Teilnahmebedingungen
(Stand 29.11.2024)
1 Allgemeines
(1) Veranstalter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Friedberger Str. 101, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe (Kontakt: Bundesgeschäftsstelle, Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7, 14641 Wustermark).
(2) Die konkreten Teilnahmebedingungen von Veranstaltungen können in einzelnen Punkten von den hier genannten Konditionen abweichen. Abweichungen sind im Ausschreibungstext einer Veranstaltung vermerkt, werden mit einer Anmeldung zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen vom Teilnehmenden akzeptiert und haben diesen gegenüber Vorrang.
2 Anmeldung zur Veranstaltung
(1) Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das vom Veranstalter hierfür vorgesehene Formular in BEFG_connect. Für die Anmeldung ist ein kostenloses Nutzerkonto in BEFG_connect nötig. Bei Minderjährigen ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung das Einverständnis des Trägers der elterlichen Sorge erforderlich. Dieses wird im Anmeldeprozess eingeholt.
(2) Im Formular sind alle Pflichtfelder vom Teilnehmenden auszufüllen sowie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Mit der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ bzw. „Anmelden“ (bei kostenlosen Veranstaltungen) wird die Anmeldung verbindlich.
(3) Nach Eingang der Anmeldung wird eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Dies ist noch keine verbindliche Anmeldebestätigung.
(4) Wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt und freie Plätze vorhanden sind, wird vom Veranstalter eine verbindliche Anmeldebestätigung per E-Mail versendet. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird dies ebenfalls vom Veranstalter per E-Mail mitgeteilt.
(5) Wenn die Veranstaltung bei Anmeldung bereits ausgebucht ist, ist im Regelfall die Anmeldung auf eine Warteliste möglich. Falls ein anderer Teilnehmender absagt, wird dieser Platz der Reihenfolge nach Anmeldezeitpunkt angeboten und bei Zusage besetzt.
3 Bezahlung
(1) Für kostenpflichte Veranstaltungen stellt der Veranstalter dem Teilnehmenden in der Regel eine Rechnung über den fälligen Betrag aus. Diese kann zeitlich sowohl vor als auch nach der Veranstaltung versandt werden und ggf. in verschiedene Teilrechnungen aufgeteilt werden.
(2) Mit Erhalt der Rechnung ist der fällige Betrag vom Teilnehmenden innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Veranstalter zu begleichen.
(3) Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters zu leisten.
(4) Bei einigen Angeboten ist eine frühzeitige Anmeldung zu einer vergünstigten Teilnahmegebühr möglich. Diese sind mit unserem „Frühbuchungspreis“ versehen.
(5) Bei bestimmten Veranstaltungen wird die Anmeldung erst mit Zahlungseingang der Teilnahmegebühr verbindlich. Dieser Umstand wird in den betroffenen Veranstaltungen im Ausschreibungstext und in der Anmeldebestätigung benannt.
4 Leistungen
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung einer Veranstaltung auf der Webseite des Veranstalters.
(2) Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen oder sonst für den Teilnehmenden zumutbar sind.
(3) Nicht in Anspruch genommene Leistungen einer Veranstaltung (z. B. der Verpflegung) bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückerstattet.
5 Stornierung
(1) Der Teilnehmende kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail an die in der Anmeldebestätigung genannte Adresse zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Tritt der Teilnehmende vom Vertrag zurück oder tritt eine kostenpflichtige Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt prozentual vom Veranstaltungspreis:
• Bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
• Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
• Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
• Bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
• Bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
• Am Tag des Veranstaltungsbeginns: 90 %
(3) Dem Teilnehmenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
(4) Der Teilnehmende kann sich bis drei Tage vor Beginn der Maßnahme durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Erfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, für den ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungs- und Kostenaufwand eine pauschale Entschädigung von 10% des Veranstaltungspreises, jedoch maximal 25,- €, zu verlangen.
6 Absage einer Veranstaltung
(1) Eine Veranstaltung kann vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, wenn am nächsten Werktag nach der Anmeldefrist die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde. Sowohl Anmeldefrist als auch Mindestteilnehmendenzahl sind in der Ausschreibung der Veranstaltung veröffentlicht.
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter, wenn eine zentrale Leistung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann (z.B. bei einer Erkrankung der Referent:innen).
(3) Der Teilnehmende hat die Möglichkeit bei einer Verschiebung am neuen Termin der Veranstaltung teilzunehmen. Bei einer Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung kann der Teilnehmende an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung teilnehmen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
(4) Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter, welche nicht durch (3) geregelt wurde, sind dem Teilnehmenden bereits geleistete Kursgebühren vom Veranstalter zu erstatten. Bei mehrteiligen Veranstaltungen werden nur jene Anteile erstattet, die durch Absage oder Verschiebung für den Teilnehmenden nicht zugänglich waren. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7 Versicherungen
(1) Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmenden den Abschluss eigener Versicherungen (Seminarversicherung, Haftpflicht usw.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an bzw. dem Rücktritt von der Maßnahme verbundenen Risiken und Kosten zu mindern.
8 Haftung des Veranstalters
(1) Die gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden des Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Veranstaltungspreis, soweit
a. ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder
b. soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Veranstaltungsanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des Teilnehmenden gegen Anordnungen der Veranstaltungsleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmenden verursacht werden.
(3) Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmende dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzordnung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. verarbeitet (www.befg.de/dso). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind hier zu finden: www.befg.de/datenschutzerklaerung.
10 Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
(3) Gerichtsstand des Veranstalters ist Bad Homburg v. d. Höhe