Leitlinien zur Unterstützung der Gemeindearbeit durch den Dienstbereich Mission im BEFG
„Mit Gemeinden gehen wir neue Wege, damit Menschen Jesus Christus erleben!“
Der Dienstbereich Mission steht Gemeinden beratend und begleitend zur Seite, damit sie ihre Potentiale wahrnehmen, ihre missionarischen Ressourcen entdecken und Wege finden, diese noch effizienter einzusetzen.
Der Dienstbereich Mission begleitet Gemeindegründungen, durch die Menschen in neuen Gebieten oder soziologischen Strukturen für Christus gewonnen und in die Nachfolge Jesus Christi geführt werden.
1. Der Dienstbereich Mission im BEFG unterstützt Gemeindegründungsinitiativen und Gemeindeaufbauprojekte inhaltlich, konzeptionell, strukturell, personell sowie finanziell.
2. Die Unterstützung geschieht in Absprache mit den Regionalreferenten des Dienstbereichs Mission, dem Leiter des Dienstbereichs Mission sowie in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesverbänden.
3. Die Unterstützung zielt auf eine Verselbständigung im geistlichen, personellen und finanziellen Bereich.
4. Ein wesentliches Kriterium zur Befürwortung einer finanziellen Unterstützung durch den Dienstbereich Mission ist die missionarische Ausrichtung der Arbeit.
5. Finanziell unterstützt werden können Gemeindegründungen, überzeugende missionarische Aufbauprojekte kleiner Gemeinden oder die Bildung von Missionsregionen.
6. Anfragen zur finanziellen Unterstützung werden durch das „Forum Gemeindegründung“ oder durch einzelne Gemeinden in Absprache mit den Regionalreferenten und dem Leiter des Dienstbereichs Mission an den Dienstbereich Mission gerichtet.
7. Finanzielle Unterstützung gewährt der Dienstbereich Mission lediglich in Form einer Anschubfinanzierung. Es wird grundsätzlich eine jährlich steigende Eigenleistung bei gleichzeitigem Abbau der Zuschüsse erwartet. Die Nachhaltigkeit muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.
8. Es wird eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Fördersumme, den geförderten Zeitraum, die Auszahlmodalitäten und die Berichterstattung geschlossen.
9. Die Teilnahme an den Impulstagungen des Dienstbereichs Mission wird erwartet (in der Regel des hauptamtlichen Mitarbeiters).
10. Anträge sind bis zum 31.07. des Vorjahres zu stellen. Das Antragsformular kann beim Dienstbereich Mission angefordert werden.