Häufig gestellte Fragen
Wer sind die Verfahrensbegleiterinnen und Verfahrensbegleiter?
Bei der Auswahl der Beratungspersonen war es uns wichtig, die größtmögliche Unabhängigkeit zu unserer Kirche zu ermöglichen und gleichzeitig auf Personen zurückzugreifen, denen die Kultur unserer Gemeinden vertraut ist und die die fachliche Kompetenz für die Begleitung eines solchen Prozesses mitbringen. Aus diesem Grund sind unsere Verfahrensbegleiter ausgebildete Psychotherapeutinnen, Seelsorger, Supervisorinnen. Sie sind nicht Mitglied einer unserer Gemeinden und stehen auch sonst in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum BEFG. Sie erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar vom BEFG.
Warum erfahre ich nichts über den Stand des Verfahrens?
Der Vorwurf sexueller Gewalt bedeutet, wenn er sich bewahrheitet, die Streichung von der Liste der Ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BEFG. Der BEFG bewertet das Ziel der Sicherstellung des Kindesschutzes höher als den Schutz seines Rufes. Da es aber auch die Möglichkeit ungerechtfertigter Vorwürfe und die Möglichkeit des Missbrauchs mit dem Missbrauch gibt, ist der BEFG um ein faires, dienst- oder arbeitsrechtliches Verfahren bemüht. Dazu gehört, dass – so lange ein Verfahren offen ist – so wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt nötig an Informationen an die Öffentlichkeit dringt. Sie erfahren in der Regel nach Abschluss des Verfahrens von dessen Ausgang.
Warum muss ich die Beratungsperson von ihrer Schweigepflicht entbinden?
Unsere Beraterinnen und Berater verfügen in der Regel über das Zeugnisverweigerungsrecht und unterstehen der seelsorgerlichen Schweigepflicht. Sie dürfen rein rechtlich nur mit Ihrer Zustimmung mit den Informationen, die sie von Ihnen erhalten, arbeiten. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, wird eine Gesprächsnotiz erstellt, die von Ihnen freigegeben werden muss.
Warum gibt es eine Warteliste?
Sollten mehr Beschwerden eingehen, als mit den derzeitigen Ressourcen bearbeitet werden können, wird eine Warteliste erstellt. Zurzeit haben wir drei weibliche Beraterinnen und zwei männliche Berater in unserem Pool der Verfahrensbegleiter. Wir bemühen uns um weitere Beauftragungen.
Wer ist N.I.N.A. e.V.?
N.I.N.A. e.V. ist ein unabhängiger Verein, der die fachliche Leitung des „Hilfetelefons Sexueller Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung innehat. Nähere Informationen über den Verein finden Sie hier: N.I.N.A. e.V.