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Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt im BEFG
Sexualisierte Gewalt ist eine gravierende Verletzung der Würde und Integrität von Menschen. Sie zerstört Vertrauen und kann Betroffene ein Leben lang belasten.
Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) übernimmt Verantwortung, indem er nun auf drei Ebenen aktiv ist: Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Die verschiedenen Bausteine dienen dazu, Schutzräume zu gestalten, von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen im Akutfall sofort beizustehen und vergangenes Unrecht sichtbar zu machen – immer mit ihrem Einverständnis und unter Wahrung ihrer Anonymität. Beim letzten Bundesrat wurde eine Aufarbeitungskommission eingesetzt. Was unterscheidet Aufarbeitung von den anderen Bereichen? Wo kann wer Unterstützung erfahren und wie?
Prävention – Schutzräume gestalten
Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kampagne des Gemeindejugendwerks „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ verfolgt dieses Ziel. Gemeinden übernehmen Verantwortung, indem sie Strukturen schaffen, die Missbrauch vorbeugen, und eine Kultur des respektvollen, achtsamen Miteinanders fördern. Dazu gehören:
- Schutzkonzepte in der Gemeinde mit klaren Regeln, wie Zusammenarbeit verlässlich und sicher gestaltet wird – in Kinder- und Jugendarbeit, in Gruppen und auch in Leitungsstrukturen.
- Sensibilisierung und Schulung, die Verantwortliche befähigen, Grenzverletzungen wahrzunehmen, anzusprechen und geeignete Schritte einzuleiten.
- Ansprechpersonen für Kinderschutz, die vor Ort vertraulich zur Verfügung stehen.
Bisher konzentrieren sich die verbindlichen Präventionsmaßnahmen im BEFG insbesondere auf den Bereich von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene gibt es bisher noch keine gleichermaßen etablierten Schutzkonzepte oder Präventionsarbeit, auch wenn die Sensibilisierung in Gemeinden im gesamten Bund wächst.
Alle weiteren Informationen zur Arbeit des Gemeindejugendwerks und seiner Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche gibt es unter gjw.de/sichere-gemeinde.
Weiterführende Informationen zum Online-Coaching zur Erstellung eines Schutzkonzeptes sind unter befg.de/coaching-kinderschutzkonzept zu finden.
So wird Prävention zu einem sichtbaren Ausdruck dafür, dass die Gemeinden sichere Orte sein sollen – Orte, an denen Betroffene ernst genommen werden, alle Schutz und Würde erfahren und eine Sensibilität und Verantwortungsübernahme aller zur größtmöglichen Sicherheit beiträgt.
Intervention – Handeln im akuten Fall
Wenn ein Verdacht oder ein Vorfall sexualisierter Gewalt bekannt wird, ist entschlossenes Handeln erforderlich. Intervention bedeutet: Schutz für Betroffene, sofortiges Stoppen von Gewalt und konsequente Klärung der Verantwortung.
Das heißt konkret:
- Betroffene sollten ernst genommen und geschützt werden – Schweigen oder Bagatellisieren dürfen keinen Platz haben.
- Klare und vor dem Akutfall definierte Verfahren auf der Basis eines Schutzkonzeptes greifen, indem Gemeinden sofort interne Ansprechpersonen, Fachstellen oder auch externe Institutionen wie Jugendamt und Polizei einbeziehen.
- Juristische Schritte müssen im Verdachtsfall eingeleitet werden.
Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im BEFG
Damit Betroffene nicht allein bleiben, gibt es die unabhängige Anlaufstelle im BEFG:
- Über das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) können sich Betroffene, Angehörige oder auch unsichere Personen anonym und kostenfrei beraten lassen.
- Wer direkt Kontakt sucht, kann eine E-Mail an anlaufstelle(at)befg.de schreiben. Verfahrensbegleiterinnen und -begleiter nehmen die Anliegen entgegen, leiten diese – mit Zustimmung der Betroffenen – an die jeweilige Gemeinde oder Einrichtung weiter und begleiten die nächsten Schritte.
- Über die Anlaufstelle kann zudem ein Beschwerdeverfahren gegen Täterinnen und Täter, die hauptamtlich im BEFG tätig sind, eingeleitet werden.
Das Ziel ist immer zweifach: unmittelbare Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten und gleichzeitig Strukturen so zu verändern, dass künftige Taten verhindert werden können.
NINA e. V. / Hilfetelefon: nina-info.de
BEFG-Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt: befg.de/anlaufstelle
Aufarbeitung – Verantwortung übernehmen
Aufarbeitung bedeutet, erlittenes Unrecht nicht im Verborgenen zu lassen. Sie setzt an der Vergangenheit an, schafft Räume für die Erfahrungen der Betroffenen und will Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft ziehen.
Dazu wurde im BEFG eine Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ins Leben gerufen. Ihre Aufgaben sind: sexualisierte Gewalt sichtbar machen, Fälle und strukturelle Ursachen aufdecken, Betroffenen Gehör geben und das Schweigen durchbrechen.
Die Kommission möchte eng mit bestehenden Initiativen wie Sichere Gemeinde und der Anlaufstelle für Betroffene zusammenarbeiten, um Prävention und Hilfe weiter zu verbessern.
Im Zentrum steht die Anerkennung des Leids: Persönliche Berichte werden respektvoll aufgenommen und dokumentiert. Gemeinden und Einrichtungen des Bundes sind gefordert, soweit Betroffene zustimmen, auch für Transparenz zu sorgen. Gleichzeitig werden Strukturen kritisch geprüft, Fehlentwicklungen benannt und neue Regeln erarbeitet, um Machtmissbrauch künftig unmöglich zu machen.
Die Kommission berichtet jährlich an den Bundesrat und legt nach drei Jahren einen ausführlichen Abschlussbericht vor. Dieser wird konkrete Empfehlungen enthalten, wie der BEFG dauerhaft Sicherheit stärken, Betroffene begleiten und eine Kultur des Hinsehens fördern kann.
Damit wird deutlich: Aufarbeitung ist nicht nur ein Blick zurück, sondern ein Prozess, der die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden sichert, Vertrauen wiederherstellt und den gemeinsamen Auftrag stärkt, sichere Räume zu schaffen.
Solltest Du Fragen oder Anliegen haben, kannst Du dich jederzeit an aufarbeitungskommission(at)befg.de wenden.
Orientierung für Betroffene
Wer selbst betroffen ist oder Kenntnis von einem Vorfall hat:
- Bei unmittelbarer Gefahr: sofort an die Polizei (110) oder an das zuständige Jugendamt wenden.
- Für Beratung und Unterstützung: das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) nutzen oder an anlaufstelle(at)befg.de schreiben.
- In deiner Gemeinde: nach den Ansprechpersonen für Kinderschutz und Prävention fragen.
„Du bist nicht allein.“ Es gibt geschulte Menschen, die zuhören, unterstützen und die Seite der von Gewalt betroffenen Personen stärken. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sind Ausdruck der Verantwortung, die Gemeinden und der BEFG übernehmen wollen – damit Gewalt klar benannt, konsequent verhindert und solidarisch aufgearbeitet wird.
Ein Artikel von Anna Eberbach