Ordinierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Jede christliche Gemeinde lebt von den Menschen, die sie gestalten. Theologisch ist das darin begründet, dass Gott Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen begabt. Neben sehr vielen Ehrenamtlichen Mitarbeitern gibt es in den Gemeinden des BEFG auch solche, die ihre Begabungen hauptberuflich in die Gemeinde einbringen. In der Regel sind diese Männer und Frauen ordiniert, d.h. sie stehen im Dienst des BEFG – und arbeiten vor Ort als Pastorin und Pastor, Diakonin und Diakon oder Pastoralreferentin und Pastoralreferent.
Hier sind die Ordnungen aufgelistet.
Ordination
Die Ordination ist die öffentliche Beauftragung eines Pastors, Diakons oder Pastoralreferenten durch den BEFG und die Ortsgemeinde im Rahmen eines Gottesdienstes. Sie wird verstanden als Sendung in und Segnung für den Dienst im Reich Gottes; sie hebt die Verheißung und Verantwortung für den Dienst als ordinierter Mitarbeiter hervor und stellt ihn zugleich hinein in die partnerschaftliche Gemeinschaft des allgemeinen Priestertums der Glaubenden. Anders als in den Kirchen aus katholischer Tradition geht es bei der Ordination weder um eine besondere Weihe noch um die Schaffung eines herausgehobenen geistlichen Standes. Die Ordination begründet eine besondere Art des Dienstes innerhalb der Dienstgemeinschaft der Gesamtgemeinde.