Teilnahmebedingungen
(Stand 27.01.2025)
1 Allgemeines
(1) Veranstalter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Friedberger Str. 101, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe (Kontakt: Bundesgeschäftsstelle, Johann-Gerhard-Oncken-Str. 7, 14641 Wustermark).
(2) Etwaige besondere Teilnahmebedingungen von Veranstaltungen können in einzelnen Punkten von diesen Bedingungen abweichen. Abweichungen sind im Ausschreibungstext einer Veranstaltung vermerkt, werden mit einer Anmeldung zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen akzeptiert und haben ihnen gegenüber Vorrang.
(3) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
2 Anmeldung zur Veranstaltung
(1) Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das System BEFG_connect. Für die Anmeldung ist ein kostenloses Nutzerkonto in BEFG_connect nötig. Die Kontoerstellung ist ab 14 Jahren möglich. Bei Minderjährigen ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung das Einverständnis des Trägers der elterlichen Sorge erforderlich. Dieses wird im Anmeldeprozess eingeholt.
(2) Das Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es dient lediglich der Information und Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeangebots durch den Interessenten (Anmeldung).
(3) Im Formular sind alle Pflichtfelder vom Interessenten auszufüllen sowie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Mit der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ bzw. „Anmelden“ (bei kostenlosen Veranstaltungen) wird ein verbindliches Angebot zur Teilnahme abgegeben.
(4) Nach Eingang der Anmeldung wird eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Dies ist noch keine verbindliche Anmeldebestätigung.
(5) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung wird ausschließlich durch die Annahmeerklärung des Veranstalters (Anmeldebestätigung per E-Mail) rechtsverbindlich, sofern die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht an eine besondere Bedingung geknüpft ist, wie etwa die Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr. Auf eine solche zusätzliche Bedingung hat der Veranstalter die teilnehmende Person bereits im Rahmen der Veranstaltungsbeschreibung hinzuweisen.
(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jedes Angebot (Anmeldung) zu prüfen. Er behält sich weiter das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Bezahlung
(1) Für kostenpflichte Veranstaltungen stellt der Veranstalter der teilnehmenden Person in der Regel eine Rechnung über den fälligen Betrag aus. Diese kann zeitlich sowohl vor als auch nach der Veranstaltung versandt werden und ggf. in verschiedene Teilrechnungen aufgeteilt werden.
(2) Mit Erhalt der Rechnung ist der fällige Betrag innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Veranstalter zu begleichen.
(3) Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
(4) Bei einigen Angeboten ist eine frühzeitige Anmeldung zu einer vergünstigten Teilnahmegebühr möglich. Diese sind mit unserem „Frühbuchungspreis“ versehen.
(5) Bei bestimmten Veranstaltungen wird die Anmeldung erst mit Zahlungseingang der Teilnahmegebühr verbindlich. Dieser Umstand wird in den betroffenen Veranstaltungen im Ausschreibungstext und in der Anmeldebestätigung benannt.
4 Leistungen
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung einer Veranstaltung auf der Webseite des Veranstalters und in BEFG_connect.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss geringfügige Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinflussen und für die Teilnehmenden zumutbar bleiben.
(3) Nicht in Anspruch genommene Leistungen einer Veranstaltung (z. B. der Verpflegung) bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückerstattet.
5 Stornierung
(1) Die angemeldete Person kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail an die in der Anmeldebestätigung genannte Adresse zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Tritt die angemeldete Person vom Vertrag zurück oder tritt eine kostenpflichtige Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt prozentual vom Veranstaltungspreis:
- Bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
- Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
- Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
- Bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- Bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- Am Tag des Veranstaltungsbeginns: 90 %
(3) Der angemeldeten Person sowie dem Veranstalter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist, als durch die pauschale Entschädigung festgelegt. Auf Verlangen der teilnehmenden Person wird der Veranstalter die Höhe der Entschädigung nachvollziehbar darlegen.
(4) Die angemeldete Person kann bis spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme benennen, sofern diese den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Erfordernissen genügt und einer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Für den durch die Bearbeitung und den Wechsel entstehenden Aufwand kann der Veranstalter eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Veranstaltungspreises, jedoch maximal 25,00 €, erheben.
6 Absage einer Veranstaltung
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn am ersten Werktag nach Ablauf der Anmeldefrist die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Über eine entsprechende Entscheidung sind die Teilnehmenden unverzüglich zu informieren.
(2) Eine kurzfristige Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kann erfolgen, wenn wesentliche Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, etwa im Falle der Erkrankung von Referenten.
(3) Im Falle einer Absage oder Verschiebung einer kostenpflichtigen Veranstaltung hat die teilnehmende Person die Wahl, entweder:
- am neuen Termin der Veranstaltung teilzunehmen,
- eine gleichpreisige Veranstaltung aus dem Angebot des Veranstalters ohne Mehrkosten zu besuchen, sofern eine solche angeboten werden kann, oder
- bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet zu bekommen.
Für mehrteilige Veranstaltungen erfolgt eine Erstattung anteilig für jene Teile, die aufgrund der Absage oder Verschiebung nicht wahrgenommen werden konnten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Kostenlose Online-Veranstaltungen können vom Veranstalter jederzeit abgesagt werden, ohne dass die teilnehmende Person Anspruch auf einen Ersatztermin hat.
7 Versicherungen
Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmenden, eigenständig geeignete Versicherungen abzuschließen (z. B. Seminarversicherung, Haftpflichtversicherung), um eventuelle Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Teilnahme oder einem Rücktritt von der Veranstaltung zu minimieren.
8 Haftung des Veranstalters
(1) Die gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist der Höhe nach auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit:
a. der Schaden nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder
b. der Schaden ausschließlich durch das Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf nicht vorhersehbare höhere Gewalt, auf nachweislich fehlerhafte Angaben der teilnehmenden Person in der Veranstaltungsanmeldung oder auf Verstöße der teilnehmenden Person gegen Anordnungen der Veranstaltungsleitung zurückzuführen sind.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, Krankheiten, Unfälle oder Verluste von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der teilnehmenden Person verursacht wurden.
(3) Für Leistungsstörungen sowie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche in der Veranstaltungsbeschreibung gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn die Auswahl des Fremdleisters grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft getroffen wurde.
(4) Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch Personen verursacht werden, die in seinem Auftrag tätig sind (Erfüllungsgehilfen), soweit deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften dem Veranstalter zuzurechnen ist.
9 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die die teilnehmende Person dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit die Einwilligung für die Verarbeitung vorliegt oder die Verarbeitung zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzordnung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. verarbeitet (www.befg.de/dso). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind hier zu finden: www.befg.de/datenschutzerklaerung.
10 Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters in Bad Homburg v. d. Höhe. Ist die teilnehmende Person Verbraucher, gilt ergänzend der gesetzliche Gerichtsstand.