FAQs zu UB25

Antworten auf häufige Fragen

Prozessverlauf und Strategie

Welche konkreten Probleme löst das Strukturkonzept?

Das Strukturkonzept reagiert auf mehrere Herausforderungen, die in den letzten Jahren im Bund deutlich geworden sind:

Rückgang des ehrenamtlichen Engagements: Einige Gremien und Aufgaben konnten zuletzt kaum noch besetzt werden. Das Konzept entlastet Ehrenamtliche von formaler Verantwortung und schafft neue, flexible Beteiligungsmöglichkeiten – näher an der Praxis.
Hoher Verwaltungsaufwand: Die Struktur vereinfacht Prozesse, indem Verwaltung stärker auf Bundesebene gebündelt wird – damit in den Regionen mehr Raum für inhaltliche Arbeit entsteht.
Wachsende Distanz zwischen Gemeinden und Bund: Das Konzept setzt auf mehr Dezentralität und regionale Nähe. Gemeinden sollen in ihrer konkreten Situation unterstützt werden – nicht zentral gesteuert, sondern im regionalen Miteinander.
Finanzielles Defizit: Das Konzept schließt das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt durch eine Neuverteilung der Mittel – mit mehr Investitionen in regionale Begleitung.
Geringe Innovationskraft: Das Konzept versteht sich nicht als Vorgabe von außen, sondern als Ermöglichungsplattform. Es schafft Strukturen, die Gemeinden darin unterstützen, sich geistlich und inhaltlich weiterzuentwickeln – wenn sie das wollen. Dabei setzt es auf individuelle Lösungen für unterschiedliche regionale Kontexte und vernetzt diese, um voneinander zu lernen, ohne zentrale Einheitsrezepte vorzugeben.

Kurz gesagt: Das Konzept will die Strukturen des Bundes so weiterentwickeln, dass sie die Gemeinden besser unterstützen. Es geht darum, Ressourcen gezielter einzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die geistliches Leben und gemeinsames Handeln ermöglichen und fördern.

Warum wurde der Prozess als Strukturprozess gestartet und endet nun auch mit inhaltlichen Impulsen?

Der Prozess begann organisatorisch – mit dem Ziel, Strukturen zu verbessern und Ressourcen gezielter einzusetzen. Doch im Austausch mit Beteiligten wurde klar:  Das Ziel können nicht nur funktionierende Strukturen sein, sondern diese müssen der geistlichen Erneuerung und einer neuen missionarischen Ausrichtung der Gemeinden dienen. So gesehen geben die Strukturen nur den Rahmen vor, in dem das inhaltliche Ziel einer geistlich-missionarischen Gemeindeentwicklung erreicht werden soll. Gemeinden sollen unterstützt werden, ihren Auftrag neu zu leben und das Evangelium zu Menschen zu bringen, die Jesus noch nicht kennen – zur Ehre Gottes und zum Wohle der Menschen.

Wo finden die größten strukturellen und personellen Veränderungen statt?

Die größten Veränderungen betreffen die Umwandlung der bisherigen 12 Landesverbände in 25 kleinere, flexiblere Regionen. Dort entsteht jeweils mindestens eine neue Vollzeitstelle, aufgeteilt auf RegionalreferentInnen für missionarische Gemeindeentwicklung und Junge Gemeinde. Dazu kommt eine Verwaltungskraft (geringfügig). Gleichzeitig werden rund 12 Stellen in der Bundesgeschäftsstelle abgebaut oder in die Regionen verlagert.

Was ist neu daran? Die Teams in den Regionen arbeiten in diesem Konzept viel näher an den Gemeinden, mit klarem inhaltlichem Fokus, weniger Verwaltungsaufwand und stärkerer Beteiligung durch Gemeinden, Regionalteams und Junge Parlamente.

Erhoffte Wirkung: Gemeinden sollen gezielter begleitet, geistlich gestärkt und missionarisch neu ausgerichtet werden – besonders dort, wo sie Erneuerung nicht aus eigener Kraft schaffen. Das Miteinander der Generationen soll fokussiert und gestärkt werden.

Sollte der Bundesrat diesem Strukturentwurf zustimmen – wie geht es dann konkret weiter?

Nach einer Zustimmung durch den Bundesrat beginnt eine etwa zweijährige Übergangsphase, in der die neue Struktur schrittweise umgesetzt wird.

Ein Umsetzungsteam mit sechs oder sieben Personen wird gebildet, um die verschiedenen Schritte zu koordinieren und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln.

Die Bundesgeschäftsstelle wird neu ausgerichtet – unter anderem mit dem Aufbau einer Personalabteilung, die die Anstellungsprozesse der RegionalreferentInnen und weiteren Mitarbeitenden begleitet und für das Personalmanagement des Bundes zuständig ist.

In den Regionen werden neue Strukturen aufgebaut: die Regionszuschnitte konkretisiert, Regionalteams gebildet, Stellen ausgeschrieben und erste Projekte umgesetzt.

Parallel beginnt die Weiterentwicklung der GJW-Arbeit: Bestehende Strukturen werden mit den neuen Regionen verzahnt, Fördermittelprozesse angepasst und Beteiligungsformate wie die Jungen Parlamente eingeführt.

All dies geschieht in enger Abstimmung mit den bisherigen Landesverbandsleitungen, dem GJW, der Bundesgeschäftsstelle und weiteren Beteiligten aus dem Bund.

Leitung, Steuerung und theologische Ausrichtung

Was bedeutet es, wenn gesagt wird, die neue Struktur orientiere sich am kongregationalistischen Gemeindeverständnis?

Konkret bedeutet es: Jede Ortsgemeinde ist eigenständig und entscheidet selbst in geistlichen Belangen und über ihr Gemeindeleben. Es gibt keine übergeordnete Instanz, die Personen oder Inhalte vorgibt – alles wird vor Ort gewählt und verantwortet. Der Bund dient dem geistlichen Miteinander, der Kooperation und stellt den rechtlichen Rahmen sicher. Entscheidungen auf Bundesebene entstehen durch die Delegierten der Gemeinden, nicht durch eine zentrale Leitung. So ist es in den Ordnungen (zB. in der Verfassung des Bundes oder der Ordnung zum Selbstbestimmungsrecht) festgehalten, die die Gemeinden des Bundes miteinander beschlossen haben. Der entwickelte Strukturentwurf orientiert sich an diesem Verständnis.

In der Rechenschaft vom Glauben heißt es: „Jede Ortsgemeinde versteht sich als Manifestation des einen Leibes Christi und ordnet ihr Leben und ihren Dienst selbst. Untereinander sind die Ortsgemeinden verbunden nicht zuerst durch organisatorische Zusammenschlüsse, sondern durch den einen Herrn und den einen Geist. Die Gemeinden stärken sich aber gegenseitig durch Gemeinschaft im Glauben und Voneinander-Lernen, durch Fürbitte und gegenseitige Hilfe. Ordnung der Gemeinde und Verfassung des Gemeindebundes, Verwaltung und Finanzwesen, Einrichtungen und Werke sind nicht Selbstzweck, sondern Instrumente der Sendung der Gemeinde in dieser Welt.“

Wie ist die Leitung des Bundes in der neuen Struktur organisiert?

Das Leitungsverständnis in unserem Bund bleibt auch mit dem neuen Strukturentwurf bestehen. Er orientiert sich weiterhin am Selbstverständnis eines kongregationalistischen Gemeindebundes: Wichtige Entscheidungen werden von Delegierten aus den Gemeinden getroffen.

Das Präsidium und der Bundesrat bleiben die zentralen Leitungsgremien unseres Bundes – hier werden die grundlegenden Beschlüsse gefasst, getragen von der Beteiligung der Gemeinden.

Führt die zentrale Anstellung der Hauptamtlichen zu einer Machtkonzentration an zentraler Stelle?

Die zentrale Anstellung der Hauptamtlichen bedeutet nicht, dass auch ihre inhaltliche Steuerung zentralisiert wird. Die Bundesstrukturen übernehmen vor allem die administrativen Personalprozesse – also Dienstverträge, Abrechnung und Verwaltung –, um Ehrenamtliche zu entlasten.

Die Dienstaufsicht – also die formalen und arbeitsrechtlichen Aspekte der Anstellung – liegt auf Bundesebene. Die Fachaufsicht – also die konkrete Ausgestaltung der Arbeit – liegt in den Regionen. Auch die Auswahl des Personals erfolgt weiterhin vor Ort, wobei die Personalabteilung diesen Prozess organisiert. Der Bund gibt den rechtlichen Rahmen für die Anstellungen.

Warum gibt es keine stärkere zentrale Leitung, um den Bund inhaltlich klarer zu steuern?

Weil unser Selbstverständnis als kongregationalistischer Gemeindebund genau das ausschließt: Die inhaltliche Ausrichtung liegt bei den einzelnen Gemeinden. Jede Gemeinde bestimmt selbst, wie sie ihren Glauben lebt und organisiert. Der Bund gibt einen gemeinsamen theologischen Rahmen (die „Rechenschaft vom Glauben“), keine inhaltlichen Vorgaben. Diese Vielfalt ist herausfordernd – aber gewollt. Denn wir glauben, dass Einheit nicht durch Einheitlichkeit entsteht, sondern vor allem durch die Besinnung auf die gemeinsame Mitte, Jesus Christus. Die Verbindung im Glauben, die Koinonia, der Austausch, die Fürbitte, letztlich der Geist Gottes selbst stärken die Einheit in Christus.

Verfügen die RegionalkoordinatorInnen über zu viel inhaltliche Steuerungskompetenz?

Im Strukturentwurf wird die Regionalkoordination nicht als Instanz inhaltlicher Steuerung verstanden. Ihre Aufgabe ist es vorwiegend, die Dienstaufsicht für die RegionalreferentInnen wahrzunehmen – also die Verantwortung für die formalen und arbeitsrechtlichen Belange der Anstellung (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Konflikte).

Darüber hinaus unterstützen sie die Regionen dabei, notwendige Prozesse zu gestalten, sich handlungsfähig zu organisieren und überregional abgestimmte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Vertretung in den Landes-ACKs). Sie tragen Sorge dafür, dass diese Aufgaben erfüllt werden.

Die Regionalkoordination fungiert als kommunikative Schnittstelle zwischen den Regionen und der Bundesebene. Sie bündelt Themen und Entwicklungen aus den Regionen und bringt diese in den sogenannten „Koordinationsrat“ ein, in dem sich monatlich die Bundesgeschäftsführung mit der mittleren Leitungsebene, den RegionalkoordinatorInnen und den Verantwortlichen des Bereichs Kompetenzbildung zu strategischen Abstimmungen trifft. Ebenso fließen sie in die „Koordinationskonferenz“ ein, an der alle RegionalreferentInnen teilnehmen und die dem überregionalen Austausch, der Vernetzung und der Sammlung regionaler Impulse für die bundesweite Arbeit dient. Umgekehrt gibt die Regionalkoordination Impulse und Informationen aus diesen Gremien an die RegionalreferentInnen weiter – damit regionale und bundesweite Arbeit gut aufeinander abgestimmt bleiben.

Was bedeutet die Aufteilung von Dienst- und Fachaufsicht bei den RegionalreferentInnen?

Durch die Aufteilung liegt die Dienstaufsicht (z. B. Anstellung, Gehalt, Urlaub) beim Bund, während die Fachaufsicht(z. B. Aufgaben, Ziele, Inhalte) in der Region verankert ist. So bleibt die inhaltliche Steuerung bei den Gemeinden, Regionalteams und Jungen Parlamenten, während die Verwaltung professionell zentral geregelt wird. Das entlastet die Regionen organisatorisch und ermöglicht gleichzeitig eine starke inhaltliche Mitgestaltung vor Ort.

Regionale Umsetzung

Worin liegt der Unterschied zwischen Landesverbänden und Regionsarbeit?

Die bisherigen Landesverbände haben über viele Jahre sehr engagiert zentrale Aufgaben für die Gemeinden übernommen – etwa in Organisation, Gremienarbeit und regionaler Koordination. Diese Arbeit war und ist wertvoll und hat das Leben im Bund auf regionaler Ebene wesentlich geprägt und getragen.

Der neue Strukturentwurf setzt andere Schwerpunkte, die auf veränderte heutige Herausforderungen reagieren: Die Regionsarbeit soll direkter mit den Gemeinden zusammenarbeiten und sie gezielt in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen begleiten – besonders in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und in ihrer missionarischen Ausrichtung.

Verwaltung wird künftig stärker auf Bundesebene gebündelt, um in den Regionen mehr Raum für inhaltliche Begleitung und praxisnahe Projekte zu schaffen.

An einigen Stellen wird bereits heute regional in diesem Sinne gearbeitet. Diese Entwicklung soll gezielt unterstützt und weiter gefördert werden.

Wie soll die Arbeit in den Regionen konkret starten?

Sollte der Bundesrat die neue Struktur beschließen, startet die konkrete Umsetzung ab Mitte 2025. Für den Aufbau der neuen Arbeit in den Regionen wurde ein exemplarischer Ablauf in sieben Phasen entwickelt, der anhand der Erfahrungen aus den Pilotregionen reflektiert und weiterentwickelt wurde. Diese Phasen – von Information und Beteiligung über Anstellung und Projektstart bis hin zur Verstetigung und Weiterentwicklung – bieten den Regionen klare Orientierung.

Ein zentraler Schritt wird sein, alle Gemeinden einer Region zu einer ersten gemeinsamen Plenumsveranstaltung einzuladen. Dieser Auftakt soll einen partizipativen Start ermöglichen, der Gemeinden stärkt, neue geistliche Dynamik freisetzt und Raum für missionarische Aufbrüche eröffnet.

Warum wird trotz Mangel an Ehrenamtlichen weiterhin stark auf ehrenamtliche Arbeit in den Regionen gesetzt?

Ehrenamt gehört zur DNA unseres Bundes: Seit jeher wird das Gemeindeleben – ebenso wie die Arbeit in Regionen und auf Bundesebene – maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen. Diese DNA wird nicht aufgegeben, sondern bewusst und zeitgemäß weiterentwickelt.

Viele engagieren sich gerne – besonders dort, wo sie inhaltlich mitgestalten können. Gleichzeitig zeigt sich: Für klassische Verwaltungs- und Gremienaufgaben finden sich immer seltener Ehrenamtliche. Das ist kein Zeichen für fehlendes Engagement, sondern Ausdruck eines Wandels im Ehrenamt.

Das Strukturkonzept reagiert darauf mit neuen, klaren Möglichkeiten zur Beteiligung – inhaltlich und passend zur jeweiligen Region. Erste Erfahrungen aus Pilotregionen zeigen: Wo Ehrenamtliche auf diese Weise eingebunden sind, entstehen neue Dynamik, Engagement und Kreativität.

Administrative Aufgaben werden künftig stärker gebündelt und professionell auf Bundesebene organisiert – nicht, weil sie weniger wichtig wären, sondern um Raum zu schaffen für das, was viele Ehrenamtliche heute motiviert: geistliche, soziale und gemeinschaftsbezogene Verantwortung.

Wo sollen die ganzen Hauptamtlichen für die 25 Regionen herkommen?

In einer Zeit des Personalmangels ist diese Frage berechtigt. Und ja – der Erfolg der neuen Struktur hängt auch davon ab, ob geeignete RegionalreferentInnen gefunden werden.

Das gesuchte Profil unterscheidet sich jedoch vom klassischen Gemeindedienst: Es geht nicht um Verkündigung, sondern um Prozessbegleitung, Bedarfserkennung und regionale Impulse. Gesucht werden Menschen mit theologischer, pädagogischer oder vergleichbarer Qualifikation, die Bund und Gemeinde gerne regional mitgestalten. Schon jetzt gibt es erste Interessierte.

Zudem arbeiten in den jetzigen Landesverbänden, besonders im GJW, bereits Personen mit ähnlichen Aufgaben. Ob sie künftig Teil der neuen Struktur sein werden, wird im Übergang geklärt.

Trotz aller Herausforderungen gibt es berechtigte Zuversicht, dass dieses neue Aufgabenfeld genau die Menschen anspricht, die Gemeinde in diesen neuen Rollen mitgestalten wollen.

Welche praktischen Erfahrungen belegen, dass das Konzept funktioniert?

Das Gesamtkonzept ist neu und in der Praxis noch nicht umfassend erprobt – darum gibt es bislang keine flächendeckenden Belege für seine Wirksamkeit. Es orientiert sich jedoch an positiven Erfahrungen aus einzelnen Regionen, in denen ähnliche Strukturen bereits neue Impulse gesetzt haben (z.B. Thüringen, Hessen-Siegerland, Bayern und das Ruhrgebiet). Ergänzend wurde das Konzept auf einer soliden Finanzkalkulation aufgebaut: Die Mittel werden gezielt in die Regionen verlagert, wo sie näher an den Gemeinden wirksam werden können. Auch wenn noch vieles wachsen und sich einspielen muss, zeigen erste Rückmeldungen und die realistische finanzielle Planung, dass das Konzept eine tragfähige Grundlage für die Zukunft sein kann.

Wozu braucht es RegionalkoordinatorInnen?

Wenn viele Menschen dezentral in 25 Regionen arbeiten, braucht es gute und kompetente Ansprechpersonen, die den Überblick behalten, unterstützen und verbinden. Die RegionalkoordinatorInnen begleiten die RegionalreferentInnen in Personalfragen, fördern ihre fachliche Entwicklung und sorgen dafür, dass Erfahrungen und Anliegen aus den Regionen zusammengeführt werden. Sie sind wichtige Schnittstellen zwischen regionaler Praxis und Bundesebene – damit das dezentrale Arbeiten gut koordiniert, wirksam und vernetzt bleibt.

Sie tragen die Verantwortung für die formalen und arbeitsrechtlichen Belange der Anstellung – etwa bei Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit oder im Fall von Konflikten.

Welche Aufgaben haben die RegionalreferentInnen?

Die RegionalreferentInnen unterstützen die Gemeinden in ihrer Region – mit dem Schwerpunkt auf missionarischer Gemeindeentwicklung oder der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie beraten, vernetzen, bieten Schulungen an und helfen, neue Ideen umzusetzen. Sie sollen nicht alles selbst machen, sondern Gemeinden befähigen, eigene Schritte zu gehen. Wo der Bedarf klar ist, bringen sie passende Impulse, Fachleute oder die Themennetzwerke des Bundes ins Spiel. Sie wirken als MultiplikatorInnen, die Ressourcen, Kontakte und Erfahrungen teilen – und so dazu beitragen, dass gute Ansätze in der Region Kreise ziehen.

Was genau machen die Regionalteams?

Die Regionalteams arbeiten gemeinsam mit den RegionalreferentInnen an der Entwicklung ihrer Region. Sie kennen die Gemeinden vor Ort, nehmen deren Themen wahr und helfen, die richtigen nächsten Schritte zu finden. Dabei unterstützen sie nicht nur einzelne Projekte, sondern gestalten den Entwicklungsprozess mit – vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung.

Sie bringen ihre Perspektiven und Erfahrungen ein, helfen bei der Entscheidung, welche Themen in der Region wichtig sind, und sorgen dafür, dass die Angebote zu den Gemeinden passen. Sie begleiten die Umsetzung, behalten den Überblick über das Budget und reflektieren gemeinsam, was gut funktioniert hat. So entsteht ein Team, das nicht „für“ die Gemeinden arbeitet, sondern „mit“ ihnen – praxisnah, vernetzt und engagiert.

Wer entscheidet darüber, welche Personen in den Regionen arbeiten?

In den Regionen wird die Anstellung der RegionalreferentInnen in einem transparenten Berufungsprozess vorbereitet. Das Regionalteam beauftragt dafür eine kleine Gruppe von Personen, die den Auswahlprozess begleitet und eine Empfehlung ausspricht. So wird sichergestellt, dass die Entscheidung gut in der Region verankert ist – ohne den Prozess unnötig zu verkomplizieren. Auch Regionalteams und Junge Parlamente (insbesondere bei der Auswahl für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) bringen ihre Perspektiven ein. Die Anstellung erfolgt formal durch den Bund, die Berufung jedoch vor Ort. Die Personalabteilung koordiniert den Prozess und sorgt für Transparenz und Beteiligung – damit die Entscheidung nah bei Gemeinden und jungen Menschen liegt.

Welche konkreten Auswirkungen hat die neue Struktur auf einzelne Gemeinden?

Gemeinden bekommen feste Ansprechpersonen in ihrer Region, die sie in Fragen der missionarischen Gemeindeentwicklung oder Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beraten und begleiten. Über die Regionalteams können sie mitgestalten, welche Themen vor Ort aufgegriffen werden. Die Angebote – wie Schulungen, Projekte oder Beratungen – orientieren sich an den konkreten Bedarfen der Region. Die Bundesstrukturen übernehmen mehr Verwaltung, damit die haupt- und ehrenamtlich Engagierten in den Regionen und Gemeinden sich stärker auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren können.

Was sind Junge Parlamente und wozu dienen sie?

Junge Parlamente sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren die Möglichkeit geben, die Arbeit mit jungen Menschen in ihrer Region aktiv mitzugestalten – etwa bei Projekten, Veranstaltungen oder Personalfragen.

Der Begriff „Parlament“ ist dabei weit gefasst. Es geht nicht zwingend um formale Abstimmungen oder gewählte VertreterInnen, sondern um flexible, altersgerechte Formate, in denen junge Menschen ihre Themen einbringen, diskutieren und gemeinsam Entscheidungen für ihre Region treffen können.

Die Jungen Parlamente sollen starke Beteiligung ermöglichen, nicht nur Mitarbeit. Junge Menschen sollen Verantwortung übernehmen und erleben, dass ihre Perspektiven zählen. Der Aufwand ist nötig, um sichere, altersgerechte und wirksame Beteiligungsstrukturen zu schaffen (Stichwort: Jugendverbandlichkeit). Dahinter steht die Absicht, Gemeinden so weiterzuentwickeln, dass sie auch für die nächste Generation ein geistliches Zuhause sind.

Finanzen, Beiträge und Fördermittel

Wird ein neues Beitragsmodell eingeführt, ohne belastbare Zahlen zu haben?

Nein. Es wird kein neues Beitragsmodell eingeführt, ohne vorher belastbare Zahlen zu erheben. Derzeit gibt es nur einen Prüfauftrag: Sofern der Bundesrat 2025 zustimmt, wird untersucht werden, ob ein Modell auf Basis der Finanzkraft sinnvoller und gerechter wäre. Erst wenn konkrete Daten vorliegen, wird darüber entschieden – es gibt keinen Automatismus. Ziel ist ein System, das die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden besser berücksichtigt.

Wie wird künftig mit Fördergeldern umgegangen?

Fördergelder sollen weiterhin auf Bundes- und regionaler Ebene eingesetzt werden, um zusätzliche Personalstellen zu ermöglichen – besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dafür sollen in jedem Bundesland schlanke Fördermittelgremien entstehen, die Projekte koordinieren und Anträge stellen. Die Bundesebene unterstützt fachlich bei der Antragstellung.

Geförderte Stellen sind im Konzept nicht eingerechnet, sondern kommen zusätzlich zu den geplanten Stellen „on top“ dazu. Sie sind keine tragende Säule des Strukturmodells, sondern eine gewollte Ergänzung, wo Mittel verfügbar sind. Bestehende geförderte Stellen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben und – wo möglich – erweitert werden. Die Strukturen des GJW wurden bewusst so gestaltet, dass es als eigenständiger Jugendverband förderfähig bleibt.

Wer entscheidet über die Verwendung finanzieller Mittel in den Regionen?

Über die Verwendung der finanziellen Mittel in den Regionen entscheidet das jeweilige Regionalteam. Es setzt das Budget eigenverantwortlich ein – zum Beispiel für Veranstaltungen, Schulungen oder Unterstützung von Gemeinden. Dabei begleitet das Team auch die RegionalreferentInnen inhaltlich und achtet darauf, dass die Mittel sinnvoll und im Sinne der Region eingesetzt werden.

Jede Region benennt eine Ansprechperson für Finanz- und Personalfragen. So bleibt die Verantwortung klar geregelt, und die Mittel können transparent und wirksam eingesetzt werden.

Was passiert mit Vermögenswerten in den Landesverbänden?

Die Vermögenswerte der bisherigen Landesverbände bleiben zunächst in deren Verantwortung. Es ist vorgesehen, in der Übergangszeit gemeinsam zu klären, wie diese Mittel künftig in den Regionen des bisherigen Landesverbandes eingesetzt werden können und sollen.

Ziel ist es, gute und tragfähige Lösungen zu finden, bei denen bewährte Strukturen geachtet und gleichzeitig die zukünftige regionale Arbeit gestärkt wird.

Verhältnis zu bestehenden Strukturen

Was passiert mit dem GJW?

Das GJW bleibt im Konzept als eigenständiger Jugendverband erhalten und wird eng in die neue Regionalstruktur eingebunden. Ziel ist es, näher an den Gemeinden zu arbeiten und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit ihnen weiterzuentwickeln. In jeder Region wird es eine Regionalreferentin bzw. einen -referenten für Junge Gemeinde geben, der oder die Angebote gestaltet, Ehrenamtliche begleitet und Gemeinden unterstützt.

Ein zentrales Element sind die „Jungen Parlamente“ – nicht als komplizierte Gremien, sondern als gut begleiteter Rahmen für Beteiligung junger Menschen. Sie sollen altersgemäß mitentscheiden können. Das stärkt nicht nur die Förderfähigkeit, sondern auch die Teilhabe junger Menschen an Kirche und Gemeindeleben.

Denn Gemeindeentwicklung soll sich nicht nur an Älteren orientieren. Gemeinden sollen Orte sein, an denen auch Kinder, Jugendliche und junge Familien Heimat finden und Gott begegnen können. Die Jungen Parlamente sind ein Schritt in diese Richtung – flexibel und regional anpassbar.

Wie wird künftig mit den Landesverbänden umgegangen?

Die bisherigen Landesverbände sind Teil der Struktur des BEFG und handeln im Rahmen der Verfassung des BEFG. Mit dem Übergang in die neue Regionalstruktur werden ihre Aufgaben, Erfahrungen und gewachsenen Beziehungen in eine neue Form überführt, die stärker auf die inhaltliche Gemeindeentwicklung ausgerichtet ist. Sollte der Bundesrat zustimmen, endet die Arbeit der bisherigen Landesverbände. In einem geordneten Übergangsprozess werden sie vollständig durch 25 neue Regionen ersetzt, die künftig die regionale Arbeit übernehmen.

Dieser Übergang soll nicht abrupt geschehen, sondern in einer etwa zweijährigen Phase, in der gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort geklärt wird, wie Aufgaben, Zuständigkeiten und vorhandene Ressourcen in die neuen Regionen übergehen können. Ziel ist es, gewachsene Beziehungen und gelungene Formen regionaler Zusammenarbeit aufzunehmen und unter neuen Rahmenbedingungen fortzuführen. Wo Landesverbände bereits inhaltlich stark aufgestellt sind, soll diese Arbeit in den neuen Regionalteams gestärkt und weitergeführt werden – angepasst an die Bedürfnisse und Möglichkeiten in der jeweiligen Region.

Welche Rolle spielen die Landesverbandsleitungen bei der Umsetzung des Konzepts?

Die Landesverbandsleitungen spielen eine zentrale Rolle in der Übergangsphase zur neuen Regionalstruktur. Sie kennen die Gegebenheiten, Herausforderungen und Stärken ihrer Regionen und können dieses Wissen aktiv in den Veränderungsprozess einbringen.

Nach einem möglichen Beschluss des Bundesrates wird es gemeinsame Gespräche mit allen Landesverbandsleitungen und dem Umsetzungsteam geben. Ziel ist es, gemeinsam Aufgaben, Strukturen und Ressourcen sinnvoll zu überführen – im Dialog, nicht im Alleingang.

So sollen bewährte Erfahrungen und Netzwerke erhalten bleiben und gleichzeitig neue Wege eröffnet werden, um die Arbeit in den Regionen zukunftsfähig und gemeindenah zu gestalten.

Theologische Ausbildung

Warum wird die Hochschule nicht aufgegeben, um Mittel für den Regionalaufbau freizusetzen?

Die Hochschule soll bestehen bleiben, weil sie nicht nur PastorInnen, sondern auch DiakonInnen und QuereinsteigerInnen im Upgrade-Programm ausbildet – Menschen, die dringend in den Gemeinden gebraucht werden. Sie ist das theologische Kompetenzzentrum im BEFG.

Die Mittel könnten nicht einfach für den Regionalaufbau genutzt werden. Eine Schließung wäre aufwendig, und auch danach müsste eine neue Bildungsstruktur aufgebaut werden, die weiterhin finanzielle Ressourcen erfordert – wenn auch möglicherweise in geringerem Umfang.

Statt alles aufzugeben, setzt das Konzept darauf, die Hochschule gemeinsam mit anderen Freikirchen weiterzuentwickeln. So sollen langfristig Kosten gesenkt werden, ohne die Ausbildung und Zukunft der Gemeinden zu gefährden.

Warum ist die Zusammenlegung oder Neugründung der Hochschule erst in den nächsten zehn Jahren geplant?

Eine Neuausrichtung der Theologischen Hochschule gemeinsam mit anderen freikirchlichen und uns nahestehenden Ausbildungsstätten ist rechtlich und organisatorisch komplex. Veränderungen in der Trägerschaft oder eine Neugründung brauchen hochschulrechtlich aufwendige Verfahren, die Zeit und sorgfältige Abstimmung mit Partnern erfordern.

Geplant ist, gemeinsam mit anderen Freikirchen und christlichen Trägern nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen – etwa in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF). Damit das gelingt, braucht es eine längerfristige Perspektive. Zehn Jahre mögen lang erscheinen, sind aber ein realistischer Rahmen, um verlässliche, tragfähige Strukturen aufzubauen und gleichzeitig den laufenden Ausbildungsbetrieb nicht zu gefährden.

Wie viele Studierende hat die Hochschule aktuell?

Aktuell studieren 37 Personen in klassischen Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich Theologie und Diakonie an der Theologischen Hochschule Elstal.

Hinzu kommen 24 Teilnehmende am sogenannten Upgrade-Programm. Sie sind keine regulären Studierenden, nutzen aber Lehrveranstaltungen der Hochschule zur Vorbereitung auf den Dienst als ordinierte Mitarbeitende im BEFG. Dieses Programm wächst derzeit deutlich und spricht vor allem QuereinsteigerInnen und bereits aktive Mitarbeitende aus Gemeinden an.