Dienstrecht

Dienstverhältnisse brauchen Klarheit für alle Beteiligten. Der BEFG hat deshalb verschiedene Ordnungen beschlossen, in denen die Beziehungen zwischen dem BEFG, den Dienststellen (i.d.R. Gemeinden) und den Ordinierten Mitarbeitern geregelt sind. Diese Ordnungen haben den Rang eines Kirchenrechts, sind also für alle Beteiligten verbindliche Grundlage.

Grundlegend ist die Ordnung zum Dienstrecht. Sie wird ergänzt durch die Ordnung für Ordinierte Mitarbeiter . Wichtig für den Dienstalltag sind die Vergütungs- und Urlaubsregelungen.

Der BEFG gewährt seinen Ordinierten Mitarbeitern eine Pensionszusage, die in der Satzung der Ruhegeld- und Versorgungsordnung (kurz RGO) geregelt ist.