Anfangsdienst der Ordinierten Mitarbeiter wird neu geregelt

Bundesrat beschließt Finanzierung durch Ausbildungsumlage

Die Delegierten des Bundesrates haben mehrheitlich beschlossen, den Anfangsdienst von Ordinierten Mitarbeitern über eine Ausbildungsumlage zu finanzieren. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Abgeordneten die Neuregelung des Anfangsdienstes für Ordinierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche im Februar vom Präsidium des BEFG verabschiedet wurde.

Das in vierjähriger Arbeit von einer Expertengruppe erstellte Konzept sieht vor, dass Ordinierte Mitarbeiter im Anfangsdienst zukünftig vier statt bisher zwei Fortbildungswochen besuchen. Außerdem gehören eine berufsbegleitende Seelsorgeausbildung sowie regelmäßige Supervision zu den Auflagen. Neu an dem Konzept ist auch, dass das Curriculum nicht nur für Pastoren, sondern auch für Ordinierte Diakone Gültigkeit hat.

Gemeinden oder andere Einrichtungen, die einen Ordinierten Mitarbeiter beschäftigen, zahlen künftig monatlich 0,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Gehalts ihres Mitarbeiters. Der Mitarbeiter selbst zahlt die Fahrt- und Unterbringungskosten der Seelsorgeausbildung. Alle Ordinierten Mitarbeiter beteiligen sich bei der Einführung des Modells durch eine geringere lineare Gehaltserhöhung an der Gesamtfinanzierung.

Thomas Seibert, Leiter des Arbeitskreises, zeigte sich erfreut über das Abstimmungsergebnis: „Die hohe Zustimmung zeigt, dass die Gemeinden von dem inhaltlichen Konzept überzeugt sind. Mit diesem neuen Modell bekommen die Gemeinden Ordinierte Mitarbeiter, die noch besser auf den oft sehr komplexen Alltag einer Gemeinde vorbereitet sind.“

Die Neuregelung gilt für die Ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab Herbst 2015 ihren Anfangsdienst beginnen. Die Umlage wird ab Sommer 2015 fällig.

Ein Artikel von Julia Grundmann