
Kirchengericht des BEFG
Rechtssicherheit zur Stärkung des kirchlichen Auftrags
Kircheninterne Konfliktfälle im BEFG können vor dem „Verfassungs- und Verwaltungsgericht des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.“ geklärt werden. Das Gericht verfolgt mit seiner Arbeit das Ziel, das friedliche Miteinander im Gemeindebund zu fördern, indem es stets „auf eine gütliche Einigung“ hinarbeitet. Es will Rechtssicherheit schaffen, Unrecht verhüten und so den Gemeindebund in seiner Aufgabe stärken, Zeugnis vom Evangelium zu geben. Bevor an Kirchengericht angerufen wird, müssen andere, seelsorgerliche Schiedsmöglichkeiten wahrgenommen werden. Diese und andere Grundsätze sind in der Ordnung zur Gerichtsbarkeit festgelegt, die der Bundesrat des BEFG 2012 verabschiedet hat.
Die Richterinnen und Richter müssen einer Gemeinde des Bundes angehören. Sie werden vom Bundesrat gewählt. Das Kirchengericht besteht zurzeit aus drei Kammern:
Kammer I: Streitigkeiten aus dem Dienstrecht
Kammer II: alle anderen Streitigkeiten mit Ausnahme der verfassungsrechtlichen Streitfälle
Große Kammer: verfassungsrechtliche Streitfälle
Kontakt: kirchengericht(at)befg.de
Besetzung der Kammern
Kammer I
Miriam Schaufelberger (Vorsitzende)
Stephan Glantz (stellvertretende Vorsitzende)
Siegfried Wolf
Kammer II
Annette Selke (Vorsitzende)
Ulrich Paul (stellvertretender Vorsitzender)
Irmgard Neese
Große Kammer
Miriam Schaufelberger (Vorsitzende)
Annette Selke (stellvertretende Vorsitzende)
Stephan Glantz
Irmgard Neese
Ulrich Paul
Siegfried Wolf