Bundesbeitrag

Für die Realisierung der gemeinsamen Arbeit zahlen die Gemeinden einen Beitrag an den Gemeindebund. Die Höhe dieses Beitrags wird von der höchsten Instanz des Bundes beschlossen: dem Bundesrat. Auf der jährlichen Bundesratstagung entscheiden die Delegierten der Gemeinden zusammen über die Höhe des Bundesbeitrags.

Für das Jahr 2024 liegt die Höhe der Beiträge bundesweit bei 77,00 Euro pro Mitglied und Jahr. 2025 sind es 79,00 Euro pro Mitglied und Jahr. Davon sind jeweils 1,50 Euro für die anteilige Übernahme der für die Stabilisierung der RGO erforderlichen Sanierungsbeiträge zweckbestimmt. Berechnungsgrundlage des Bundesbeitrags ist für jede Gemeinde deren Mitgliederzahl zum 31. Dezember des Vorjahres, die dem Bund über den Online-Fragebogen gemeldet wird.

Der tatsächliche Bedarf für die Arbeit ist jedoch höher als die Summe, die durch die Bundesbeiträge zusammenkommt. Der Beitrag wird unter anderem deswegen gering gehalten, damit sich alle Mitgliedsgemeinden beteiligen können - auch neu startende Gemeinden und jene, die momentan finanzielle Engpässe überwinden müssen.

In der Gemeinschaft der Gemeinden werden die Schwächeren von den Stärkeren getragen. Manche Gemeinden zahlen zur Unterstützung der Gemeinschaft höhere Beiträge, gehen Patenschaften mit anderen Mitgliedsgemeinden ein oder sammeln Bundesopfer für die Bundesgemeinschaft. Und auch Einzelpersonen spenden der Bundesgemeinschaft Bundesopfer.

Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden i.D. K.d.ö.R.
IBAN: DE14 5009 2100 0000 0333 08
BIC: GENODE51BH2
Spar- und Kreditbank Bad Homburg v.d.H.

Verwendungszweck: Bundesbeitrag EFG XY (Gemeindenummer – falls zur Hand)

Bei Fragen rufen Sie uns gern an:

Katja Kähne

Buchhalterin
Bundesgeschäftsstelle
   033234 74-117

SEPA-Mandat für Bundesbeiträge

Viele Gemeinden zahlen ihre Beiträge zum Jahresende. Da die Ausgaben für die Arbeit des BEFG jedoch das ganze Jahr über anfallen, sind regelmäßige Zahlungen der Beiträge eine große Hilfe. Dazu können Gemeindeverantwortliche das SEPA-Mandat ausfüllen und an die Buchhaltung des BEFG schicken.