Arbeiten in Krisenzeiten
Arbeitszeitreduzierung und Kurzarbeitergeld für Angestellte in BEFG-Gemeinden
Auch in einer schweren Ausnahmesituation wie der Coronakrise gibt es oft kreative Möglichkeiten, die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden in Gemeinden anders zu gestalten. Doch wenn die Krise deutliche finanzielle Auswirkungen hat, ist mitunter eine Arbeitszeitreduzierung oder die Beantragung von Kurzarbeitergeld eine Möglichkeit. Hierzu gibt es auf dieser Seite Hinweise und Formulare.
Info zu Kurzarbeit in BEFG-Gemeinden (25. März 2020)
Mustervereinbarung zur Kurzarbeit
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen - Informationen der Bundesagentur für Arbeit