Rückblick: Sonderbundesrat in Kassel

Beratungen über Ordnung zum Dienstrecht des BEFG

283 Abgeordnete und 50 Gäste waren am 5. November nach Kassel gereist, um bei einem Sonderbundesrat in der EFG Möncheberg über die neue Ordnung zum Dienstrecht des Bundes zu beraten. Es wurde eingehend über Detailfragen der ersten 16 Paragrafen diskutiert. Aus zeitlichen Gründen konnten die restlichen Paragrafen nicht mehr behandelt werden, weshalb es auch noch nicht zur Verabschiedung der neuen Ordnung kam. Darum soll es voraussichtlich direkt vor dem regulären Bundesrat im Mai 2012 einen Sonderbundesrat geben.

Bereits bei der regulären Bundesratstagung im Juni 2011 waren zwei neue Ordnungen zum Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden und Werke im BEFG sowie zur Gerichtsbarkeit beschlossen worden. Mit der Verabschiedung der neuen Dienstrechtsordnung wird im nächsten Jahr ein mehrjähriges Verfahren abgeschlossen, in dem der Bund ein umfassendes eigenes Kirchenrecht geschaffen hat.

Dies ist möglich, weil der BEFG als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen privilegierten Status hat, sagt der Jurist Eckart Müller-Zitzke, der im zuständigen Arbeitskreis an der Erstellung der neuen Ordnungen mitgearbeitet hat: „Der Staat hält sich ganz bewusst heraus. Die Körperschaftsrechte bedingen damit auch die Verpflichtung, innerkirchlich das zu regeln, was sonst der Staat geregelt hätte. Ohne die neuen Ordnungen gäbe es keinen Rechtsschutz, keine Rechtssicherheit für die Personen, die innerhalb der Kirche tätig sind.“ Die staatliche Gerichtsbarkeit sei hier nicht zuständig, und ohne die Ordnungen wäre nicht geklärt, was rechtlich zwischen den Beteiligten gelte, so Müller-Zitzke weiter.

Und so schreibt die im Sommer beschlossene Ordnung zum Selbstbestimmungsrecht fest, welche Rechte und Pflichten Bund, Gemeinden und Werke haben. Die ebenfalls beschlossene Ordnung zur Gerichtsbarkeit legt fest, wie es in Konfliktfällen, beispielsweise zwischen Bund und Gemeinden oder innerhalb von Gemeinden, zu einer Lösung kommen kann. Hierfür wird, so ist in der Ordnung zu lesen, ein Kirchengericht geschaffen, das aus drei Kammern bestehen wird.

Die neue Dienstrechtsordnung baut auf den anderen beiden Ordnungen auf. Sie regelt für alle Ordinierten Mitarbeiter die dienstrechtlichen Fragen für die Beziehungen zwischen diesen Mitarbeitenden, dem Bund und den Gemeinden. Für die nicht ordinierten Mitarbeitenden des Bundes und der Gemeinden wird der Rahmen ihrer Tätigkeit festgelegt. Neu ist, dass Klarheit darüber geschaffen ist, dass die Ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einer Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit arbeiten, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Bund stehen.

Die Beratungen beim Sonderbundesrat bezeichnete Eckart Müller-Zitzke vom AK Rechtsordnungen als sehr positiv. Er habe bei jedem Redebeitrag „das Empfinden gehabt, dass alle Beteiligten daran interessiert sind, dass am Ende etwas Gutes dabei herauskommt.“ Ähnlich äußerte sich BEFG-Präsident Hartmut Riemenschneider, der von einer „konstruktiven Atmosphäre“ sprach und gleichzeitig einräumte, er sei enttäuscht, dass es aus zeitlichen Gründen noch nicht zur Verabschiedung der neuen Ordnung gekommen sein. Generalsekretärin Regina Claas zeigte sich im Hinblick auf den geplanten nächsten Sonderbundesrat optimistisch. Sie betonte zudem, durch die außerplanmäßige Veranstaltung werde es möglich, sich bei der regulären Bundesratstagung 2012 wieder mehr auf die inhaltliche Arbeit zu konzentrieren.

Ein Artikel von Dr. Michael Gruber