Aktuell: Zu den Beschlüssen vom 28. Oktober 2020

Empfehlungen des BEFG

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsdynamik beschlossen, die auch die Durchführung von Gemeindeveranstaltungen außerhalb der Gottesdienste betreffen.
 
Im Wesentlichen geht es darum, im November die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen.
 
Aufgrund dieser Situation empfiehlt der BEFG seinen Gemeinden:
 
Gottesdienste sind unter den bekannten Auflagen möglich und von den Beschlüssen nicht betroffen. BEFG-Gemeinden sind angehalten, ihre Gottesdienste gemäß dem Schutzkonzept des Bundes und den jeweils gültigen Landesverordnungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen und ein an die Situation vor Ort angepasstes Hygienekonzept zu erstellen. Während der Gottesdienste sollte ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, und auf das Singen sollte verzichtet werden.

Kindergottesdienste sollten in der Regel nicht stattfinden, es sei denn die Abstands- und Hygieneregeln können gewährleistet werden. Alternative Online-Angebote gibt es beim GJW.

Hauskreise sind keine Gottesdienste, sondern private Treffen. Sie fallen unter die Regelungen für Treffen im privaten Raum.

Alternative Formen des gewohnten gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens (hybride Gottesdienste, Livestream, Video, Telefon, Online-Meetings etc.) sollten intensiv genutzt werden, da das „normale“ Gemeindeleben nach wie vor auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird.
 
Im Übrigen müssen selbstverständlich die Regelungen und Verordnungen der Bundesländer, Kommunen und örtlichen Gesundheitsämtern befolgt und umgesetzt werden.
 
Corona-Maßnahmen werden zunehmend generell und auch hinsichtlich der Gottesdienste (insbesondere das Maskentragen und Nichtsingen) in Frage gestellt. Selbstverständlich müssen politische Entscheidungen mit solch einer grundrechtsintensiven Tragweite demokratisch diskutiert werden und legitimiert sein. Diese Diskussion gehört in die Parlamente. Ich bin dankbar, dass BEFG-Gemeinden in den letzten Monaten verantwortungsbewusst gehandelt haben und erwarte das auch für die nächsten Wochen. Wahrscheinlich wird solches Verantwortungsbewusstsein und besonnener Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus noch für Monate nötig sein. Dabei hat mir in den letzten Tagen ein Satz des Schweizer Theologen Prof. Dr. Stefan Schweyer geholfen: „Corona ist zwar in der Mitte der Kirche angekommen, aber Corona ist nicht die Mitte der Kirche. Die Mitte ist Jesus Christus, das Evangelium.“ Die Kirche lebt in ihren Gliedern und nicht in ihren Gemeindehäusern. Die Attraktivität des Evangeliums hängt nicht von unseren Veranstaltungen ab, sondern davon, dass wir Jesus Christus bezeugen und unser Leben aus dem Vertrauen in ihn sowie in seiner Gesinnung gestalten.
 
Christoph Stiba
Generalsekretär