
Foto: DAVID_VOGT
Anmeldeinformationen
Anmeldeschluss ist der 28. April 2026.
Anmeldeverfahren:
Ab diesem Jahr erfolgt die Anmeldung über das Tool BEFG_connect, das bereits bei vielen Bundes- und GJW-Veranstaltungen genutzt wird. Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Der Vorteil: Der BEFG_connect-Account kann künftig für alle weiteren Bundesveranstaltungen genutzt werden. Persönliche Daten müssen dann nicht jedes Mal neu eingegeben werden. Aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen ist die Angabe des Geburtsdatums verpflichtend.
So funktioniert die Anmeldung:
- Auf untenstehenden Link klicken: BEFG_connect öffnet sich.
- Dort registrieren oder sich mit dem eigenen bestehenden Account anmelden.
- Nach dem Login Anmeldeformular (zwei Seiten) ausfüllen und absenden.
Anschließend wird automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Weitere Informationen folgen in der Anmeldebestätigung.
Der Absender der E-Mails ist noreply@connect.befg.de, bitte auch immer den Spam-Ordner prüfen.
Hinweise zur Anmeldung:
- Eine Anmeldung ist nur für die eigene Person möglich; Anmeldungen für Andere sind nicht zulässig.
- Abgeordnete und Gäste können nur vor Ort in Kassel teilnehmen. Einzelne Konferenzteile werden online gestreamt.
- Auch Gäste und Aussteller müssen sich anmelden.
- Wer als Abgeordnete(r) der Listen 1 bis 8 angemeldet ist, bekommt mit der Anmeldebestätigung eine Konstituierungskarte, die ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle zurückzuschicken ist. Nähere Informationen sind in der E-Mail zu finden.
- Bitte keine Konstituierungskarten für Abgeordnete, die noch nicht angemeldet sind, zuschicken! Bitte erst die Anmeldung vornehmen!
- Bitte auf jeden Fall online anmelden! Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
Informationen zur Anzahl der Abgeordneten:
Als Schlüssel für die Zahl der Abgeordneten gilt (§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung):
- Gemeinden mit bis zu 200 Mitgliedern: 1 Abgeordnete(r)
- Gemeinden mit 201 bis 400 Mitgliedern: 2 Abgeordnete
- Gemeinden mit 401 bis 600 Mitgliedern: 3 Abgeordnete
- Gemeinden mit 601 bis 800 Mitgliedern: 4 Abgeordnete
- Gemeinden mit 801 und mehr Mitgliedern: 5 Abgeordnete
Gemäß Beschluss des Bundesrates 2019 erhält jede Gemeinde zusätzlich zu obigem Abgeordnetenschlüssel ein Mandat für einen Abgeordneten/eine Abgeordnete unter 35 Jahren.
Diese(r) ist auch einzeln anzumelden.
Zweiggemeinden können keinen eigenen Abgeordneten delegieren. Aus diesem Grund wird den Hauptgemeinden empfohlen, möglichst auch eine(n) Abgeordnete(n) aus der Zweiggemeinde zu delegieren.
Hinweise zur Tagungsgebühr:
- Liste 1 - Abgeordnete(r) einer Gemeinde – 199,00 €
- Liste 1a - zusätzliche(r) Abgeordnete(r) einer Gemeinde unter 35 Jahren – 99,00 €
- Liste 2 - Abgeordnete(r) einer assoziierten Gemeinde
- Liste 3 - Mandatsträger(in) des Bundesrates – 0 €
- Liste 4 - Mitglied des Präsidiums des Bundes – 0 €
- Liste 5 - Vertreter(in) eines Landesverbands/des ChristusForum Deutschland – 199,00 €
- Liste 6 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung im Status der Bekenntnisgemeinschaft – 199,00 €
- Liste 7 - Vom Präsidium berufene(r) Mitarbeiter(in) – 0 €
- Liste 8 - Abgeordnete(r) einer Einrichtung des Bundes und der Mitarbeitervertretung – 199,00 €
- Mitarbeiter(in) des Bundes ohne Mandat / Ehrengast – 0 €
- Externe Studierende (außer TH Elstal) und Bürgergeld-Empfangende (mit Nachweis) – 40,00 €
- Aussteller (wenn nicht Abgeordnete(r)) – 40,00 €
- Dauergast – 99,00 € | Tagesgast pro Tag – 40,00 €