausfüllen und an die Buchhaltung des BEFG schicken.
