Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Gefördert werden:

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien für mehr soziales Miteinander und Engagement, Bewegung, Gesundheit und Bildung machen können. Dafür werden der Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt plant, ein Förderprogramm aufzulegen. Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen im Sommer Anträge bei der Stiftung stellen können, um Förderung für ihre Angebote zu erhalten.

Sprach-Kitas
Es werden bis zu 1000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können ihre Interessenbekundung online auf www.bundesprogramm-sprachkitas.de einreichen. Das zweistufige Antragsverfahren läuft seit dem 7. Juni 2021. Damit können die neuen Fachkräfte pünktlich zum Start des neuen Kitajahres beginnen. Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten einen "Aufholzuschuss" für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch "Kita-Helfer" sowie einen "Digitalisierungszuschuss" für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung. Das Antragsverfahren beginnt im Sommer 2021. Informationen dazu werden rechtzeitig auf www.fruehe.chancen.de eingestellt.

Familienferienstätten
Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Dazu zählen gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen. Die Familien sollen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die Einrichtungen können ab dem Sommer Anträge bei einer zentralen Stelle einreichen, um die erwarteten Vergünstigungen für die Familien ersetzt zu bekommen. Sie werden rechtzeitig über das Antragsverfahren informiert. Familien können ab Frühherbst den vergünstigten Urlaub bei den Familienerholungseinrichtungen buchen.

Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
Die Länder setzen die Mittel ab den Sommerferien 2021 ein. Informationen über den Stand der Umsetzung sind über die Länder erhältlich.

Kinderfreizeitbonus
Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe stellen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird ab August 2021 und getrennt von der jeweiligen Leistung (zum Beispiel SGB II) ausgezahlt.