Angebote für Musikteams

Rechtliche Hinweise zur Musiknutzung

Über die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hat der BEFG einen Rahmen- und Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht es allen BEFG-Gemeinden, GEMA-pflichtige Musik in ihren Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen (in der Regel keine Konzerte, siehe nächster Absatz) ohne zusätzliche Kosten abzuspielen oder aufzuführen.

Merkblatt zum Download

Ein weiterer Rahmenvertrag mit der GEMA deckt auch die Lizenz für Musik bei Konzerten in BEFG-Gemeinden ab, jedoch nur, wenn es sich um Jugendkonzerte handelt. Weitere Informationen zur Musiknutzung bei Jugendveranstaltungen in BEFG-Gemeinden liefert ein Merkblatt des Gemeindejugendwerks Bayern.

Gemeinden, die Liedtexte und Noten kopieren, drucken, abspeichern und/oder im Gottesdienst und anderen Veranstaltungen auf einer Leinwand anzeigen, brauchen dafür eine Lizenz. Die meisten Gemeinden im BEFG erwerben diese Rechte bei der CCLI Lizenzagentur, weil der Bund mit dieser einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, der den Bundesgemeinden einen Rabatt von zurzeit 20 Prozent einräumt.