Foto: Albin Hillert/WCC

ÖRK stimmt Mitgliedsantrag des BEFG zu

„Engagement in der weltweiten Ökumene gestärkt“

Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen hat den Antrag des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) auf Mitgliedschaft im ÖRK angenommen. Wie üblich gilt der Beschluss zunächst für eine Interimszeit, in der sich der BEFG an der Arbeit des ÖRK beteiligen und Kontakte zur Gemeinschaft der Mitgliedskirchen knüpfen kann. Im Rahmen seiner nächsten Tagung wird der Zentralausschuss 2025 dann über die unbefristete Mitgliedschaft entscheiden.

BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba betonte die große Bedeutung der Ökumene für den BEFG: „Viele unserer Mitglieder engagieren sich in der zwischenkirchlichen Zusammenarbeit vor Ort, und als Bund sind wir in der Ökumene auf nationaler und auch bereits auf internationaler Ebene fest eingebunden und aktiv.“ Das Engagement in der weltweiten Ökumene werde durch die Mitgliedschaft im Weltkirchenrat gestärkt, so Stiba weiter: „Wir sind sichtbarer Teil der weltweiten Gemeinde Jesu und können mit Kirchen in anderen Ländern in Wort und Tat Gottes Liebe weitergeben. Ich freue mich, dass mit dem Beschluss ein mehrjähriger Prozess nun von Erfolg gekrönt wird.“

Bereits 2017 hatten die Delegierten des BEFG in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) den Beitritt zum ÖRK angeregt. Nach Beratungen im Präsidium des Bundes wurde auf dem Bundesrat 2018 ein Forum zum Thema „Mission und Evangelisation im ökumenischen Kontext“ angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass das Präsidium die Mitgliedschaftsfrage weiterverfolgt. Auf dem weiteren Weg kam 2019 der mennonitische Professor Dr. Fernando Enns, Mitglied des Zentralausschusses des Weltkirchenrats, als Referent zum Bundesrat und stellte sich den Fragen der Abgeordneten. Zur weiteren Meinungsbildung fanden regionale Diskussionsveranstaltungen statt, und der Theologische Ausschuss des Präsidiums veröffentlichte für die Gemeinden ein Handbuch. Nachdem die Bundesratstagung 2020 wegen der Corona-Pandemie ausfiel, beschloss der Bundesrat im November 2021 dann, den Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK zu stellen. Im Mai 2022 wurde der Antrag eingereicht und nach einer dreitägigen Visitation durch eine ÖRK-Delegation nun am 27. Juni 2023 durch den Zentralausschuss als Entscheidungsgremium des ÖRK angenommen.

Zum ÖRK gehören 352 orthodoxe, protestantische und anglikanische Kirchen, Freikirchen und kirchliche Gemeinschaften in mehr als 120 Ländern mit insgesamt rund 580 Millionen Mitgliedern. Neben dem Antrag des BEFG bewilligte der Zentralausschuss – ebenfalls zunächst für die übliche Interimszeit – auch die Mitgliedschaftsanträge der Lutherischen Kirche Christi in Nigeria, der Presbyterianischen Kirche von Zentralafrika sowie der Internationalen Apostolischen Pfingstkirche.

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber