Prof. Dr. Ferando Enns stellt den ÖRK vor.

Foto: David Vogt

Ökumenischer Rat der Kirchen

Bundesrat 2021 beschließt Antrag auf Mitgliedschaft

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) versteht sich als „Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Seit etwas mehr als drei Jahren ist der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden nun in einem Entscheidungsprozess, ob beim ÖRK ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden soll. Bei der digitalen Bundesratstagung vom 5. bis 7. November wurde der Antrag abgestimmt und mit einer Mehrheit von 83 Prozent angenommen. Hier gibt es ein Bericht.

Zur Vorbereitung auf die Entscheidung hat der Theologische Ausschuss des Präsidiums ein Handbuch mit wichtigen Informationen zum ÖRK erarbeitet und Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Veranstaltungen zum ÖRK

Es fanden einige Impulsveranstaltungen statt, in deren Mittelpunkt die Diskussion der Frage stand, ob der BEFG dem Ökumentischen Rat der Kirchen beitreten soll. Dazu gab es Referate, geistliche Impulse und viel Zeit zum Austausch. Für diejenigen, die nicht dabei waren, stehen folgende Dokumente zum Download bereit:

Vorträge

Berichte

  • Der Bericht von dem Treffen in der EFG Köln Porz, Landesverband NRW.
  • Der Bericht von dem Treffen in der EFG Schwelm, Landesverband NRW.
  • Der Bericht von dem Treffen in der Bethelkirche Stuttgart.
  • Der Bericht von dem Treffen in der EFG Ingolstadt, Landesverband Bayern.