Religionslehrer
Lehrerinnen/Lehrer, die Mitglied einer Gemeinde im BEFG sind und evangelischen Religionsunterricht in einer Schule unterrichten möchten, können eine Vorläufige bzw. Widerrufliche Unterrichtsbestätigung bzw. eine Vokation unter entsprechender Anwendung der jeweils gültigen Bestimmungen der Landeskirchen erlangen.
Hierzu bedarf es der Befürwortung des BEFG.
Die Voraussetzungen sind für jedes Bundesland und jede Landeskirche verschieden.
Antrag auf Vokation
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 2. Staatsexamen
- Nachweis der Teilnahme an einer Vokationstagung der zuständigen Landeskirche
- Angabe Datum des Vokationsgottesdienstes in der entsprechenden Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde
- Antragsformular (Nachfrage bei der zuständigen Landeskirche)
- Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 1. Staatsexamen
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Ortsgemeinde und Befürwortung
- Erklärung Sonderlehren
Antrag auf Vorläufige / Widerrufliche Unterrichtsbestätigung
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular (Nachfrage bei entsprechender Landeskirche)
- Nachweis der Lehrbefähigung durch Zeugniskopie 1. Staatsexamen
- Nachweis der Teilnahme an einer Vokationstagung der zuständigen Landeskirche
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Ortsgemeinde und Befürwortung
- Erklärung Sonderlehren