
Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BEFG
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Die Aufarbeitungskommission ist wieder per E-Mail erreichbar. Aufgrund der massiven Einschränkungen durch den Angriff auf den BEFG-Server konnten E-Mails, die zwischen dem 17. und 24. September gesendet wurden, nicht zugestellt werden und müssen bitte erneut verschickt werden.
Sexualisierte Gewalt ist eine gravierende Verletzung der Würde und Integrität von Menschen. Sie zerstört Vertrauen und kann Betroffene ein Leben lang belasten.
Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) übernimmt Verantwortung, indem er nun auf drei Ebenen aktiv ist: Prävention mit dem 2009 entworfenen und weiterentwickelten Konzept „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ des Gemeindejugendwerks, Intervention mit der 2017 eingerichteten Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im BEFG und seit 2025 auch Aufarbeitung. Die verschiedenen Bausteine dienen dazu, Schutzräume zu gestalten, von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen im Akutfall sofort beizustehen und vergangenes Unrecht sichtbar zu machen – immer mit ihrem Einverständnis und unter Wahrung ihrer Anonymität.
Aufarbeitung bedeutet, erlittenes Unrecht nicht im Verborgenen zu lassen. Sie setzt in der Vergangenheit an, schafft Räume für die Erfahrungen der Betroffenen und will die Grundlage für Konsequenzen für die Gegenwart und Zukunft schaffen.
Der Bundesrat 2025 hat die Mitglieder der Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BEFG mit folgendem Arbeitsauftrag für drei Jahre berufen.
Aufgabenbeschreibung:
- Persönliches Erleben hören, Schweigen überwinden, Raum und Möglichkeit zur gemeinsamen Auseinandersetzung anbieten
- Aufdeckung und Analyse von sexualisierter Gewalt, begünstigenden Bedingungen und Strukturen im BEFG
- Jährlicher Bericht an den Bundesrat, Abschlussbericht und Veröffentlichungen zum Ende der Kommission
Die Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt kann per E-Mail kontaktiert werden: aufarbeitungskommission(at)befg.de.






