Personalfragen
Die meisten Gemeinden im BEFG haben in irgendeiner Form mit Personalfragen zu tun. Da gibt es Kastellane auf Mini-Job-Basis, Gemeindereferenten oder Ordinierte Mitarbeiter in Teilzeit- oder mit Vollzeitanstellung. Für diese ganz unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse bietet der BEFG verschiedene Formen und unterschiedliche Materialien (Muster, Mustervertrag, sog. Musterdokumente) der Unterstützung an:
Musterdokumente
Suchen Sie nach einem Vertrag / Muster / Dokument, welches Sie als Muster verwenden können:
Hier finden Sie alle unsere Musterdokumente in zwei Paketen: für Ordinierte und Nichtordinierte Mitarbeiter.
Ordinierte Mitarbeiter sind Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakonen oder Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten. Sie sind ordiniert, haben eine Ordinationsurkunde vom BEFG, d.h. sie stehen im Dienst des BEFG – und arbeiten vor Ort: die Gemeinde ist ihre Dienststelle.
Alle andere Mitarbeiter sind Nichtordiniert, wie z.B. Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, Kastellanin /Kastellan oder Hausmeister etc.
Gehaltsabrechnungsservice
Das Rundum-sorglos-Paket für die Gemeinde als Arbeitgeber finden Sie hier.
RGO Dienstleistungsvertrag
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die meisten Gemeinden keine eigene Rechtsform haben, sondern Teil an den Körperschaftsrechten des Bundes haben. Die Konsequenz aus dieser Lage: Bei der Anstellung eines nichtordinierten Mitarbeiters ist eine Sondervollmacht des Bundes erforderlich.
Ordinierte Mitarbeiter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum BEFG. Das bedeutet: ihr Dienstgeber ist der BEFG, die Gemeinde ist Dienststelle. Für die gemeinsame Arbeit sind die Ordnung zum Dienstrecht, die Ordnung für Ordinierte Mitarbeiter sowie die Vergütungs- und Urlaubsregelungen verbindlich. Bei konflikthaften Dienstbeendigungen ist der BEFG in den Prozess einzubeziehen.
Ein Werkzeug zur Vorbeugung von Konflikten sind regelmäßige Auswertungsgespräche über den Dienst eines hauptberuflichen Mitarbeiters. Als Hilfestellung dafür wurde ein Leitfaden erarbeitet: Jahresgespräche zwischen Dienststelle und Dienstnehmer.
In den letzten Jahren arbeiten zunehmend mehr Ordinierte Mitarbeiter in Teilzeit. Damit sowohl Chancen als auch Herausforderungen gut bedacht werden, sind in einer Broschüre wesentliche Gesichtspunkte zum Teilzeitdienst zusammengestellt worden. Diese Orientierungshilfe richtet sich sowohl an Ordinierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch an Gemeindeleitungen, die sich mit dem Gedanken an eine Teilzeit-Beauftragung befassen.
Download Orientierungshilfe Teilzeit
In vielen unserer Gemeinden ist es üblich, dass neben angestellten Pastoren und Pastorinnen auch andere Männer und Frauen den Verkündigungsdienst übernehmen. Manchmal sorgt die Frage der Vergütung für Unsicherheiten. Eine Empfehlung für die Vergütung finden Sie hier: Honorarempfehlungen