Präsidium beruft einen Referenten für Gemeindegründung

Leitung des BEFG betont die Bedeutung von Gründungsinitiativen

Das Präsidium des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) hat in seiner Mai-Sitzung in Kassel Klaus Schönberg als Referenten für Gemeindegründung berufen. Der 54-jährige Pastor tritt seine halbe Stelle im Dienstbereich Mission zum 1. Juli 2012 an. Die Position wurde durch eine inhaltliche Umwidmung innerhalb des bestehenden Stellenplans geschaffen. Schönberg soll neue Gemeindegründungen anstoßen, vorhandene Initiativen schulen, beraten und miteinander vernetzen sowie neue Wege der Gemeindegründung im BEFG entwickeln. Neben der halben Stelle ist Klaus Schönberg als Dozent für Evangelistik am Forum Wiedenest tätig und leitet das Gemeindeberatungsinstitut „Paradiesprojekt“. Schönberg baute als Gründungspastor die kontinuierlich wachsende EFG Kelsterbach 14 Jahre lang mit auf. Zuvor hatte er am Aufbau der Gemeinden in Kevelaer und Kleve als Pastor mitgewirkt.
 
BEFG-Generalsekretärin Regina Claas äußerte sich erfreut, dass man einen ausgewiesenen Fachmann habe gewinnen können: „Klaus Schönberg vereint langjährige Praxiserfahrung in der Weiterentwicklung junger Gemeinden mit einem soliden, systematischen Wissen über die theoretischen Grundlagen von Gemeindegründungsarbeit.“ BEFG-Präsident Hartmut Riemenschneider unterstrich, Ziel der neuen Berufung sei es, im BEFG ein Bewusstsein für die Wichtigkeit von Gemeindegründungen zu schaffen: „Glaube braucht immer die Gemeinschaft mit anderen Glaubenden. Wo es solche Räume der Gemeinschaft noch nicht gibt, müssen sie neu geschaffen werden.“ Der Leiter des Dienstbereichs Mission, Christoph Stiba, unterstrich zugleich die missionarische Bedeutung von Gründungsarbeit: „Wenn Gemeinde Jesu an einem neuen Ort wächst, möchte sie auch immer Außenstehende ansprechen.“

Um Gemeindegründungen zu stärken, hatte das Präsidium des BEFG bereits im November 2011 ein neues Konzept verabschiedet. Demnach können Gründungsinitiativen nun den Status eines „Anerkannten Gemeindegründungsprojektes im BEFG“ erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dadurch wird auch Gemeindegründungen, die ohne „Muttergemeinde“ entstanden sind, der Weg in den Bund erleichtert.

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber