Personalfragen

Die meisten Gemeinden im BEFG haben in irgendeiner Form mit Personalfragen zu tun. Da gibt es Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen, Ordinierte Mitarbeitende, Kastellane und manche mehr. Die Anstellungen unterscheiden sich nicht nur in ihren Aufgaben, sondern grundsätzlich in dem rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen. Ordinierte Mitarbeitende und Gemeindereferenten bzw. Gemeindereferentinnen mit pastoralen Aufgaben stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum BEFG. Alle anderen Berufsgruppen haben eine privatrechtliche Anstellung, für die in der Regel eine Sondervollmacht des Bundes erforderlich ist.

Für die unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse bietet der BEFG passende Musterdienstvereinbarungen bzw. -verträge an:

Für die gemeinsame Arbeit zwischen Gemeinden und Mitarbeitenden in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind die Ordnung zum Dienstrecht für Ordinierte Mitarbeitende, die Ordnung zum Dienstrecht für Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen, die Ordnung für Ordinierte Mitarbeiter sowie die jeweiligen Vergütungs- und Urlaubsregelungen (Ordinierte Mitarbeitende und Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten) verbindlich. Bei konflikthaften Dienstbeendigungen sind der BEFG sowie die jeweilige berufsständische Vertretung in den Prozess einzubeziehen.

Regelmäßige Auswertungsgespräche mit den hauptberuflichen Mitarbeitenden sollten Standard im Miteinander sein. Sie dienen auch der Vorbeugung vor Konflikten. Eine Hilfestellung für die Gestaltung solcher Gespräche ist der Leitfaden für Jahresgespräche: Jahresgespräche zwischen Dienststelle und Dienstnehmer.

In den letzten Jahren arbeiten zunehmend mehr hauptamtlich Mitarbeitende in Teilzeit. Um Chancen und Herausforderungen gut zu bedenken, hilft die Broschüre zur Teilzeit: Download Orientierungshilfe Teilzeit

In vielen unserer Gemeinden ist es üblich, dass neben angestellten Pastoren und Pastorinnen auch andere Männer und Frauen den Verkündigungsdienst übernehmen. Manchmal sorgt die Frage der Vergütung für Unsicherheiten. Eine Empfehlung für die Vergütung finden Sie hier. Eine Honorarvereinbarung finden Sie hier: Honorarvereinbarung.