UB25 Umsetzung FAQs (2026)

Antworten auf häufige Fragen

Diese FAQs geben einen Einblick in den aktuellen Stand des Erneuerungsprozesses im BEFG und beantworten häufig gestellte Fragen. Sie werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert, sodass auch neue Fragen aufgenommen werden können.

Wir bemühen uns um eine sorgfältige Darstellung der Inhalte. Da sich der Prozess weiterentwickelt, können sich einzelne Formulierungen oder Punkte im Laufe der Zeit noch verändern.

Grundsätzliches

Wie sieht die künftige Struktur auf regionaler Ebene aus?

Ab 2027 ist unser Bund in 25 Regionen gegliedert.

Jede Region wird von einem Regionalteam gestaltet, das von den Gemeinden legitimiert wird. Das Regionalteam arbeitet eng mit den Gemeinden zusammen, unterstützt ihre Entwicklung, setzt regionale Schwerpunkte und koordiniert die hauptamtlichen Mitarbeitenden. Es erstellt das regionale Budget und trägt Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung der regionalen Arbeit.

Ein zentraler Bestandteil ist die jugendverbandliche Arbeit des GJW. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird in den Regionen zusammen mit den regionalen GJW-Strukturen gestaltet. Zur Stärkung der Beteiligung junger Menschen entstehen Junge Parlamente. Sie bringen die Perspektiven der jungen Generation ein und wirken an der Gestaltung der regionalen Arbeit mit.

Die Regionen sind Teil des Bundes und arbeiten verbindlich mit der Bundesebene zusammen – gleichzeitig sind sie nah an den Gemeinden und ihren konkreten Bedarfen.

Was sind die größten Änderungen in der neuen Struktur – und was bleibt gleich?

Neu ist die klare Gliederung in 25 Regionen. Die bisherigen 12 Landesverbände gehen in dieser Struktur auf. Verwaltung, Buchhaltung und Personalprozesse werden stärker in der Bundesgeschäftsstelle gebündelt. Das entlastet die Regionen organisatorisch und schafft mehr Raum für inhaltliche Arbeit.

Zugleich sollen Regionen und Bundesebene enger zusammenwirken:
 Statt zwölf Landesverbänden neben der Bundesebene arbeiten künftig die 25 Regionen gemeinsam mit der Bundesebene daran, die Gemeinden bestmöglich zu unterstützen.

Regionalteams übernehmen vor Ort Verantwortung für Budget, Personalvorschläge und regionale Schwerpunktsetzungen. Die Beteiligung junger Menschen wird durch Junge Parlamente gestärkt.

Gleich bleibt:
 Die Gemeinden bleiben eigenständig und bilden weiterhin die Grundlage unseres Bundes. Auch die jugendverbandliche Arbeit des GJW behält ihre Eigenständigkeit und besondere Rolle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Die geistliche Ausrichtung und der gemeinsame Auftrag unseres Bundes bleiben unverändert – die neue Struktur soll dazu dienen, diesen Auftrag zukunftsfähig zu gestalten.

Was ist mit „missionarischer Gemeindeentwicklung“ gemeint?

Missionarische Gemeindeentwicklung meint die bewusste Weiterentwicklung von Gemeinden im Blick auf ihren geistlichen Auftrag.

Gemeinden werden dabei nicht nur als interne Organisation verstanden, sondern als lebendige Gemeinschaft mit Verantwortung für ihr Umfeld. Der Blick richtet sich auf den Ort, die Menschen und ihre Bedürfnisse.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Wozu sind wir als Gemeinde berufen – und welche nächsten Schritte helfen uns, wirksam zu leben? Anders gesagt: Gott lieben und den Nächsten wie uns selbst. Was braucht es dazu konkret?

Dazu gehört, eigene Stärken zu erkennen, Prioritäten zu setzen und Haltungen zu fördern, die Leben ermöglichen – etwa Offenheit, Mut zu Veränderung, tragfähige Gemeinschaft und eine klare Ausrichtung nach außen.

Gemeindeentwicklung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess geistlicher und praktischer Erneuerung. Die Regionalteams unterstützen die Gemeinden dabei durch Begleitung, Beratung und geeignete Entwicklungsformate.

All das soll geschehen „zur Ehre Gottes und zum Wohle der Menschen“ (Johann Gerhard Oncken).

Wie bleibt und entwickelt sich das GJW in der neuen Struktur – regional und bundesweit?

Das GJW bleibt ein eigenständiger Jugendverband im BEFG und gestaltet die Umsetzung von UB25 aktiv mit.

Im Rahmen eines eigenen Entwicklungsprozesses werden Strukturen, Grundordnung und Arbeitsweisen so weiterentwickelt, dass sie zur neuen Struktur der 25 Regionen passen. Ziel ist eine zukunftsfähige, handlungsstarke Jugendverbandsarbeit.

Bis Ende 2026 sollen:

  • die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Regionsebene geklärt sein,
  • regionale GJW-Strukturen arbeitsfähig mit den neuen Regionen verbunden sein,
  • Junge Parlamente bzw. Beteiligungsformate in den Regionen gestartet werden.

Ein eigenes GJW-Projektteam koordiniert diesen Prozess in Abstimmung mit GJW-Bundesvorstand, Regionen und UB25-Strukturen.

Regionen

Worin unterscheiden sich die 25 Regionen von den bisherigen Landesverbänden?

Die 25 Regionen sind keine kleinen Landesverbände, sondern 25 kleinere, inhaltlich orientierte Einheiten mit klarem Auftrag.

Sie verfügen über ein eigenes Budget und administrative Unterstützung (z. B. eine Minijobstelle), bilden jedoch keine eigenständige Gremien- und Verwaltungsebene wie die bisherigen Landesverbände.

Die Struktur ist entschlackt: Buchhaltung, zentrale Finanzverwaltung und die Dienstaufsicht über die Hauptamtlichen liegen auf Bundesebene. Die Fachaufsicht und inhaltliche Begleitung erfolgen durch das Regionalteam.

Im Mittelpunkt steht nicht Verwaltung, sondern Auftrag: 
Regionalteams sollen Gemeinden stärken, vernetzen, Entwicklungsimpulse setzen und junge Menschen verbindlich beteiligen – im Zusammenwirken mit der Bundesebene und im Dienst an den Gemeinden.

Was ist Ziel und Auftrag der Regionalteams – und wie arbeiten sie konkret mit den Gemeinden zusammen?

Regionalteams sind das Herzstück der neuen Struktur. Ihr Auftrag ist es, Gemeinden einer Region für alle Generationen zu stärken, zu vernetzen und gemeinsam missionarisch wirksam werden zu lassen. Die hauptamtlichen Referentinnen und Referenten sind Teil des Regionalteams. Die Teams inspirieren und begleiten Gemeinden, entwickeln regionale Schwerpunkte, stoßen Projekte an und verantworten Budget und Ressourcen.

Junge Menschen sind verbindlich beteiligt – direkt im Regionalteam und über Junge Parlamente.

Ziel ist, dass Gemeinden spüren: Wir sind Teil einer stärkenden Gemeinschaft, die uns weiterbringt.

Wie entstehen Regionalteams – und wie werden sie legitimiert?

Regionalteams entstehen in einem offenen Startprozess. Startergruppen laden die Gemeinden zu einem ersten Treffen ein, stellen den Aufbau vor und lassen das Team für die Startphase legitimieren.

Im Jahr 2026 ist die Landesverbandsleitung noch verantwortlich eingebunden und gestaltet den Übergang aktiv mit.

Die konkrete Form der Legitimation legt jede Region selbst fest (z. B. Wahl durch Delegierte, Abstimmung auf einer Regionenkonferenz o. Ä.). Die Verantwortlichen für Personal und Finanzen sollen gewählt und beauftragt werden.

Wo möglich, werden bereits auf Landesverbandsräten 2026 Regionalteams sowie Verantwortliche für Personal und Finanzen ordnungsgemäß berufen, um einen geordneten Übergang sicherzustellen.

Junge Menschen sind verbindlich zu beteiligen – im Regionalteam und über das GJW.

Wie sollen Regionalteams zusammengesetzt sein?

Regionalteams sollen vielfältig besetzt sein. Dazu gehören unterschiedliche Altersgruppen, Erfahrungen und Perspektiven. Besonders wichtig ist eine Mischung aus jüngeren und älteren Menschen sowie eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern.

Ein zentraler Bestandteil ist die Beteiligung junger Menschen. Vertreterinnen und Vertreter der Jungen Parlamente bzw. der regionalen Strukturen des GJW sollen im Regionalteam mitarbeiten und ihre Perspektiven einbringen.

Regionalteams verstehen sich als Arbeitsteams in Entwicklung. Zusammensetzung und Arbeitsweise können sich im Laufe der Zeit verändern und an die Bedürfnisse der Region anpassen.

Können auch Jugendliche im Regionalteam mitarbeiten?

Ja. Auch Jugendliche können im Regionalteam mitwirken. Es gibt kein definiertes Mindestalter für die Mitarbeit im Regionalteam. Jugendliche können Teil des Teams sein und sich an der inhaltlichen Arbeit beteiligen. Lediglich für bestimmte Aufgaben, etwa in der Fachaufsicht über hauptamtliche Mitarbeitende, ist Volljährigkeit erforderlich.

Die Beteiligung junger Menschen ist ausdrücklich gewollt. In der Regel werden diese durch die regionalen Strukturen des GJW – insbesondere über die Jungen Parlamente – in das Regionalteam entsendet.

Wenn in einer Region zunächst keine Jugendlichen im Regionalteam vertreten sind, sollte aktiv nach geeigneten jungen Menschen gesucht werden.

Welche Aufgaben haben die Jungen Parlamente und wie entstehen sie?

Junge Parlamente sind feste Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche in den Regionen. Sie ermöglichen echte Selbst- und Mitbestimmung bei Fragen, die junge Menschen betreffen.

Im Konzeptpapier, das der Bundesrat 2025 beschlossen hat, heißt es dazu:

„Diese Jungen Parlamente bieten Kindern und Jugendlichen aus den Gemeinden die Möglichkeit, auf kreative, gestalterische und attraktive Weise für sie relevante Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der GJW-Angebote in der Region, die Berufung und Begleitung der zuständigen Referentinnen und Referenten oder die Anschaffung von Materialien für die GJW-Arbeit.“

Kinder und Jugendliche können dort:

  • eigene Themen einbringen und entwickeln
  • über Projekte und Formate der Kinder- und Jugendarbeit entscheiden

  • Initiativen zum Wohle der Gemeinden in der Region entwickeln

  • die Perspektive der jungen Menschen mit Sitz und Stimme in das Regionalteam einbringen

  • bei Personal- und Strukturfragen der jungen Gemeinde entscheiden

Wie das aussieht, entscheidet jede Region selbst. Manche setzen auf regelmäßige Jugendkonferenzen, andere arbeiten projektbezogen, etwa wenn eine Freizeit, ein Jugendgottesdienst oder eine regionale Aktion geplant wird.

Die Jungen Parlamente wählen sich ein Leitungsteam, das zwischen den Beteiligungsformaten strategische Entscheidungen trifft und die Verknüpfung mit dem Regionalteam sichert.

Entscheidend ist dabei: Beteiligung braucht klare Entscheidungsrahmen, transparente Abläufe und eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Regionalteam. Haupt- und Ehrenamtliche begleiten diese Prozesse verantwortungsvoll und schaffen Strukturen, in denen Beteiligung wirklich etwas bewirkt.

Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben die Regionalreferentinnen und Regionalreferenten?

Regionalreferentinnen und Regionalreferenten stärken und begleiten Gemeinden und junge Menschen in ihrer Region. Es gibt zwei Profile:

Missionarische Gemeindeentwicklung

  • Entwicklung und Begleitung von inhaltlichen Angeboten und Projekten in der Region und darüber hinaus
  • Unterstützung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen
  • Förderung regionaler und überregionaler Vernetzung
  • Vermittlung, Durchführung oder Moderation von Schulungen und Formaten

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

  • Gestaltung und Begleitung regionaler Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Förderung jugendverbandlicher Strukturen und Beteiligung junger Menschen
  • Begleitende Unterstützung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit
  • Planung von Schulungen, Projekten und regionalen Treffen
  • Vernetzung innerhalb der Region und mit bundesweiten Strukturen

Beide sind Teil des Regionalteams, arbeiten mit diesem zusammen und wirken an der inhaltlichen Ausrichtung der Region mit.

Nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören Konfliktklärung, Kasualien oder repräsentative Leitungsaufgaben.

Wo gelten verbindliche Standards – und wo haben die Regionen Gestaltungsspielraum?

Die Regionen haben einen klaren Auftrag:
Sie sollen Gemeinden stärken, vernetzen und in ihrer missionarischen Entwicklung unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region.

Dieser Auftrag ist verbindlich. Innerhalb dieses Rahmens gestalten die Regionen ihre Arbeit eigenverantwortlich.

Verbindlich auf Bundesebene geregelt sind

  • Haushaltsführung und Buchhaltung,
  • arbeitsrechtliche Prozesse und Dienstaufsicht,
  • grundlegende Ordnungen und Zuständigkeiten,
  • digitale Infrastruktur und Datenschutz sowie
  • die Einbindung in die Gesamtstruktur des Bundes.

Diese Standards sichern Transparenz, Rechtssicherheit und ein abgestimmtes Handeln im Bund.

Gestaltungsspielraum haben die Regionen bspw. bei

  • der konkreten Ausgestaltung ihres Regionalteams,
  • inhaltlichen Schwerpunkten innerhalb ihres Auftrags,
  • Projekten und Formaten zur Unterstützung der Gemeinden,
  • Beteiligungsformaten und Jungen Parlamenten und
  • regionalen Kooperationen und Netzwerken.

Regionen handeln also nicht beliebig, sondern innerhalb eines klaren Auftrags. Wie sie diesen Auftrag konkret umsetzen, gestalten sie kontextsensibel und nah an den Gemeinden.

Wie kann ehrenamtliches Engagement in den Regionen gestärkt werden?

UB25 geht von einer klaren Überzeugung aus: Unser Bund lebt von der Kraft ehrenamtlichen Engagements.

Die neue Struktur soll Ehrenamtliche nicht zusätzlich belasten, sondern stärken. Deshalb werden Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung, arbeitsrechtliche Fragen oder IT zentral gebündelt. Ehrenamtliche in den Regionalteams sollen sich vor allem auf inhaltliche Arbeit konzentrieren können.

Ehrenamtsforschung zeigt, dass Menschen sich besonders dort engagieren, wo sie Wirksamkeit erleben und sehen, dass ihr Einsatz Bedeutung hat. Genau das ist das Ziel der Regionalteams: Ehrenamtliche sollen Gemeinden stärken, Projekte gestalten, Impulse setzen und echte Verantwortung übernehmen – mit möglichst wenig administrativem Aufwand.

Ganz ohne Organisation geht es nicht. Wer Projekte gestalten will, muss Budgets planen und Verantwortung übernehmen. Diese Aufgaben sollen jedoch klar strukturiert, überschaubar und gut unterstützt sein.

Schon jetzt ist sichtbar, wie viele Menschen sich ehrenamtlich in den entstehenden Regionalteams engagieren. Das ist sehr ermutigend und zeigt, dass die neue Struktur Verantwortung freisetzt und Engagement stärkt.

Der Bundesrat 2025 hat ausdrücklich bekräftigt, dass in den neuen Strukturen – wo immer möglich – Ehrenamtliche Verantwortung übernehmen sollen.

Bundesebene

Was sind die Aufgaben der Bundesebene in der neuen Struktur?

In der neuen Struktur trägt die Bundesebene Verantwortung für die gemeinsamen Aufgaben des Bundes und bündelt dafür zentrale Funktionen.

Finanzen:
 Zentrale Buchhaltung, Zahlungsabwicklung, Haushaltserstellung und Haushaltsdurchführung in Zusammenarbeit mit den neuen Regionen.

Personal: Die Personalabteilung koordiniert die Einstellungsprozesse für die Regionen und trägt die arbeitsrechtliche Verantwortung sowie die Dienstaufsicht über die Hauptamtlichen durch die Regionenkoordinatorinnen und -koordinatoren. Die Berufungshoheit und die Fachaufsicht liegt bei den Regionalteams.

Kompetenzbereich:
 Fachliche Expertise wird gebündelt und weiterentwickelt. Der Kompetenzbereich unterstützt Regionen in inhaltlichen Fragen, entwickelt Impulse für Zukunftsthemen und sorgt für Qualitäts- und Wissenssicherung im Bund.
 An ihn sollen die bundesweiten Themennetzwerke angebunden werden. Diese Netzwerke verbinden Engagierte aus verschiedenen Regionen, bündeln Know-how und fördern Innovation über Regionsgrenzen hinweg. Die konkrete organisatorische Ausgestaltung wird noch entwickelt.

Generalsekretariat:
 Der Generalsekretär leitet die Geschäftsstelle des Bundes, koordiniert die Gesamtentwicklung und sorgt für die verbindliche Zusammenarbeit zwischen Bundesebene und Regionen.

Theologische Ausbildung: Die theologische Ausbildung – insbesondere durch die Theologische Hochschule Elstal – bleibt eine zentrale Aufgabe der Bundesebene und wird im Rahmen des UB25-Prozesses strategisch weiterentwickelt.

IT & Kommunikation:
 Die digitale Infrastruktur des Bundes wird im Rahmen von UB25 grundlegend weiterentwickelt. Ziel ist eine sichere, einheitliche und kooperative IT- und Datenarchitektur für Bund und Regionen – mit klaren Zuständigkeiten, datenschutzkonformen Prozessen und einer gemeinsamen Kollaborationsplattform.

Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Regionalteam und Bundesebene gestaltet?

Regionen und Bundesebene arbeiten verbindlich zusammen.

Die Regionenkoordinatorinnen und -koordinatoren vernetzen die 25 Regionen, bündeln Themen und sichern den Informationsfluss in beide Richtungen.

Die Personalabteilung koordiniert Einstellungsprozesse und trägt die Dienstaufsicht, das Regionalteam bzw. benannte Personen aus den Jungen Parlamenten die Fachaufsicht für die Hauptamtlichen in den Regionen.
 Der Finanzbereich unterstützt die Regionalteams bei Budgetplanung und Abwicklung.

So entsteht ein abgestimmtes Miteinander in den Strukturen und der Bundesgemeinschaft.

Wie starten bundesweite Themennetzwerke – und was geschieht mit bestehenden Arbeitskreisen?

Bundesweite Themennetzwerke gibt es bereits heute in Form von Arbeitskreisen, Fachgruppen oder Initiativen wie etwa im Bereich Musik, Theologie oder Gemeindepraxis. Sie entstehen aus Engagement und fachlicher Leidenschaft heraus.

Das bleibt auch künftig so: 
Themennetzwerke werden weiterhin von Personen initiiert, die Verantwortung für ein Thema übernehmen und es bundesweit mit Gemeinden und Regionen weiterentwickeln möchten.

Bestehende Arbeitskreise und Fachgruppen werden grundsätzlich fortgeführt.

Neu ist die geplante Anbindung an den Kompetenzbereich. Dieser dient als verbindliche Anlaufstelle im Bund. Er

  • behält den Überblick über laufende Themen

  • unterstützt bei administrativen Fragen

  • fördert die Vernetzung zwischen Regionen und Interessierten

  • hilft, Synergien im gesamten Bund sichtbar zu machen.

Die Netzwerke arbeiten weiterhin eigenverantwortlich und inhaltlich frei. Der Kompetenzbereich dient nicht als Steuerungsinstanz, sondern als unterstützende und verbindende Struktur.

Welche Auswirkungen hat der Teilverkauf des Campus Elstal auf die Theologische Hochschule?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Beschluss, der direkt die Gebäude der Theologischen Hochschule Elstal (Hochschule und Bibliothek) betrifft. Aktuell wird nicht über einen Verkauf dieser Räumlichkeiten nachgedacht, sondern über andere Teile des Campus. In einem überschaubaren Maße könnte die Hochschule von einem derzeit zu prüfenden Verkauf des Tagungsgebäudes betroffen sein, da sie dortige Räume mit nutzt. Im Veräußerungsfall ist der Hochschulbetrieb jedoch auch mit den verbleibenden Räumlichkeiten auf dem Campus gewährleistet.

Ein Arbeitskreis befasst sich derzeit mit möglichen Optionen für einen Teilverkauf. Ein schriftlicher Vorschlag soll den Delegierten des Bundesrates rechtzeitig vorgelegt werden. Erst auf Grundlage dieses Vorschlags können weitere konkrete Aussagen zu möglichen Auswirkungen getroffen werden.

Übergang in die neue Struktur

Wie werden die Übergänge im Zuge der Umstrukturierung konkret gestaltet?

2026 ist das Transformationsjahr.

In allen 25 Regionen werden Regionalteams aufgebaut und legitimiert. Die Budgetplanung für 2027 startet gemeinsam mit den Regionen. Der Kompetenzbereich und der Koordinationsrat nehmen ihre Arbeit auf. Zudem sollen in allen Regionen Junge Parlamente entstehen.

Bestehendes Personal wird frühzeitig einbezogen und – wo möglich – in die neue Struktur integriert. Neue Referentinnen- und Referentenstellen werden vorbereitet und besetzt, sodass die Regionen möglichst arbeitsfähig in das Jahr 2027 starten.

Digitale Infrastruktur, Kommunikationswege und Abstimmungsformate werden parallel aufgebaut.

Ziel ist ein möglichst geordneter, transparenter Übergang mit klaren Verantwortlichkeiten.

Wie läuft der Übergang von den bisherigen Landesverbänden in die neue Regionalstruktur ab?

Die Landesverbände bestehen in ihrer bisherigen Struktur und mit ihren Verantwortlichkeiten bis zum 31.12.2026 fort. Bis dahin sind sie wie bisher zuständig, unterstützen den Umsetzungsprozess in die neue Struktur und bereiten den Übergang vor.

Zum 1. Januar 2027 gehen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – wie im Entwurf zur neuen Verfassung beschrieben – rechtlich auf den Bund und die 25 Regionen über.

Bereits jetzt entstehen in fast allen zukünftigen Regionen Regionalteams, die in die aktuellen Fragen eingebunden sind und den Übergang aktiv mitgestalten.

Verpflichtungen über 2026 hinaus werden nur in Abstimmung mit der Bundesgeschäftsführung eingegangen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Gestaltung des Übergangs den hauptamtlichen Mitarbeitenden in den Landesverbänden und Landes-GJWs.

Für diese Übergänge stellt die Personalabteilung einen geeigneten und zielorientierten Prozess sicher, der sowohl die Belange der Mitarbeitenden als auch die Bedarfe der neuen Regionen berücksichtigt.

Der Übergang soll verlässlich gestaltet werden und Planungssicherheit für Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Gemeinden schaffen

Personal

Was geschieht mit dem bestehenden Personal der bisherigen Landesverbände und Landes-GJWs?

Bis zum 31.12.2026 tragen die Landesverbands- und GJW-Leitungen weiterhin die volle Personalverantwortung.

Laufen Arbeitsverträge über dieses Datum hinaus, wird miteinander geprüft, ob und in welcher Form eine Weiterbeschäftigung in der neuen Regionalstruktur möglich ist. Eine entsprechende Vereinbarung erfolgt in Abstimmung mit dem Regionalteam bzw. den regionalen GJW-Strukturen sowie unter Einbeziehung der jeweiligen Regionskoordinatorin bzw. des jeweiligen Regionskoordinators.

Der Übergang soll transparent und abgestimmt gestaltet werden, sodass sowohl die Mitarbeitenden als auch die Regionen Planungssicherheit haben.

Wie werden Personalentscheidungen in den Regionen getroffen – und wie läuft ein Einstellungsprozess ab?

Personalentscheidungen erfolgen in einem klar abgestimmten Verfahren zwischen Region und Bundesebene.

Das Regionalteam (bzw. im Bereich Kinder und Jugend ggf. in Zusammenarbeit mit den Jungen Parlamenten) entwickelt das Anforderungs- und Aufgabenprofil und trifft die Entscheidung über die Anstellung.

Die Personalabteilung des Bundes erstellt auf dieser Grundlage die Ausschreibung, koordiniert das Bewerbungsverfahren und verantwortet den arbeitsrechtlichen Prozess.

Die jeweilige Regionenkoordinatorin bzw. der jeweilige Regionenkoordinator wird beratend in den Prozess einbezogen.

Für Übergangsfälle bis 31.12.2026 tragen die Landesverbands- und GJW-Leitungen weiterhin die Personalverantwortung. Ab 01.01.2027 geht die Dienstaufsicht auf den Bund, die Fachaufsicht auf die entsprechenden Personen aus dem Regionalteam über.
Voraussichtlich ab März 2026 steht dafür ein Workflow-Dokument zur Verfügung.

Was bedeutet Dienstaufsicht und Fachaufsicht im neuen Modell?

In der neuen Struktur sind Dienstaufsicht und Fachaufsicht bewusst getrennt.

Dienstaufsicht betrifft die arbeitsrechtliche und organisatorische Seite einer Tätigkeit.


Sie klärt Fragen wie:

  • Einhaltung von Arbeitsvertrag und Dienstzeiten
  • Urlaub und formale Pflichten
  • Zuverlässigkeit und Verhalten
  • wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen

Die Dienstaufsicht bewertet nicht die inhaltliche Qualität der Arbeit.

Im UB25-Strukturentwurf liegt die Dienstaufsicht für die Regionalreferentinnen und -referenten bei den Regionenkoordinatorinnen und -koordinatoren.

Fachaufsicht betrifft die inhaltliche Qualität und Ausrichtung der Arbeit.


Sie fragt:

  • Werden Konzepte fachlich angemessen umgesetzt?
  • Entsprechen Projekte und Entscheidungen den regionalen Zielen?
  • Werden fachliche Standards eingehalten?

Die Fachaufsicht für die Regionalreferentinnen und -referenten liegt beim Regionalteam, im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bei benannten Personen aus den regionalen Strukturen des GJW.

Finanzen, Beiträge und Fördermittel

Wie entwickeln sich die Beiträge ab 2027 – und wie wird mit bisherigen Unterschieden umgegangen?

Ab 2027 werden Bundesbeitrag und Landesverbandsbeitrag zu einem einheitlichen Beitrag zusammengeführt. Die konkrete Beitragshöhe wird derzeit berechnet und dem Präsidium des BEFG zur Zustimmung vorgelegt. Im April erhalten die Delegierten des Bundesrates dazu ausführliche Informationen, damit der Bundesrat darüber im Mai entscheiden kann.

Da die bisherigen Landesverbandsbeiträge unterschiedlich hoch waren, soll für Regionen mit bislang niedrigerem Landesverbandsbeitrag ein Übergang geschaffen werden, um größere Beitragssprünge möglichst zu vermeiden.

Was passiert mit bisherigen Rücklagen und Vermögenswerten der Landesverbände – und wie werden sie in die Regionen überführt?

Die vorhandenen Rücklagen der Landesverbände und ihrer GJWs werden vollständig den neu entstehenden Regionen zugeordnet. Jeder Euro bleibt in der jeweiligen Region bzw. den jeweiligen Regionen.

Die Bundesgeschäftsstelle übernimmt künftig die zentrale buchhalterische Verwaltung im Rahmen des Rechnungswesens. Die Rücklagen selbst werden jedoch nicht auf den Bund übertragen, sondern bleiben regional gebunden und zweckentsprechend verfügbar.

Wenn ein bisheriger Landesverband in mehrere Regionen übergeht, wird die Aufteilung der Rücklagen vorab regional abgestimmt. Wo Region und Landesverband identisch bleiben, erfolgt die Übertragung eins zu eins.

Auch Materialien und Vermögensgegenstände (z. B. Zelte oder Inventar) bleiben in regionaler Verantwortung und stehen weiterhin für die Arbeit vor Ort zur Verfügung.

Wie setzt sich das Regionsbudget zusammen – und wofür soll es genutzt werden?

Das Regionsbudget umfasst grundsätzlich alle finanziellen Mittel, die für die Arbeit einer Region benötigt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Personalmittel für die Regionalreferentinnen und -referenten sowie für eine Verwaltungskraft (Minijob), einschließlich aller Arbeitgeberkosten auf Grundlage der Vergütungsregelungen des BEFG und der Tarifregelungen der Diakonie (AVR).
  • Sachmittel für den laufenden Betrieb der regionalen Arbeit, z. B. Arbeitsmaterialien, Veranstaltungsorganisation, Kommunikation, Reisekosten oder weitere organisatorische Aufwendungen.
  • Projektmittel für regionale Maßnahmen, Veranstaltungen und inhaltliche Schwerpunkte.

Die Sachkosten sind bisher nur pauschal kalkuliert. Sie sollen im Rahmen der Haushaltsplanung, die im Herbst beginnt, von den Regionen entsprechend ihrer jeweiligen Gegebenheiten konkretisiert werden.

Für regionale Schwerpunkte erhält jede Region freie Projektmittel von etwa 5.000 € pro Jahr. Dieser Betrag ist als Ermöglichungs- und Absicherungsrahmen gedacht: Er kann eingesetzt werden, um Maßnahmen anzustoßen, Veranstaltungen mitzufinanzieren oder finanzielle Risiken abzusichern.

In der Regel werden regionale Maßnahmen zusätzlich durch Teilnahmebeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen oder Projekteinnahmen getragen. Regionen können ihr Budget außerdem durch Spenden oder Fördermittel von Drittmittelgebern (z. B. aej) erweitern. Auf diese Weise können auch größere Vorhaben umgesetzt werden, ohne dass sie vollständig aus den Projektmitteln finanziert werden müssen.

Die Budgetverantwortung liegt beim Regionalteam. Es wird dabei von der kaufmännischen Verwaltung der Bundesgeschäftsstelle unterstützt und durch ein transparentes Reporting begleitet.

Wie funktionieren Buchungen, Buchhaltung und administrative Unterstützung in den Regionen?

Die Regionalteams tragen die inhaltliche Budgetverantwortung. Ehren- und Hauptamtliche im Regionalteam bzw. in der Sachbearbeitung der Region prüfen Rechnungen sachlich und ordnen sie einem Projekt zu.

Die kaufmännische Verwaltung in der BGS übernimmt anschließend die buchhalterische Bearbeitung und Zahlung. Rechnungen werden digital eingereicht, im Dokumentensystem geprüft und vom zentralen Bankkonto der Regionen durch die BGS beglichen.

Zur Transparenz erhalten die Regionen ein monatliches Reporting sowie Zugriff auf ein webbasiertes Auswertungs-Tool, mit dem sie ihre Projektbudgets jederzeit einsehen können.

Die Regionen sind Teil des geprüften BEFG-Gesamthaushalts und damit vollständig in die zentrale Finanzstruktur eingebunden.

Wie können Regionen Spenden einwerben – und wie funktioniert die Abwicklung?

Regionen können ihr Budget durch Teilnahmebeiträge, Einnahmen aus Maßnahmen und Projekten sowie durch Spenden eigenständig erhöhen. Spenden können gezielt und zweckgebunden für eine bestimmte Region oder ein konkretes Projekt eingeworben werden. Die Spendenbescheinigungen werden zentral durch den Bund erstellt und versendet. Auch Spenden, die bisher an einen Landesverband oder das GJW gingen, können weiterhin gezielt für die jeweilige Region gegeben werden. Das schafft zusätzliche Spielräume.

Woraus wird der Eigenanteil für eine geförderte Stelle finanziert?

In manchen Regionen stehen Fördermittel (z. B. von der aej) für Personalstellen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Diese Förderung deckt in der Regel nicht den gesamten Stellenumfang ab. Die verbleibenden Personalkosten müssen durch Eigenmittel bis zur vollständigen Finanzierung der Stelle ergänzt werden.

Diese Eigenmittel oder zusätzlichen Finanzierungen müssen grundsätzlich aus dem Budget der beteiligten Region oder Regionen aufgebracht werden. Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Regionen gemeinsam eine geförderte Stelle mitfinanzieren.

Dafür sind verschiedene Wege denkbar, zum Beispiel:

  • Anrechnung auf andere Stellenanteile in der Region bzw. den beteiligten Regionen, die sich entsprechend reduzieren.
  • Zusätzliche Finanzierung durch Gemeinden der Region bzw. der beteiligten Regionen, etwa durch Spenden oder Unterstützungsbeiträge – idealerweise auf Grundlage verbindlicher Zusagen.
  • Zeitlich befristete Aufstockung aus vorhandenen Rücklagen der Region bzw. der beteiligten Regionen.

Welche Variante gewählt wird, entscheiden die beteiligten Regionen im Rahmen ihrer Budgetplanung.


FAQs zu UB25

Antworten auf häufige Fragen

Prozessverlauf und Strategie

Welche konkreten Probleme löst das Strukturkonzept?

Das Strukturkonzept reagiert auf mehrere Herausforderungen, die in den letzten Jahren im Bund deutlich geworden sind:

Rückgang des ehrenamtlichen Engagements: Einige Gremien und Aufgaben konnten zuletzt kaum noch besetzt werden. Das Konzept entlastet Ehrenamtliche von formaler Verantwortung und schafft neue, flexible Beteiligungsmöglichkeiten – näher an der Praxis.
Hoher Verwaltungsaufwand: Die Struktur vereinfacht Prozesse, indem Verwaltung stärker auf Bundesebene gebündelt wird – damit in den Regionen mehr Raum für inhaltliche Arbeit entsteht.
Wachsende Distanz zwischen Gemeinden und Bund: Das Konzept setzt auf mehr Dezentralität und regionale Nähe. Gemeinden sollen in ihrer konkreten Situation unterstützt werden – nicht zentral gesteuert, sondern im regionalen Miteinander.
Finanzielles Defizit: Das Konzept schließt das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt durch eine Neuverteilung der Mittel – mit mehr Investitionen in regionale Begleitung.
Geringe Innovationskraft: Das Konzept versteht sich nicht als Vorgabe von außen, sondern als Ermöglichungsplattform. Es schafft Strukturen, die Gemeinden darin unterstützen, sich geistlich und inhaltlich weiterzuentwickeln – wenn sie das wollen. Dabei setzt es auf individuelle Lösungen für unterschiedliche regionale Kontexte und vernetzt diese, um voneinander zu lernen, ohne zentrale Einheitsrezepte vorzugeben.

Kurz gesagt: Das Konzept will die Strukturen des Bundes so weiterentwickeln, dass sie die Gemeinden besser unterstützen. Es geht darum, Ressourcen gezielter einzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die geistliches Leben und gemeinsames Handeln ermöglichen und fördern.

Warum wurde der Prozess als Strukturprozess gestartet und endet nun auch mit inhaltlichen Impulsen?

Der Prozess begann organisatorisch – mit dem Ziel, Strukturen zu verbessern und Ressourcen gezielter einzusetzen. Doch im Austausch mit Beteiligten wurde klar:  Das Ziel können nicht nur funktionierende Strukturen sein, sondern diese müssen der geistlichen Erneuerung und einer neuen missionarischen Ausrichtung der Gemeinden dienen. So gesehen geben die Strukturen nur den Rahmen vor, in dem das inhaltliche Ziel einer geistlich-missionarischen Gemeindeentwicklung erreicht werden soll. Gemeinden sollen unterstützt werden, ihren Auftrag neu zu leben und das Evangelium zu Menschen zu bringen, die Jesus noch nicht kennen – zur Ehre Gottes und zum Wohle der Menschen.

Wo finden die größten strukturellen und personellen Veränderungen statt?

Die größten Veränderungen betreffen die Umwandlung der bisherigen 12 Landesverbände in 25 kleinere, flexiblere Regionen. Dort entsteht jeweils mindestens eine neue Vollzeitstelle, aufgeteilt auf RegionalreferentInnen für missionarische Gemeindeentwicklung und Junge Gemeinde. Dazu kommt eine Verwaltungskraft (geringfügig). Gleichzeitig werden rund 12 Stellen in der Bundesgeschäftsstelle abgebaut oder in die Regionen verlagert.

Was ist neu daran? Die Teams in den Regionen arbeiten in diesem Konzept viel näher an den Gemeinden, mit klarem inhaltlichem Fokus, weniger Verwaltungsaufwand und stärkerer Beteiligung durch Gemeinden, Regionalteams und Junge Parlamente.

Erhoffte Wirkung: Gemeinden sollen gezielter begleitet, geistlich gestärkt und missionarisch neu ausgerichtet werden – besonders dort, wo sie Erneuerung nicht aus eigener Kraft schaffen. Das Miteinander der Generationen soll fokussiert und gestärkt werden.

Sollte der Bundesrat diesem Strukturentwurf zustimmen – wie geht es dann konkret weiter?

Nach einer Zustimmung durch den Bundesrat beginnt eine etwa zweijährige Übergangsphase, in der die neue Struktur schrittweise umgesetzt wird.

Ein Umsetzungsteam mit sechs oder sieben Personen wird gebildet, um die verschiedenen Schritte zu koordinieren und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln.

Die Bundesgeschäftsstelle wird neu ausgerichtet – unter anderem mit dem Aufbau einer Personalabteilung, die die Anstellungsprozesse der RegionalreferentInnen und weiteren Mitarbeitenden begleitet und für das Personalmanagement des Bundes zuständig ist.

In den Regionen werden neue Strukturen aufgebaut: die Regionszuschnitte konkretisiert, Regionalteams gebildet, Stellen ausgeschrieben und erste Projekte umgesetzt.

Parallel beginnt die Weiterentwicklung der GJW-Arbeit: Bestehende Strukturen werden mit den neuen Regionen verzahnt, Fördermittelprozesse angepasst und Beteiligungsformate wie die Jungen Parlamente eingeführt.

All dies geschieht in enger Abstimmung mit den bisherigen Landesverbandsleitungen, dem GJW, der Bundesgeschäftsstelle und weiteren Beteiligten aus dem Bund.

Leitung, Steuerung und theologische Ausrichtung

Was bedeutet es, wenn gesagt wird, die neue Struktur orientiere sich am kongregationalistischen Gemeindeverständnis?

Konkret bedeutet es: Jede Ortsgemeinde ist eigenständig und entscheidet selbst in geistlichen Belangen und über ihr Gemeindeleben. Es gibt keine übergeordnete Instanz, die Personen oder Inhalte vorgibt – alles wird vor Ort gewählt und verantwortet. Der Bund dient dem geistlichen Miteinander, der Kooperation und stellt den rechtlichen Rahmen sicher. Entscheidungen auf Bundesebene entstehen durch die Delegierten der Gemeinden, nicht durch eine zentrale Leitung. So ist es in den Ordnungen (zB. in der Verfassung des Bundes oder der Ordnung zum Selbstbestimmungsrecht) festgehalten, die die Gemeinden des Bundes miteinander beschlossen haben. Der entwickelte Strukturentwurf orientiert sich an diesem Verständnis.

In der Rechenschaft vom Glauben heißt es: „Jede Ortsgemeinde versteht sich als Manifestation des einen Leibes Christi und ordnet ihr Leben und ihren Dienst selbst. Untereinander sind die Ortsgemeinden verbunden nicht zuerst durch organisatorische Zusammenschlüsse, sondern durch den einen Herrn und den einen Geist. Die Gemeinden stärken sich aber gegenseitig durch Gemeinschaft im Glauben und Voneinander-Lernen, durch Fürbitte und gegenseitige Hilfe. Ordnung der Gemeinde und Verfassung des Gemeindebundes, Verwaltung und Finanzwesen, Einrichtungen und Werke sind nicht Selbstzweck, sondern Instrumente der Sendung der Gemeinde in dieser Welt.“

Wie ist die Leitung des Bundes in der neuen Struktur organisiert?

Das Leitungsverständnis in unserem Bund bleibt auch mit dem neuen Strukturentwurf bestehen. Er orientiert sich weiterhin am Selbstverständnis eines kongregationalistischen Gemeindebundes: Wichtige Entscheidungen werden von Delegierten aus den Gemeinden getroffen.

Das Präsidium und der Bundesrat bleiben die zentralen Leitungsgremien unseres Bundes – hier werden die grundlegenden Beschlüsse gefasst, getragen von der Beteiligung der Gemeinden.

Führt die zentrale Anstellung der Hauptamtlichen zu einer Machtkonzentration an zentraler Stelle?

Die zentrale Anstellung der Hauptamtlichen bedeutet nicht, dass auch ihre inhaltliche Steuerung zentralisiert wird. Die Bundesstrukturen übernehmen vor allem die administrativen Personalprozesse – also Dienstverträge, Abrechnung und Verwaltung –, um Ehrenamtliche zu entlasten.

Die Dienstaufsicht – also die formalen und arbeitsrechtlichen Aspekte der Anstellung – liegt auf Bundesebene. Die Fachaufsicht – also die konkrete Ausgestaltung der Arbeit – liegt in den Regionen. Auch die Auswahl des Personals erfolgt weiterhin vor Ort, wobei die Personalabteilung diesen Prozess organisiert. Der Bund gibt den rechtlichen Rahmen für die Anstellungen.

Warum gibt es keine stärkere zentrale Leitung, um den Bund inhaltlich klarer zu steuern?

Weil unser Selbstverständnis als kongregationalistischer Gemeindebund genau das ausschließt: Die inhaltliche Ausrichtung liegt bei den einzelnen Gemeinden. Jede Gemeinde bestimmt selbst, wie sie ihren Glauben lebt und organisiert. Der Bund gibt einen gemeinsamen theologischen Rahmen (die „Rechenschaft vom Glauben“), keine inhaltlichen Vorgaben. Diese Vielfalt ist herausfordernd – aber gewollt. Denn wir glauben, dass Einheit nicht durch Einheitlichkeit entsteht, sondern vor allem durch die Besinnung auf die gemeinsame Mitte, Jesus Christus. Die Verbindung im Glauben, die Koinonia, der Austausch, die Fürbitte, letztlich der Geist Gottes selbst stärken die Einheit in Christus.

Verfügen die RegionalkoordinatorInnen über zu viel inhaltliche Steuerungskompetenz?

Im Strukturentwurf wird die Regionalkoordination nicht als Instanz inhaltlicher Steuerung verstanden. Ihre Aufgabe ist es vorwiegend, die Dienstaufsicht für die RegionalreferentInnen wahrzunehmen – also die Verantwortung für die formalen und arbeitsrechtlichen Belange der Anstellung (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Konflikte).

Darüber hinaus unterstützen sie die Regionen dabei, notwendige Prozesse zu gestalten, sich handlungsfähig zu organisieren und überregional abgestimmte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Vertretung in den Landes-ACKs). Sie tragen Sorge dafür, dass diese Aufgaben erfüllt werden.

Die Regionalkoordination fungiert als kommunikative Schnittstelle zwischen den Regionen und der Bundesebene. Sie bündelt Themen und Entwicklungen aus den Regionen und bringt diese in den sogenannten „Koordinationsrat“ ein, in dem sich monatlich die Bundesgeschäftsführung mit der mittleren Leitungsebene, den RegionalkoordinatorInnen und den Verantwortlichen des Bereichs Kompetenzbildung zu strategischen Abstimmungen trifft. Ebenso fließen sie in die „Koordinationskonferenz“ ein, an der alle RegionalreferentInnen teilnehmen und die dem überregionalen Austausch, der Vernetzung und der Sammlung regionaler Impulse für die bundesweite Arbeit dient. Umgekehrt gibt die Regionalkoordination Impulse und Informationen aus diesen Gremien an die RegionalreferentInnen weiter – damit regionale und bundesweite Arbeit gut aufeinander abgestimmt bleiben.

Was bedeutet die Aufteilung von Dienst- und Fachaufsicht bei den RegionalreferentInnen?

Durch die Aufteilung liegt die Dienstaufsicht (z. B. Anstellung, Gehalt, Urlaub) beim Bund, während die Fachaufsicht(z. B. Aufgaben, Ziele, Inhalte) in der Region verankert ist. So bleibt die inhaltliche Steuerung bei den Gemeinden, Regionalteams und Jungen Parlamenten, während die Verwaltung professionell zentral geregelt wird. Das entlastet die Regionen organisatorisch und ermöglicht gleichzeitig eine starke inhaltliche Mitgestaltung vor Ort.

Regionale Umsetzung

Worin liegt der Unterschied zwischen Landesverbänden und Regionsarbeit?

Die bisherigen Landesverbände haben über viele Jahre sehr engagiert zentrale Aufgaben für die Gemeinden übernommen – etwa in Organisation, Gremienarbeit und regionaler Koordination. Diese Arbeit war und ist wertvoll und hat das Leben im Bund auf regionaler Ebene wesentlich geprägt und getragen.

Der neue Strukturentwurf setzt andere Schwerpunkte, die auf veränderte heutige Herausforderungen reagieren: Die Regionsarbeit soll direkter mit den Gemeinden zusammenarbeiten und sie gezielt in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen begleiten – besonders in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und in ihrer missionarischen Ausrichtung.

Verwaltung wird künftig stärker auf Bundesebene gebündelt, um in den Regionen mehr Raum für inhaltliche Begleitung und praxisnahe Projekte zu schaffen.

An einigen Stellen wird bereits heute regional in diesem Sinne gearbeitet. Diese Entwicklung soll gezielt unterstützt und weiter gefördert werden.

Wie soll die Arbeit in den Regionen konkret starten?

Sollte der Bundesrat die neue Struktur beschließen, startet die konkrete Umsetzung ab Mitte 2025. Für den Aufbau der neuen Arbeit in den Regionen wurde ein exemplarischer Ablauf in sieben Phasen entwickelt, der anhand der Erfahrungen aus den Pilotregionen reflektiert und weiterentwickelt wurde. Diese Phasen – von Information und Beteiligung über Anstellung und Projektstart bis hin zur Verstetigung und Weiterentwicklung – bieten den Regionen klare Orientierung.

Ein zentraler Schritt wird sein, alle Gemeinden einer Region zu einer ersten gemeinsamen Plenumsveranstaltung einzuladen. Dieser Auftakt soll einen partizipativen Start ermöglichen, der Gemeinden stärkt, neue geistliche Dynamik freisetzt und Raum für missionarische Aufbrüche eröffnet.

Warum wird trotz Mangel an Ehrenamtlichen weiterhin stark auf ehrenamtliche Arbeit in den Regionen gesetzt?

Ehrenamt gehört zur DNA unseres Bundes: Seit jeher wird das Gemeindeleben – ebenso wie die Arbeit in Regionen und auf Bundesebene – maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen. Diese DNA wird nicht aufgegeben, sondern bewusst und zeitgemäß weiterentwickelt.

Viele engagieren sich gerne – besonders dort, wo sie inhaltlich mitgestalten können. Gleichzeitig zeigt sich: Für klassische Verwaltungs- und Gremienaufgaben finden sich immer seltener Ehrenamtliche. Das ist kein Zeichen für fehlendes Engagement, sondern Ausdruck eines Wandels im Ehrenamt.

Das Strukturkonzept reagiert darauf mit neuen, klaren Möglichkeiten zur Beteiligung – inhaltlich und passend zur jeweiligen Region. Erste Erfahrungen aus Pilotregionen zeigen: Wo Ehrenamtliche auf diese Weise eingebunden sind, entstehen neue Dynamik, Engagement und Kreativität.

Administrative Aufgaben werden künftig stärker gebündelt und professionell auf Bundesebene organisiert – nicht, weil sie weniger wichtig wären, sondern um Raum zu schaffen für das, was viele Ehrenamtliche heute motiviert: geistliche, soziale und gemeinschaftsbezogene Verantwortung.

Wo sollen die ganzen Hauptamtlichen für die 25 Regionen herkommen?

In einer Zeit des Personalmangels ist diese Frage berechtigt. Und ja – der Erfolg der neuen Struktur hängt auch davon ab, ob geeignete RegionalreferentInnen gefunden werden.

Das gesuchte Profil unterscheidet sich jedoch vom klassischen Gemeindedienst: Es geht nicht um Verkündigung, sondern um Prozessbegleitung, Bedarfserkennung und regionale Impulse. Gesucht werden Menschen mit theologischer, pädagogischer oder vergleichbarer Qualifikation, die Bund und Gemeinde gerne regional mitgestalten. Schon jetzt gibt es erste Interessierte.

Zudem arbeiten in den jetzigen Landesverbänden, besonders im GJW, bereits Personen mit ähnlichen Aufgaben. Ob sie künftig Teil der neuen Struktur sein werden, wird im Übergang geklärt.

Trotz aller Herausforderungen gibt es berechtigte Zuversicht, dass dieses neue Aufgabenfeld genau die Menschen anspricht, die Gemeinde in diesen neuen Rollen mitgestalten wollen.

Welche praktischen Erfahrungen belegen, dass das Konzept funktioniert?

Das Gesamtkonzept ist neu und in der Praxis noch nicht umfassend erprobt – darum gibt es bislang keine flächendeckenden Belege für seine Wirksamkeit. Es orientiert sich jedoch an positiven Erfahrungen aus einzelnen Regionen, in denen ähnliche Strukturen bereits neue Impulse gesetzt haben (z.B. Thüringen, Hessen-Siegerland, Bayern und das Ruhrgebiet). Ergänzend wurde das Konzept auf einer soliden Finanzkalkulation aufgebaut: Die Mittel werden gezielt in die Regionen verlagert, wo sie näher an den Gemeinden wirksam werden können. Auch wenn noch vieles wachsen und sich einspielen muss, zeigen erste Rückmeldungen und die realistische finanzielle Planung, dass das Konzept eine tragfähige Grundlage für die Zukunft sein kann.

Wozu braucht es RegionalkoordinatorInnen?

Wenn viele Menschen dezentral in 25 Regionen arbeiten, braucht es gute und kompetente Ansprechpersonen, die den Überblick behalten, unterstützen und verbinden. Die RegionalkoordinatorInnen begleiten die RegionalreferentInnen in Personalfragen, fördern ihre fachliche Entwicklung und sorgen dafür, dass Erfahrungen und Anliegen aus den Regionen zusammengeführt werden. Sie sind wichtige Schnittstellen zwischen regionaler Praxis und Bundesebene – damit das dezentrale Arbeiten gut koordiniert, wirksam und vernetzt bleibt.

Sie tragen die Verantwortung für die formalen und arbeitsrechtlichen Belange der Anstellung – etwa bei Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit oder im Fall von Konflikten.

Welche Aufgaben haben die RegionalreferentInnen?

Die RegionalreferentInnen unterstützen die Gemeinden in ihrer Region – mit dem Schwerpunkt auf missionarischer Gemeindeentwicklung oder der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie beraten, vernetzen, bieten Schulungen an und helfen, neue Ideen umzusetzen. Sie sollen nicht alles selbst machen, sondern Gemeinden befähigen, eigene Schritte zu gehen. Wo der Bedarf klar ist, bringen sie passende Impulse, Fachleute oder die Themennetzwerke des Bundes ins Spiel. Sie wirken als MultiplikatorInnen, die Ressourcen, Kontakte und Erfahrungen teilen – und so dazu beitragen, dass gute Ansätze in der Region Kreise ziehen.

Was genau machen die Regionalteams?

Die Regionalteams arbeiten gemeinsam mit den RegionalreferentInnen an der Entwicklung ihrer Region. Sie kennen die Gemeinden vor Ort, nehmen deren Themen wahr und helfen, die richtigen nächsten Schritte zu finden. Dabei unterstützen sie nicht nur einzelne Projekte, sondern gestalten den Entwicklungsprozess mit – vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung.

Sie bringen ihre Perspektiven und Erfahrungen ein, helfen bei der Entscheidung, welche Themen in der Region wichtig sind, und sorgen dafür, dass die Angebote zu den Gemeinden passen. Sie begleiten die Umsetzung, behalten den Überblick über das Budget und reflektieren gemeinsam, was gut funktioniert hat. So entsteht ein Team, das nicht „für“ die Gemeinden arbeitet, sondern „mit“ ihnen – praxisnah, vernetzt und engagiert.

Wer entscheidet darüber, welche Personen in den Regionen arbeiten?

In den Regionen wird die Anstellung der RegionalreferentInnen in einem transparenten Berufungsprozess vorbereitet. Das Regionalteam beauftragt dafür eine kleine Gruppe von Personen, die den Auswahlprozess begleitet und eine Empfehlung ausspricht. So wird sichergestellt, dass die Entscheidung gut in der Region verankert ist – ohne den Prozess unnötig zu verkomplizieren. Auch Regionalteams und Junge Parlamente (insbesondere bei der Auswahl für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) bringen ihre Perspektiven ein. Die Anstellung erfolgt formal durch den Bund, die Berufung jedoch vor Ort. Die Personalabteilung koordiniert den Prozess und sorgt für Transparenz und Beteiligung – damit die Entscheidung nah bei Gemeinden und jungen Menschen liegt.

Welche konkreten Auswirkungen hat die neue Struktur auf einzelne Gemeinden?

Gemeinden bekommen feste Ansprechpersonen in ihrer Region, die sie in Fragen der missionarischen Gemeindeentwicklung oder Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beraten und begleiten. Über die Regionalteams können sie mitgestalten, welche Themen vor Ort aufgegriffen werden. Die Angebote – wie Schulungen, Projekte oder Beratungen – orientieren sich an den konkreten Bedarfen der Region. Die Bundesstrukturen übernehmen mehr Verwaltung, damit die haupt- und ehrenamtlich Engagierten in den Regionen und Gemeinden sich stärker auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren können.

Was sind Junge Parlamente und wozu dienen sie?

Junge Parlamente sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren die Möglichkeit geben, die Arbeit mit jungen Menschen in ihrer Region aktiv mitzugestalten – etwa bei Projekten, Veranstaltungen oder Personalfragen.

Der Begriff „Parlament“ ist dabei weit gefasst. Es geht nicht zwingend um formale Abstimmungen oder gewählte VertreterInnen, sondern um flexible, altersgerechte Formate, in denen junge Menschen ihre Themen einbringen, diskutieren und gemeinsam Entscheidungen für ihre Region treffen können.

Die Jungen Parlamente sollen starke Beteiligung ermöglichen, nicht nur Mitarbeit. Junge Menschen sollen Verantwortung übernehmen und erleben, dass ihre Perspektiven zählen. Der Aufwand ist nötig, um sichere, altersgerechte und wirksame Beteiligungsstrukturen zu schaffen (Stichwort: Jugendverbandlichkeit). Dahinter steht die Absicht, Gemeinden so weiterzuentwickeln, dass sie auch für die nächste Generation ein geistliches Zuhause sind.

Finanzen, Beiträge und Fördermittel

Wird ein neues Beitragsmodell eingeführt, ohne belastbare Zahlen zu haben?

Nein. Es wird kein neues Beitragsmodell eingeführt, ohne vorher belastbare Zahlen zu erheben. Derzeit gibt es nur einen Prüfauftrag: Sofern der Bundesrat 2025 zustimmt, wird untersucht werden, ob ein Modell auf Basis der Finanzkraft sinnvoller und gerechter wäre. Erst wenn konkrete Daten vorliegen, wird darüber entschieden – es gibt keinen Automatismus. Ziel ist ein System, das die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden besser berücksichtigt.

Wie wird künftig mit Fördergeldern umgegangen?

Fördergelder sollen weiterhin auf Bundes- und regionaler Ebene eingesetzt werden, um zusätzliche Personalstellen zu ermöglichen – besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dafür sollen in jedem Bundesland schlanke Fördermittelgremien entstehen, die Projekte koordinieren und Anträge stellen. Die Bundesebene unterstützt fachlich bei der Antragstellung.

Geförderte Stellen sind im Konzept nicht eingerechnet, sondern kommen zusätzlich zu den geplanten Stellen „on top“ dazu. Sie sind keine tragende Säule des Strukturmodells, sondern eine gewollte Ergänzung, wo Mittel verfügbar sind. Bestehende geförderte Stellen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben und – wo möglich – erweitert werden. Die Strukturen des GJW wurden bewusst so gestaltet, dass es als eigenständiger Jugendverband förderfähig bleibt.

Wer entscheidet über die Verwendung finanzieller Mittel in den Regionen?

Über die Verwendung der finanziellen Mittel in den Regionen entscheidet das jeweilige Regionalteam. Es setzt das Budget eigenverantwortlich ein – zum Beispiel für Veranstaltungen, Schulungen oder Unterstützung von Gemeinden. Dabei begleitet das Team auch die RegionalreferentInnen inhaltlich und achtet darauf, dass die Mittel sinnvoll und im Sinne der Region eingesetzt werden.

Jede Region benennt eine Ansprechperson für Finanz- und Personalfragen. So bleibt die Verantwortung klar geregelt, und die Mittel können transparent und wirksam eingesetzt werden.

Was passiert mit Vermögenswerten in den Landesverbänden?

Die Vermögenswerte der bisherigen Landesverbände bleiben zunächst in deren Verantwortung. Es ist vorgesehen, in der Übergangszeit gemeinsam zu klären, wie diese Mittel künftig in den Regionen des bisherigen Landesverbandes eingesetzt werden können und sollen.

Ziel ist es, gute und tragfähige Lösungen zu finden, bei denen bewährte Strukturen geachtet und gleichzeitig die zukünftige regionale Arbeit gestärkt wird.

Verhältnis zu bestehenden Strukturen

Was passiert mit dem GJW?

Das GJW bleibt im Konzept als eigenständiger Jugendverband erhalten und wird eng in die neue Regionalstruktur eingebunden. Ziel ist es, näher an den Gemeinden zu arbeiten und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit ihnen weiterzuentwickeln. In jeder Region wird es eine Regionalreferentin bzw. einen -referenten für Junge Gemeinde geben, der oder die Angebote gestaltet, Ehrenamtliche begleitet und Gemeinden unterstützt.

Ein zentrales Element sind die „Jungen Parlamente“ – nicht als komplizierte Gremien, sondern als gut begleiteter Rahmen für Beteiligung junger Menschen. Sie sollen altersgemäß mitentscheiden können. Das stärkt nicht nur die Förderfähigkeit, sondern auch die Teilhabe junger Menschen an Kirche und Gemeindeleben.

Denn Gemeindeentwicklung soll sich nicht nur an Älteren orientieren. Gemeinden sollen Orte sein, an denen auch Kinder, Jugendliche und junge Familien Heimat finden und Gott begegnen können. Die Jungen Parlamente sind ein Schritt in diese Richtung – flexibel und regional anpassbar.

Wie wird künftig mit den Landesverbänden umgegangen?

Die bisherigen Landesverbände sind Teil der Struktur des BEFG und handeln im Rahmen der Verfassung des BEFG. Mit dem Übergang in die neue Regionalstruktur werden ihre Aufgaben, Erfahrungen und gewachsenen Beziehungen in eine neue Form überführt, die stärker auf die inhaltliche Gemeindeentwicklung ausgerichtet ist. Sollte der Bundesrat zustimmen, endet die Arbeit der bisherigen Landesverbände. In einem geordneten Übergangsprozess werden sie vollständig durch 25 neue Regionen ersetzt, die künftig die regionale Arbeit übernehmen.

Dieser Übergang soll nicht abrupt geschehen, sondern in einer etwa zweijährigen Phase, in der gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort geklärt wird, wie Aufgaben, Zuständigkeiten und vorhandene Ressourcen in die neuen Regionen übergehen können. Ziel ist es, gewachsene Beziehungen und gelungene Formen regionaler Zusammenarbeit aufzunehmen und unter neuen Rahmenbedingungen fortzuführen. Wo Landesverbände bereits inhaltlich stark aufgestellt sind, soll diese Arbeit in den neuen Regionalteams gestärkt und weitergeführt werden – angepasst an die Bedürfnisse und Möglichkeiten in der jeweiligen Region.

Welche Rolle spielen die Landesverbandsleitungen bei der Umsetzung des Konzepts?

Die Landesverbandsleitungen spielen eine zentrale Rolle in der Übergangsphase zur neuen Regionalstruktur. Sie kennen die Gegebenheiten, Herausforderungen und Stärken ihrer Regionen und können dieses Wissen aktiv in den Veränderungsprozess einbringen.

Nach einem möglichen Beschluss des Bundesrates wird es gemeinsame Gespräche mit allen Landesverbandsleitungen und dem Umsetzungsteam geben. Ziel ist es, gemeinsam Aufgaben, Strukturen und Ressourcen sinnvoll zu überführen – im Dialog, nicht im Alleingang.

So sollen bewährte Erfahrungen und Netzwerke erhalten bleiben und gleichzeitig neue Wege eröffnet werden, um die Arbeit in den Regionen zukunftsfähig und gemeindenah zu gestalten.

Theologische Ausbildung

Warum wird die Hochschule nicht aufgegeben, um Mittel für den Regionalaufbau freizusetzen?

Die Hochschule soll bestehen bleiben, weil sie nicht nur PastorInnen, sondern auch DiakonInnen und QuereinsteigerInnen im Upgrade-Programm ausbildet – Menschen, die dringend in den Gemeinden gebraucht werden. Sie ist das theologische Kompetenzzentrum im BEFG.

Die Mittel könnten nicht einfach für den Regionalaufbau genutzt werden. Eine Schließung wäre aufwendig, und auch danach müsste eine neue Bildungsstruktur aufgebaut werden, die weiterhin finanzielle Ressourcen erfordert – wenn auch möglicherweise in geringerem Umfang.

Statt alles aufzugeben, setzt das Konzept darauf, die Hochschule gemeinsam mit anderen Freikirchen weiterzuentwickeln. So sollen langfristig Kosten gesenkt werden, ohne die Ausbildung und Zukunft der Gemeinden zu gefährden.

Warum ist die Zusammenlegung oder Neugründung der Hochschule erst in den nächsten zehn Jahren geplant?

Eine Neuausrichtung der Theologischen Hochschule gemeinsam mit anderen freikirchlichen und uns nahestehenden Ausbildungsstätten ist rechtlich und organisatorisch komplex. Veränderungen in der Trägerschaft oder eine Neugründung brauchen hochschulrechtlich aufwendige Verfahren, die Zeit und sorgfältige Abstimmung mit Partnern erfordern.

Geplant ist, gemeinsam mit anderen Freikirchen und christlichen Trägern nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen – etwa in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF). Damit das gelingt, braucht es eine längerfristige Perspektive. Zehn Jahre mögen lang erscheinen, sind aber ein realistischer Rahmen, um verlässliche, tragfähige Strukturen aufzubauen und gleichzeitig den laufenden Ausbildungsbetrieb nicht zu gefährden.

Wie viele Studierende hat die Hochschule aktuell?

Aktuell studieren 37 Personen in klassischen Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich Theologie und Diakonie an der Theologischen Hochschule Elstal.

Hinzu kommen 24 Teilnehmende am sogenannten Upgrade-Programm. Sie sind keine regulären Studierenden, nutzen aber Lehrveranstaltungen der Hochschule zur Vorbereitung auf den Dienst als ordinierte Mitarbeitende im BEFG. Dieses Programm wächst derzeit deutlich und spricht vor allem QuereinsteigerInnen und bereits aktive Mitarbeitende aus Gemeinden an.